Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 07.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6748
OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06 (https://dejure.org/2006,6748)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2006 - 12 U 109/06 (https://dejure.org/2006,6748)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 12 U 109/06 (https://dejure.org/2006,6748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsablehnung für die Zeit nach Wegfall der Berufsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit; Entfallen einer Leistungspflicht der Versicherung aufgrund fiktiv prognostizierter Berufsunfähigkeit

  • Judicialis

    BUZ § 2; ; BUZ § 5; ; BUZ § 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 7
    Leistungsablehnung bei wieder entfallener Berufsunfähigkeit erfordert nicht die Förmlichkeit des Nachprüfungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBUZ § 1 § 2 § 4 § 5 § 7
    Voraussetzungen für Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Wegfall der Leistungspflicht; Ende der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 344
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.

    Von diesen Regeln soll er sich durch die unberechtigte Leistungsablehnung nicht freistellen können (BGH VersR 1989, 1182, 1183).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 4 U 176/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Mit dem Ende des Monats, in dem die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit entfiel, ist eine etwaige Leistungspflicht der Beklagten aufgrund (fiktiv) prognostizierter Berufsunfähigkeit gemäß § 1 Ziff. 1, 2, 4 oder 5 i.V.m. § 4 Ziff. 4 der Bedingungen entfallen (vgl. OLG Düsseldorf RuS 1999, 431 f.).

    Berufsunfähigkeit hat jedenfalls ab dem 12.06.2002 nicht mehr bestanden; dem Regelungszusammenhang (§§ 1 Ziff. 4, 4 Ziff. 4) der Bedingungen ist zu entnehmen, dass die Leistungspflicht bei einem in der Vergangenheit liegenden Wegfall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit frühestens zu Beginn des darauffolgenden Rentenabschnitts endet (vgl. OLG Düsseldorf RuS 1999, 431 f.).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Die Änderungen gegenüber den Anträgen erster Instanz beschränken sich auf betragsmäßige Erhöhungen und Ermäßigungen, die nach § 264 Nr. 2 ZPO unabhängig von den Voraussetzungen von § 533 ZPO zulässig sind (vgl. BGH NJW 2004, 2152, 2154 f.).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Daher ist auch ein Teilurteil, das die Klage hinsichtlich bestimmter Zeitabschnitte abweist, nach § 301 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. ZPO zulässig, da keine Unklarheit darüber bestehen kann, in welchem Umfang über den Klaganspruch (ggf. rechtskräftig) entschieden ist und in welchem Umfang er noch anhängig ist (vgl. zum Ganzen BGH VersR 1989, 603; BGHZ 108, 256 ff.).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    b) Aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.1997 (BGHZ 137, 178 ff. = VersR 1998, 173 f.) folgt nicht anderes.
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Zwar ist eine auf Schadensersatz gerichtete Haftung des Verwenders unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen grundsätzlich möglich (BGH NJW 1984, 2816 ff., sub II.5.a.bb).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00

    Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 43/88

    Erlaß eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Daher ist auch ein Teilurteil, das die Klage hinsichtlich bestimmter Zeitabschnitte abweist, nach § 301 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. ZPO zulässig, da keine Unklarheit darüber bestehen kann, in welchem Umfang über den Klaganspruch (ggf. rechtskräftig) entschieden ist und in welchem Umfang er noch anhängig ist (vgl. zum Ganzen BGH VersR 1989, 603; BGHZ 108, 256 ff.).
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86

    Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Diese Befristung des Anerkenntnisses war nach den im dortigen Fall vereinbarten Bedingungen (entsprechend §§ 2, 5, 7 Musterbedingungen BUZ 1975) unzulässig (vgl. auch BGH VersR 1988, 281 f.).
  • OLG Hamm, 11.12.1998 - 20 U 148/98

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für die Ablehnung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06
    Allerdings könnten Anerkenntnis und Nachprüfungsverfahren miteinander verbunden werden; dann müsse der Versicherer aber nachvollziehbar machen, wie er trotz zunächst nachgewiesener Berufsunfähigkeit zu der Annahme gelangt sei, die Berufsunfähigkeit sei bereits wieder entfallen (ebenso OLG Hamm RuS 1999, 294).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    Das Berufungsgericht hat die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, da es meinte, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 2007, 344) abzuweichen.

    Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsnehmer erst nach Ende der Berufsunfähigkeit Versicherungsleistungen beantragt und so gegebenenfalls die Leistungspflicht des Versicherers durch sein eigenes Verhalten verlängern könnte, wenn man diesen an der Notwendigkeit einer Änderungsmitteilung festhielte (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 344 [juris Rn. 35]), kann hier offen bleiben.

    cc) Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht entgegen dessen Ansicht nicht von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 2007, 344) ab, die auf einem anderen Sachverhalt beruht.

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsnehmer erst nach Ende der Berufsunfähigkeit Versicherungsleistungen beantragt und so gegebenenfalls die Leistungspflicht des Versicherers durch sein eigenes Verhalten verlängern könnte, wenn man diesen an der Notwendigkeit einer Änderungsmitteilung festhielte (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 344 unter 1 a [juris Rn. 35]), kann hier offenbleiben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134 Rn. 20).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Der Senat verkennt nicht, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 24. Oktober 2006 (Az. 12 U 109/06) eine abweichende Auffassung vertreten hat.

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat von einem tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Oktober 2006 (Az. 12 U 109/06) ab.

  • BGH, 31.08.2022 - IV ZR 223/21

    Gewährung von weiteren Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    b) Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, wenn der Versicherungsnehmer erst nach Ende der Berufsunfähigkeit Versicherungsleistungen beantragt und so gegebenenfalls die Leistungspflicht des Versicherers durch sein eigenes Verhalten verlängern könnte, wenn man diesen an der Notwendigkeit einer Änderungsmitteilung festhielte (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 344 unter 1 a [juris Rn. 35]), kann hier offenbleiben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134 Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Senats vom 24.10.2006 (12 U 109/06, juris).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Soweit ersichtlich hat die Rechtsprechung den Versicherungsnehmer in Bezug auf das Erfordernis einer nachvollziehbaren Begründung der Leistungseinstellung bislang nur dann als nicht schutzbedürftig angesehen, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit bereits geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, Berufsunfähigkeit also allenfalls für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit bestanden haben kann; dann gibt es aber auch keine Rechtfertigung für die Fiktion eines Anerkenntnisses (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2007, 344).
  • LG Stuttgart, 26.08.2014 - 16 O 483/13

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Leistungsanerkenntnis und

    Die beklagtenseits zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.10.2006 (12 U 109/06; zit. nach juris) betraf hingegen unter mehreren Aspekten einen anderen Sachverhalt: Zum einen sahen die dort einschlägigen Versicherungsbedingungen - wie hier nicht - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Anerkenntnisses vor, zum zweiten war dort - wie hier nicht - der Versicherungsfall bereits entfallen, als der Versicherungsnehmer seine Ansprüche anmeldete, und schließlich war das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem von ihm entschiedenen Fall davon ausgegangen, dass die Versicherung einen Vertrauenstatbestand durch Anerkenntnis nicht geschaffen hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8554
OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06 (https://dejure.org/2006,8554)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2006 - 12 U 109/06 (https://dejure.org/2006,8554)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 12 U 109/06 (https://dejure.org/2006,8554)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der im Rahmen der Prozesskostenhilfe erforderlichen Bedürftigkeit durch Erteilung einer Deckungszusage seitens der Rechtsschutzversicherung; Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit einer Partei; Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zurückweisung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 538; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; StVO § 21 a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Mitverschulden eines Beifahrers an den ihn betreffenden Folgen eines Verkehrsunfalles, insbesondere durch Verstoß gegen die Anschnallpflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    Erst auf deren Grundlage ist eine einheitliche Mithaftungsquote zu bilden (BGH NJW 1981, 287 (288); BGH NJW 1980, 2125).) Feststellungen des Landgerichts, welche konkreten Verletzungen auf dem Verstoß gegen die Anschnallpflicht beruhen sollen, fehlen.

