Rechtsprechung
   LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17463
LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 92/07 (https://dejure.org/2007,17463)
LG Duisburg, Entscheidung vom 20.12.2007 - 12 S 92/07 (https://dejure.org/2007,17463)
LG Duisburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 12 S 92/07 (https://dejure.org/2007,17463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Reisenden auf Ersatz der Kosten für den Bezug eines Ersatzhotels wegen einer mangelbedingten Minderung des Reisepreises um 20 %

  • reise-recht-wiki.de

    Erstattung der Kosten einer Ersatzunterkunft

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Reisenden auf Ersatz der Kosten für den Bezug eines Ersatzhotels wegen einer mangelbedingten Minderung des Reisepreises um 20 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzunterkunft erst ab 25% Minderung!

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Duisburg, 06.06.2007 - 70 C 2886/06

    Reisepreisminderung wegen mangelhafter Reise; Größe und Zustand des Bungalows als

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 92/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.06.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 70 C 2886/06 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:.
  • LG Duisburg, 23.10.2003 - 12 S 176/03

    Hypothetische Minderung / Schimmelbefall / Vorzeitige Abreise

    Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 92/07
    Wie bei der unberechtigten Kündigung kann der Reisende aber auch bei der unberechtigten Selbstabhilfe eine hypothetische Minderung für die Zeit nach Abreise (Umzug) geltend machen (vgl. LG Duisburg, RRa 2003, 257; Sprau, in Palandt, 64. Aufl., § 651d Rn 2).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 149/18

    Wasserflugzeuge vor Strandvilla auf den Malediven

    Für diese zusätzliche Voraussetzung spricht jedenfalls, dass die Selbstabhilfe in Gestalt einer anderweitig in Anspruch genommenen Unterbringung bei Annahme einer Kostenerstattungspflicht des Reiseveranstalters zu wirtschaftlich vergleichbaren Folgen führt, wie sie eine Kündigung nach § 651e I BGB auslöst (vgl. zur erweiterten Selbstabhilfe etwa LG Frankfurt, Urteil vom 1. Dezember 2011, 2-24 S 66/11; LG Duisburg, Urteil vom 20. Dezember 2007, 12 S 92/07).
  • AG Hannover, 28.03.2018 - 410 C 12605/17

    Reisevertrag / Reisemangel / Baulärm / Selbstabhilfe

    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. LG Duisburg, Urt. v. 20.12.2007 - 12 S 92/07, RRa 2008, 119 Rn. 4 f.) im Zusammenhang mit den Kosten einer Ersatzunterkunft von einer sog. erweiterten Selbstabhilfe gesprochen und ihre Zulässigkeit unter das Erfordernis einer erheblichen Mangelbeeinträchtigung gestellt wird, bedarf auch keiner Entscheidung, ob dem zu folgen ist (ablehnend Führich, Reisevertragsrecht [7. Aufl. 2015] § 7 Rn. 159 m.w.N.; Tonner in Münchener Kommentar z. BGB [7. Aufl. 2017] § 651c Rn. 156).
  • LG München I, 07.03.2018 - 30 S 18124/17

    Reisevertrag - Unterscheidung zwischen Selbsthilfemaßnahme und Umzug in

    Denn der Umzug in eine Ersatzunterkunft kommt im Ergebnis weitgehend einer Kündigung der Reise gleich, weshalb ein Ersatzanspruch für die Kosten der Ersatzunterkunft nur dann besteht, wenn der Reisende auch gemäß § 651 e BGB hätte kündigen können (LG Duisburg Urt. v. 20.12.2007 - 12 S 92/07, BeckRS 2008, 13774).
  • LG Rostock, 18.10.2019 - 1 S 29/19

    Reisemangel bzgl. Fluglinie - Sicherheitsstandard/unzumutbare

    Die Kammer vertritt die Ansicht, dass bei einer Selbstabhilfe, die einen wesentlichen - abtrennbaren - Reisevertragsinhalt betrifft und einer Teilkündigung nahekommt, ein Ersatzanspruch auf Erstattung von Kosten für eine Selbstabhilfe nur dann besteht, wenn der Reisende auch gemäß § 651e BGB a.F. hätte kündigen dürfen (LG Duisburg Urt. v. 20.12.2007 - 12 S 92/07, BeckRS 2008, 13774, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht