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   LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11   

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https://dejure.org/2012,3365
LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11 (https://dejure.org/2012,3365)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.01.2012 - 12 Ta 274/11 (https://dejure.org/2012,3365)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 12 Ta 274/11 (https://dejure.org/2012,3365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsweg, GmbH-Geschäftsführer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG
    Rechtsweg, GmbH-Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten bei Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrages

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ArbGG § 5 Abs. 1
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 25.04.2012)

    Geschäftsführer dürfen nicht vor dem Arbeitsgericht klagen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Falscher Rechtsweg bei GmbH-Geschäftsführerklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 327
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11
    Auch wenn das Anstellungsverhältnis zwischen juristischer Person und Vertretungsorgan wegen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis anzusehen sein sollte und deshalb dem materiellen Arbeitsrecht unterliegt, sind zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung wegen § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 13 GVG die ordentlichen Gerichte berufen (BAG, Urteil vom 14.06.2006 a.a.O.; BAG, Beschluss vom 23.08.2001 a.a.O.; BAG, Beschluss vom 06.05.1999, 5 AZB 22/98, NZA 1999, 839).

    Auch nach einer Abberufung wird das Anstellungsverhältnis nicht notwendig zum Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss vom 25.06.1997, 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363; BAG, Beschluss vom 06.05.1999 a.a.O.).

    Das gilt bis zu einer wirksamen Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages (vgl. BAG, Beschluss vom 06.05.1999 a.a.O.).

    Zwar greift die Fiktion in den Fällen nicht ein, in denen der Organvertreter Rechte aus einem schon vor Abschluss des Anstellungsvertrages begründeten und angeblich weiter bestehenden Arbeitsverhältnisses herleitet oder wenn er Rechte mit der Begründung geltend macht, nach Abberufung habe sich das gekündigte und fortgesetzte Anstellungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (vgl. BAG, Beschluss vom 06.05.1999 a.a.O.), solche Fälle liegen aber im Streitfall nicht vor.

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11
    § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG fingiert, dass der Organvertreter einer juristischen Person kein Arbeitnehmer und sein der Organstellung zugrunde liegendes Anstellungsverhältnis demgemäß kein Arbeitsverhältnis ist (BAG, Urteil vom 14.06.2006, 5 AZR 592/05, NZA 2006, 1154).

    Auch wenn das Anstellungsverhältnis zwischen juristischer Person und Vertretungsorgan wegen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis anzusehen sein sollte und deshalb dem materiellen Arbeitsrecht unterliegt, sind zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung wegen § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 13 GVG die ordentlichen Gerichte berufen (BAG, Urteil vom 14.06.2006 a.a.O.; BAG, Beschluss vom 23.08.2001 a.a.O.; BAG, Beschluss vom 06.05.1999, 5 AZB 22/98, NZA 1999, 839).

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist nur dann eröffnet, wenn die Rechtsstreitigkeit nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (BAG, Urteil vom 14.06.2006 a.a.O.; BAG, Beschluss vom 23.08.2001 a.a.O.).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11
    Wenn es sich dabei lediglich um eine Abwicklungsvereinbarung handelt, verbleibt es bei der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG und damit bei der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte (vgl. BAG, Urteil v. 05.06.2008, 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; LAG Köln, Beschluss vom 03.03.2011, 10 Ta 301/10, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.07.2011, 2 Ta 145/11, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21.01.2007, 2 Ta 286/06, juris)).
  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11
    Auch nach einer Abberufung wird das Anstellungsverhältnis nicht notwendig zum Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss vom 25.06.1997, 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363; BAG, Beschluss vom 06.05.1999 a.a.O.).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11
    Dagegen ist die Anstellung zum Zwecke des Tätigwerdens als Vertretungsorgan ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag (BAG, Beschluss vom 23.08.2001, 5 AZB 9/01, NZA 2002, 52).
  • LAG Hamm, 12.01.2007 - 2 Ta 286/06

    Rechtsweg: keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Organvertreter gemäß § 5

