Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3807
OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05 (https://dejure.org/2006,3807)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.06.2006 - 12 U 315/05 (https://dejure.org/2006,3807)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 12 U 315/05 (https://dejure.org/2006,3807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Auflärung über mangelnde Erfolgsaussichten der Klage als Verletzung einer Pflicht aus einem anwaltlichen Beratungsvertrag; Aufzehrung des Schadensersatzanspruchs im Wege der Aufrechnung mit der entstandenen Honorarforderung; Maßgeblichkeit einer Präjudiz für ...

  • Judicialis

    BGB § 628 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bei schuldhafter Pflichtverletzung - Umfang der Belehrungspflichten im Rahmen einer Beratung; Prognose des Prozessrisikos; Schadenersatzanspruch des Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Belehrungspflichten bei Klageeinreichung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Belehrungspflichten bei Klageeinreichung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Belehrungspflichten bei Klageeinreichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1358
  • MDR 2007, 495
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85

    Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Insbesondere über das Prozessrisiko muss der Mandant möglichst genau aufgeklärt werden (BGHZ 97, 372, 376), weil dies für seine eigenverantwortliche Entscheidung besonders wesentlich ist (vgl. BGHZ 89, 178, 182; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 252 ff.).

    Über die nahezu vollständig fehlenden Erfolgsaussichten der Klage war der Beklagte (als Kläger des Vorprozesses) nicht aufgeklärt worden, obwohl dies dringend geboten gewesen wäre (vgl. BGHZ 89, 178, 182; 97, 372, 376).

    Auch sonst kann eine anhand des Gesetzes, aufgrund von Vertragstexten oder allgemeiner Rechtssätze sowie der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Methoden (BGHZ 97, 372, 380; Klaus Müller JR 1969, 161, 164) klar zu bewertende und dem Mandanten ungünstige Rechtslage dazu führen, dass der beauftragte Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Prozessführung nicht positiv darstellen darf.

  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81

    Anwaltsberatung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Nach der Rechtsprechung ist der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt zu einer umfassenden und erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet und hat die Aufgabe, den Mandanten vor möglichen Schäden zu bewahren (BGHZ 89, 178, 181).

    Insbesondere über das Prozessrisiko muss der Mandant möglichst genau aufgeklärt werden (BGHZ 97, 372, 376), weil dies für seine eigenverantwortliche Entscheidung besonders wesentlich ist (vgl. BGHZ 89, 178, 182; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 252 ff.).

    Über die nahezu vollständig fehlenden Erfolgsaussichten der Klage war der Beklagte (als Kläger des Vorprozesses) nicht aufgeklärt worden, obwohl dies dringend geboten gewesen wäre (vgl. BGHZ 89, 178, 182; 97, 372, 376).

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag kann wegen einer unzureichenden und pflichtwidrigen Leistung des Rechtsanwalts nicht gekürzt werden oder in Wegfall geraten (BGH NJW 2004, 2817, 2818).Das Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB), nach dem sich auch die hier geschuldete Geschäftsbesorgung der Beklagten richtet (§ 675 BGB), kennt keine besonderen Gewährleistungsregeln.

    Eine Kürzung oder der Wegfall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB ferner im Falle der Kündigung des Mandats in Betracht, wenn die Kündigung vom Rechtsanwalt ausgeht oder durch den Mandanten ausgesprochen, aber vom Rechtsanwalt durch Vertragsverletzung provoziert worden ist und die geleisteten Dienste für den Mandanten keinen Wert (mehr) haben, etwa deshalb, weil er mit gleichem Gegenstand einen anderen Rechtsanwalt beauftragen muss, der den Mandanten erneut berät und an den er das gleiche Honorar noch einmal zahlen muss (BGH NJW 2004, 2817 f.; OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2005, 693, 696).

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Der Beweis wird durch die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens im Sinne eines Anscheinsbeweises erleichtert (BGHZ 126, 217, 222; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, Rn. 687 ff.).

    Diese Vermutung gilt zwar nur, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahe gelegen hätte (BGHZ 123, 311, 314 ff; 126, 217, 224).

