Rechtsprechung
   FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53949
FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18 (https://dejure.org/2018,53949)
FG Köln, Entscheidung vom 24.05.2018 - 12 V 827/18 (https://dejure.org/2018,53949)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 12 V 827/18 (https://dejure.org/2018,53949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,53949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO im Vollstreckungsverfahren, EU-Beitreibungsgesetz - Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes und Anordnungsanspruchs, "ordre public"-Grundsatz, Unbilligkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.11.2017 - VII R 30/15

    Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Im Übrigen habe der Antragsgegner auf der Grundlage der kürzlich ergangenen BFH-Entscheidung vom 28.11.2017 VII R 30/15 im jetzigen Verfahrensstadium zu prüfen, ob eine Beitreibung unbillig sei oder ein Verstoß gegen den "ordre public"-Grundsatz vorliege.

    Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494; offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805).

  • BFH, 23.09.1998 - I B 82/98

    Vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Das ist der Fall, wenn ohne vorläufige Regelung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers bedroht wäre (BFH-Beschluss vom 23.09.1998 IB 82/98, BStBl II 2000, 320).
  • BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06

    Kontrollbesuche der Steuerfahndung bei Prostituierten

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, kann die einstweilige Anordnung nicht ergehen (§ 114 Abs. 3 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO; BFH-Beschluss vom 22.12.2006 VII B 121/06, BStBl II 2009, 839).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Unbilligkeit im Sinne des § 258 AO ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte (BFH-Beschluss vom 18.11.2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199).
  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2097/13

    Inanspruchnahme für Steuerverbindlichkeiten einer insolventen griechischen

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494; offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92

    Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Bloße Nachteile, wie sie im Regelfall mit der Zahlung von Steuern verbunden sind, machen damit den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht unabweisbar (BFH-Beschluss vom 10.08.1993 VII B 2 62/92, BFH/NV 1994, 719).
  • FG Köln, 10.07.2018 - 12 V 1354/18

    Finanzgerichtsordnung, Vorläufiger Rechtsschutz - Anhörungsrüge, rechtliches

    Mit Beschluss vom 24.05.2018 hat der Senat im Verfahren 12 V 827/18 den Antrag des Antragstellers, im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners aufzuheben sowie die auf einem Beitreibungsersuchen gemäß EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG) durch den griechischen Staat basierenden Vollstreckungsmaßnahmen im Übrigen einzustellen, abgelehnt.

    Nach einem Aktenvermerk des Vorsitzenden Richters des Senates, ..., ist der Beschluss in der Sache 12 V 827/18 vom 24.05.2018 am 25.05.2018 um 10.23 Uhr per Fax an die Prozessbevollmächtigten des Antragstellers versendet worden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht