Rechtsprechung
KG, 17.12.1981 - 12 U 3545/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftpflicht; Haftung; Einsatzhorn; Blaulicht; Mißbräuchlich; Sonderzeichen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 839; GG Art. 34; StVO § 38 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Polizeifahrzeug unter missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sonderrechten
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91
Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 05.03.1984 - 12 U 3820/83 Wegen des Ausnahmecharakters der Regelung der StVO § 38 Abs. 1 hat nach der Rechtsprechung des Senats (Vergleiche KG Berlin, 17. Dezember 1981, 12 U 3545/81, VerkMitt 1982, Nr. 46; Vergleiche BGH, 9. Juli 1962, III ZR 85/61, VersR 1962, 834) der Halter des Einsatzfahrzeugs die Darlegungslast und Beweislast für die Umstände, aus denen er die Berechtigung herleitet, das sonst bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer zu mißachten.