Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 12 U 34/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Anscheinsbeweis für Ursachenzusammenhang zwischen Windwurfschaden und vorausgegangenem Fällen anderer Bäume aus der Baumgruppe und Abtragen von Erde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anscheinsbeweis für Ursachenzusammenhang zwischen Windwurfschaden und vorausgegangenem Fällen anderer Bäume aus der Baumgruppe und Abtragen von Erde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 29.11.2001 - 3 O 770/00
- LG Darmstadt, 29.11.2001 - 3 O 777/00
- OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 12 U 34/02
- BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03
- OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 12 U 34/02
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 12 U 34/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 29.11.2001 - 3 O 770/00
- LG Darmstadt, 29.11.2001 - 3 O 777/00
- OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 12 U 34/02
- BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03
- OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 12 U 34/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98
Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 12 U 34/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zudem ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in analoger Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf einen angemessenen Ausgleich in Geld gegeben, " wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß eine entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigungen übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden " ( zuletzt BGH Urt.v.11.6.1999, Az. V ZR 377/98 zitiert nach Juris)." Beruhte die Beeinträchtigung dagegen auf Umständen, auf die grundsätzlich nur der Eigentümer, und nur dieser, Einfluss nehmen konnte, wenn konkret auch kein Anlass für ein vorbeugendes Tätigwerden bestanden haben mag ," ist eine Haftung des Nachbarn gegeben ( vgl. BGH Urt.v.11.6.1999, Az. V ZR 377/98 zitiert nach Juris).
Insoweit bestand für die Kläger ein "faktischer Duldungszwang ", die durch die umgestürzten Bäume erlittenen Eigentumsbeeinträchtigungen erdulden zu müssen (vgl. BGH Urt.v.11.6.1999, Az. V ZR 377/98 zitiert nach Juris).
Besteht nämlich die Einwirkung - wie hier - in einer Substanzschädigung, so kann der Entschädigungsanspruch durchaus auf vollen Schadensersatz gehen (vgl. BGH Urt.v.11.6.1999, Az. V ZR 377/98 zitiert nach Juris).
- BGH, 18.11.1994 - V ZR 98/93
Rechtsstellung des von einer Immission Betroffenen; Verjährung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 12 U 34/02
Zunächst entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu den Ansprüchen aus §§ 823ff BGB keineswegs subsidiär ist, sondern in Anspruchskonkurrenz steht (vgl. BGH NJW 1995 S. 714, 715).Das Landgericht durfte deshalb offen lassen, ob auch die Voraussetzungen für einen Anspruch nach §§ 823, 831 BGB anzunehmen sind. - BGH, 12.11.1999 - V ZR 229/98
Schadensersatzansprüche wegen vom Nachbargrundstück herüberdringender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 12 U 34/02
Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die jeweilige Eigentümerstellung durch die Zusammenschau aller sie regelnden gesetzlichen Vorschriften bestimmt wird, die zugleich ihren Inhalt und ihre Schranken ausmachen (BGH Urt.v.12.11.1999, Az. V ZR 229/98 zitiert nach Juris).