    Die Frage der Ursächlichkeit des Nichtanschnallens für die verschiedenen Verletzungen ist die Grundlage einer für jede der verschiedenen Verletzungen gesondert vorzunehmenden Einzelwürdigung, die in eine einheitliche Mithaftungsquote mündet, in die jede als kausal festgestellte Verletzung mit ihrem sich bei den daraus folgenden Schäden zeigenden Gewicht eingeht (BGH NJW 1981, 287 (288); BGH NJW 1980, 2125).

  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    Erst auf deren Grundlage ist eine einheitliche Mithaftungsquote zu bilden (BGH NJW 1981, 287 (288); BGH NJW 1980, 2125).) Feststellungen des Landgerichts, welche konkreten Verletzungen auf dem Verstoß gegen die Anschnallpflicht beruhen sollen, fehlen.

    Die Frage der Ursächlichkeit des Nichtanschnallens für die verschiedenen Verletzungen ist die Grundlage einer für jede der verschiedenen Verletzungen gesondert vorzunehmenden Einzelwürdigung, die in eine einheitliche Mithaftungsquote mündet, in die jede als kausal festgestellte Verletzung mit ihrem sich bei den daraus folgenden Schäden zeigenden Gewicht eingeht (BGH NJW 1981, 287 (288); BGH NJW 1980, 2125).

  • BGH, 19.02.1957 - VIII ZR 206/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    In einem solchen Fall handelt es sich bei Verfahrensfehlern zugleich um wesentliche, eine Zurückverweisung rechtfertigende Mängel im Sinne des § 538 ZPO (BGH NJW 1957, 714; BGH NJW-RR 2003, 131).

    Auch soweit das Landgericht eine Beweiswürdigung dahingehend vorgenommen hat, ob der Kläger angeschnallt gewesen sei oder nicht, ist diese unvollständig und erschöpft den Streitstoff in einer Weise nicht, die einen Verfahrensfehler darstellt (vgl. BGH NJW 1957, 714; Köln VersR 1977, 577).

  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99

    Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    Legt ein Beifahrer im Auto entgegen § 21 a Abs. 1 StVO nicht den Sicherheitsgurt an, so fällt ihm ein Mitverschulden an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH NZV 2001, 130 sowie die darin genannten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    Die erhaltene Sozialhilfe ist auf einen Verdienstausfallschaden nicht anzurechnen (BGHZ 133, 129; BGHZ 131, 274).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    Die erhaltene Sozialhilfe ist auf einen Verdienstausfallschaden nicht anzurechnen (BGHZ 133, 129; BGHZ 131, 274).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    Das in Art. 103 GG festgeschriebene Gebot des rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht unter anderem, den Sachvortrag der Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, soweit er erheblich ist (BVerfG NJW 1994, 2683; BVerfG NJW 1980, 2698; BVerfG NJW-RR 1993, 383).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    Das in Art. 103 GG festgeschriebene Gebot des rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht unter anderem, den Sachvortrag der Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, soweit er erheblich ist (BVerfG NJW 1994, 2683; BVerfG NJW 1980, 2698; BVerfG NJW-RR 1993, 383).
  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 422/00

    Begriff des wesentlichen Verfahrensfehlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    In einem solchen Fall handelt es sich bei Verfahrensfehlern zugleich um wesentliche, eine Zurückverweisung rechtfertigende Mängel im Sinne des § 538 ZPO (BGH NJW 1957, 714; BGH NJW-RR 2003, 131).
  • BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90

    Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
    Die Bedürftigkeit des Klägers ist durch Erteilung der Deckungszusage seitens seiner Rechtsschutzversicherung entfallen (vgl. BGH NJW 1991, 109).
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

  • BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristbeginn bei Mittellosigkeit -

  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit

  • BGH, 18.02.1998 - XII ZB 156/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist

  • LG Oldenburg, 09.07.2008 - 1 O 879/08

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem

    Die Frage der Ursächlichkeit des Nichtanschnallens für die verschiedenen Verletzungen ist dann Grundlage einer Einzelwürdigung, die in eine Mithaftungsquote mündet, in die jede als kausal festgestellte Verletzung mit ihrem sich bei den daraus folgenden Schäden zeigenden Gewicht eingeht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.12.2006, 12 U 109/06 (juris)).
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