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FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18 |
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Einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO im Vollstreckungsverfahren, EU-Beitreibungsgesetz - Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes und Anordnungsanspruchs, "ordre public"-Grundsatz, Unbilligkeit
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
- FG Köln, 10.07.2018 - 12 V 1354/18
- BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.11.2017 - VII R 30/15
Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Im Übrigen habe der Antragsgegner auf der Grundlage der kürzlich ergangenen BFH-Entscheidung vom 28.11.2017 VII R 30/15 im jetzigen Verfahrensstadium zu prüfen, ob eine Beitreibung unbillig sei oder ein Verstoß gegen den "ordre public"-Grundsatz vorliege.Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494; offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805).
- BFH, 23.09.1998 - I B 82/98
Vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Das ist der Fall, wenn ohne vorläufige Regelung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers bedroht wäre (BFH-Beschluss vom 23.09.1998 IB 82/98, BStBl II 2000, 320). - BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06
Kontrollbesuche der Steuerfahndung bei Prostituierten
- BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10
Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Unbilligkeit im Sinne des § 258 AO ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte (BFH-Beschluss vom 18.11.2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199). - FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2097/13
Inanspruchnahme für Steuerverbindlichkeiten einer insolventen griechischen …
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494;… offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805). - BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92
Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage …
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Bloße Nachteile, wie sie im Regelfall mit der Zahlung von Steuern verbunden sind, machen damit den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht unabweisbar (BFH-Beschluss vom 10.08.1993 VII B 2 62/92, BFH/NV 1994, 719).
- FG Köln, 10.07.2018 - 12 V 1354/18
Finanzgerichtsordnung, Vorläufiger Rechtsschutz - Anhörungsrüge, rechtliches …
Mit Beschluss vom 24.05.2018 hat der Senat im Verfahren 12 V 827/18 den Antrag des Antragstellers, im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners aufzuheben sowie die auf einem Beitreibungsersuchen gemäß EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG) durch den griechischen Staat basierenden Vollstreckungsmaßnahmen im Übrigen einzustellen, abgelehnt.Nach einem Aktenvermerk des Vorsitzenden Richters des Senates, ..., ist der Beschluss in der Sache 12 V 827/18 vom 24.05.2018 am 25.05.2018 um 10.23 Uhr per Fax an die Prozessbevollmächtigten des Antragstellers versendet worden.