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11
    Wenn es sich dabei lediglich um eine Abwicklungsvereinbarung handelt, verbleibt es bei der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG und damit bei der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte (vgl. BAG, Urteil v. 05.06.2008, 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; LAG Köln, Beschluss vom 03.03.2011, 10 Ta 301/10, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.07.2011, 2 Ta 145/11, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21.01.2007, 2 Ta 286/06, juris)).
  • LAG Hamm, 27.07.2011 - 2 Ta 145/11

    Rechtsweg nach Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH; keine Änderung der

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11
    Wenn es sich dabei lediglich um eine Abwicklungsvereinbarung handelt, verbleibt es bei der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG und damit bei der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte (vgl. BAG, Urteil v. 05.06.2008, 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; LAG Köln, Beschluss vom 03.03.2011, 10 Ta 301/10, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.07.2011, 2 Ta 145/11, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21.01.2007, 2 Ta 286/06, juris)).
  • LAG Köln, 03.03.2011 - 10 Ta 301/10

    Arbeitsrechtsweg bei Streit um Abfindungsanspruch und Pensionsleistungen aus

    Auszug aus LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11
    Wenn es sich dabei lediglich um eine Abwicklungsvereinbarung handelt, verbleibt es bei der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG und damit bei der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte (vgl. BAG, Urteil v. 05.06.2008, 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; LAG Köln, Beschluss vom 03.03.2011, 10 Ta 301/10, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.07.2011, 2 Ta 145/11, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21.01.2007, 2 Ta 286/06, juris)).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11

    Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ehemalige Vorstände

    Die ordentlichen Gerichte sind auch in der Probezeit vor der Bestellung zuständig (BAG NJW 1998, 260, 261; LAG Köln NZA-RR 2012, 327, 328).
  • LAG Köln, 06.10.2017 - 9 Ta 151/17

    Rechtsweg für Ansprüche eines angestellten Geschäftsführers

    In einem auf die Bestellung zum Organvertreter gerichteten Vertrag ist der Dienstnehmer nicht etwa bis zur Bestellung Arbeitnehmer und erst danach Nichtarbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (BAG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 -, Rn. 31, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 Ta 274/11 -, Rn. 17, juris).
  • LAG Hamm, 01.02.2012 - 2 Ta 394/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes

    Ob der Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten im vorliegenden Fall bereits die Sonderregelung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG entgegensteht, obwohl die Klägerin im Zeitpunkt der Kündigung der Direktversicherungen und damit im Zeitpunkt der Entstehung des Auszahlungsanspruchs zwar nicht mehr Geschäftsführerin der Beklagten war, diese Organstellung aber noch rund drei Wochen vorher innehatte und im Zusammenhang mit der Amtsniederlegung nach ihrem eigenen Vorbringen im Schriftsatz vom 19.09.2011 keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind, kann offenbleiben (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, DB 2011, 2386;LAG Köln, Beschl. v. 12.01.2012 - 12 Ta 274/11, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2011 - 11 Ta 230/11, juris; (vgl. dazu LAG Köln, Beschl. v. 01.12.2003 - 4 Ta 283/03, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 12.01.2007 - 2 Ta 286/06, juris).
  • LAG Thüringen, 18.04.2017 - 1 Ta 55/17

    Bestellung eines Geschäftsführers - Annahmeerklärung - Rechtsweg -

    Der Annahme der Organwalterstellung steht nicht entgegen, wenn dem Anstellungsverhältnis eine Probezeit vorgeschaltet ist (LAG Köln 12.1.2012 NZA-RR 2012, 327).
  • ArbG Bonn, 12.04.2017 - 4 Ca 139/16

    Einordnung des Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers; Zuständigkeit der

    Dabei schließt eine im Anstellungsvertrag vorgesehene, der Bestellung zum Organ vorgeschaltete Probezeit die Fiktion nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG zwar grundsätzlich nicht aus (LAG Köln vom 12.01.2012, 12 Ta 274/11, zit. nach juris).
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