Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 27.05.2010

Rechtsprechung
   KG, 02.04.2009 - 12 U 118/08   

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https://dejure.org/2009,25800
KG, 02.04.2009 - 12 U 118/08 (https://dejure.org/2009,25800)
KG, Entscheidung vom 02.04.2009 - 12 U 118/08 (https://dejure.org/2009,25800)
KG, Entscheidung vom 02. April 2009 - 12 U 118/08 (https://dejure.org/2009,25800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen Verhaltens des Vermieters

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewerberaummietvertrag - fristlose Kündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung durch den Mieter wg. Schlossaustausch durch den Vermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543
    Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen Verhaltens des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung nach einmaliger Besitzstörung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch bei Schlösseraustausch ist nicht immer eine Kündigung des Mieters möglich!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsführer tobt: Keine Kündigung trotz Brüllen, Strafanzeige und Schlösseraustausch! (IMR 2010, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 820
  • ZMR 2010, 111
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11

    Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?

    Diese Beleidigung ist eine Vertragsverletzung, die ohne Abmahnung nach § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB zur sofortigen Kündigung berechtigt (siehe hierzu KG Beschluss vom 02.04.2009 - 12 U 118/08 - BeckRS 2009, 14756; Schmidt- Futterer, a.a.O., § 543 Rdn.).
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   OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,65710
OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08 (https://dejure.org/2010,65710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2010 - 12 U 118/08 (https://dejure.org/2010,65710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 12 U 118/08 (https://dejure.org/2010,65710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
    Gemäß § 538 Abs. 1 ZPO wäre der Senat befugt, zur Beseitigung des Verfahrensmangels den im ersten Rechtszug noch anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und insgesamt in der Sache selbst zu entscheiden (BGH NJW 1960, 339; BGH NJW-RR 1994, 379; Heßler in Zöller ZPO 28. Auflg.

    Sie hätte nämlich zur Folge, dass ohne sachlich gerechtfertigten Grund praktisch der gesamte nach dem ersten Teilurteil anhängig gebliebene Prozess erst in zweiter Instanz beginnen würde und damit den Parteien eine Instanz verloren ginge (BGH NJW-RR 1994, 379).

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
    Ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO darf daher nur ergehen, wenn die Beurteilung des durch das Teilurteil entschiedenen Anspruchs, auch unter Berücksichtigung einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vom Ausgang des Streits über die weiteren Ansprüche unabhängig ist (st.Rspr.; BGH Urteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 378/04; BGHZ 107, 236; BGH Urteil vom 28.11.2002 VII ZR 270/01).
  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
    Ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO darf daher nur ergehen, wenn die Beurteilung des durch das Teilurteil entschiedenen Anspruchs, auch unter Berücksichtigung einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vom Ausgang des Streits über die weiteren Ansprüche unabhängig ist (st.Rspr.; BGH Urteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 378/04; BGHZ 107, 236; BGH Urteil vom 28.11.2002 VII ZR 270/01).
  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
    Nach dem Sinn und Zweck des notariellen Bestandsverzeichnisses muss der Notar den Nachlassbestand selbst ermitteln und im Verzeichnis zum Ausdruck bringen, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (vgl. OLG Celle vom 21.01.2001, 4 W 318/01; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; Palandt, 69. Auflg., § 2314 BGB Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2007 - 7 W 60/07

    Zu den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis im Sinne des § 2314

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
    Nach dem Sinn und Zweck des notariellen Bestandsverzeichnisses muss der Notar den Nachlassbestand selbst ermitteln und im Verzeichnis zum Ausdruck bringen, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (vgl. OLG Celle vom 21.01.2001, 4 W 318/01; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105; Palandt, 69. Auflg., § 2314 BGB Rdnr. 7).
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 378/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Bindung des Berufungsgerichts an sein Teilurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
    Ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO darf daher nur ergehen, wenn die Beurteilung des durch das Teilurteil entschiedenen Anspruchs, auch unter Berücksichtigung einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, vom Ausgang des Streits über die weiteren Ansprüche unabhängig ist (st.Rspr.; BGH Urteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 378/04; BGHZ 107, 236; BGH Urteil vom 28.11.2002 VII ZR 270/01).
  • BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01

    Gegenstandswert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
    Insoweit hat der BGH in seiner Entscheidung vom 04.07.2001 (IV ZB 7/01) ausgeführt, dass ein Teilurteil über die Auskunft weder den Grund des nachfolgenden Leistungsanspruchs mit Rechtskraft feststelle, noch dass es Bindungswirkung entfalte.
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08
    Gemäß § 538 Abs. 1 ZPO wäre der Senat befugt, zur Beseitigung des Verfahrensmangels den im ersten Rechtszug noch anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und insgesamt in der Sache selbst zu entscheiden (BGH NJW 1960, 339; BGH NJW-RR 1994, 379; Heßler in Zöller ZPO 28. Auflg.
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