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   LAG Berlin, 13.07.1999 - 12 Sa 890/99   

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https://dejure.org/1999,4978
LAG Berlin, 13.07.1999 - 12 Sa 890/99 (https://dejure.org/1999,4978)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13.07.1999 - 12 Sa 890/99 (https://dejure.org/1999,4978)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 12 Sa 890/99 (https://dejure.org/1999,4978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3
    Kündigung wegen Betriebsstillegung; freie Unternehmerentscheidung; Gemeinschaftsbetrieb; Darlegungslast; Maßgeblichkeit des Kündigungszeitpunkts; soziale Auswahl; Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 61 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 2 u. 3 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung/Betriebsstilllegung/Sozialauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 56 (Ls.)
  • NZA-RR 2000, 78
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1999 - 12 Sa 890/99
    2.2 In jedem Fall kommt eine Sozialauswahl dann nicht in Betracht, wenn sämtliche ordentlich kündbaren Arbeitnehmer und lediglich entsprechend ihrer unterschiedlichen Kündigungsfristen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekündigt werden und damit innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als sechs Monaten sämtlich ihren Arbeitsplatz verlieren (zweifelnd offenbar die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.96 -- 2 AZR 651/95 --).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Landesarbeitsgericht Berlin - 12 Sa 890/99 -.

    2 AZR 514/99 12 Sa 890/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. Juli 1999 - 12 Sa 890/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Sozialauswahl

    Die Kammer 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin hat in einer Parallelentscheidung im Urteil vom 13.07.99 (12 Sa 890/99) hierzu ausgeführt:.

    Die Frage der Abarbeitung vorhandener Aufträge oder aber die Einschaltung von Subunternehmern stellen sich in diesem Zusammenhang nicht als Teil des Kündigungsgrundes dar; sie sind lediglich Folge des Betriebsstillegungsbeschlusses selbst (so auch LAG Berlin vom 13.07.1999, 12 Sa 890/99).

  • LAG Berlin, 07.01.2000 - 2 Sa 251/99

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - mehrere Unternehmen

    Damit hatte die Beklagte für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein "Auffangkonzept" erstellt, das selbst wiederum eine unternehmerische Entscheidung darstellt (vgl. dazu ebenfalls LAG Berlin vom 13.7. 1999 -- 12 Sa 890/99).
  • LAG Berlin, 07.09.1999 - 5 Sa 25/99

    Kündigung betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Darlegungslast des

    Die Berufungskammer folgt im vollen Umfang einer Entscheidung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 13.07.99 -- 12 Sa 890/99 --) der ein identischer Sachverhalt zugrunde lag, wobei die dortigen Parteien von denselben Prozessbevollmächtigten vertreten wurden, wie dies vorliegend der Fall ist.
  • LAG Berlin, 05.09.2000 - 5 Sa 1514/00

    Kündigung: Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Zeitpunkt der Entscheidung -

    Die Berufungskammer folgt im vollen Umfang einer Entscheidung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 13.07.99 -- 12 Sa 890/99 --) der ein identischer Sachverhalt zugrunde lag, wobei die dortigen Parteien von denselben Prozessbevollmächtigten vertreten wurden, wie dies vorliegend der Fall ist.
  • LAG Berlin, 21.12.2000 - 14 Sa 2251/00

    Kündigung: Betriebsstilllegung - soziale Auswahl

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