  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89

    Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 2. Oktober 1990 - XI ZR 306/89 - (NJW 1991, 286, 287 mit Anm. Hegmanns WuB I F 3 Grundpfandrechte 1.91; Rehbein EWiR 1991, 45 f. und 1992, 257 f.) unter Zitierung seiner früheren Rechtsprechung für die Frage des Rechtsgrunds der zusätzlichen Kreditsicherheit abgestellt auf "das erkennbare Ziel der persönlichen Haftung, nämlich dem Grundschuldgläubiger eine zusätzliche Sicherung zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 326/87 = WM 1989, 1862 zu II 2)".

    Die Annahme einer rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Sache war unter anderem wegen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 2. Oktober 1990 - XI ZR 306/89 - (NJW 1991, 286, 287) verfehlt, aber auch aufgrund der Lage des Einzelfalles.

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04

    Fehlerhafte Beratung des Rechtsanwalts hinsichtlich Arrestverfahren zur Sicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Eine Kürzung oder der Wegfall des Honorars kommt gemäß § 628 Abs. 1 BGB ferner im Falle der Kündigung des Mandats in Betracht, wenn die Kündigung vom Rechtsanwalt ausgeht oder durch den Mandanten ausgesprochen, aber vom Rechtsanwalt durch Vertragsverletzung provoziert worden ist und die geleisteten Dienste für den Mandanten keinen Wert (mehr) haben, etwa deshalb, weil er mit gleichem Gegenstand einen anderen Rechtsanwalt beauftragen muss, der den Mandanten erneut berät und an den er das gleiche Honorar noch einmal zahlen muss (BGH NJW 2004, 2817 f.; OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 2005, 693, 696).
  • OLG Hamm, 05.03.1981 - 28 U 178/80

    Rechtsanwalt; Verjährung; Verfristung; Schadensersatz; Anwaltshaftung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Der Schadensersatzanspruch umfasst die nutzlos aufgewendeten Kosten der Prozessführung (vgl. zum Kostenschaden OLG Hamm VersR 1981, 936 f.; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, Rn. 560).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.1988 - 1 U 166/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Der Wegfall des Interesses an der Leistung kann auch die Folge haben, dass der Anwalt keine Bezahlung fordern kann, obwohl er Leistungen erbracht hat (vgl. für den Fall der Mandatskündigung OLG Düsseldorf AnwBl 1985, 259 f.; OLG Karlsruhe Urt. vom 20. Januar 1988 - 1 U 166/87).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 23/04

    Pflichten des Rechtsanwalts; Beratung über ausgefallene Rechtsmaterie

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Der Anwalt muss den ihm vorgetragenen Sachverhalt daraufhin prüfen, ob er geeignet ist, den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen (BGH NJW 2006, 501, 503).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
    Diese Vermutung gilt zwar nur, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahe gelegen hätte (BGHZ 123, 311, 314 ff; 126, 217, 224).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 50/02

    Kündigung des Kredits wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2010 - 16 U 31/09

    Anwaltlicher Rat zu einer praktisch aussichtlosen Klageerhebung als anwaltliche

    Ist sicher oder in hohem Maße wahrscheinlich, dass der Mandant den Prozess verliert, muss der Rechtsanwalt hierauf nachdrücklich hinweisen und von einer Prozessführung abraten ( BGHZ 98, 397; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1358).
  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05

    Anwaltshaftung: Schadensersatz wegen anwaltlicher Vertretungsmängel im

    Insbesondere über eine im Einzelfall fehlende Erfolgsaussicht des in Aussicht genommenen Rechtsbehelfs muss er den Mandanten aufklären, damit dieser eigenverantwortlich entscheiden kann, ob er das damit verbundene Prozessrisiko eingehen will oder nicht (vgl. Senat Urt. vom 12. Juni 2006 - 12 U 315/05 - m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 1677/06

    Anwaltshaftung:: Beweislast für pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts;

    Zwar muss der Rechtsanwalt von einer offensichtlich aussichtslosen Berufung abraten (vgl. Senat Urt. vom 12. Juni 2006 - 12 U 315/05); ein solcher Fall lag aber erkennbar nicht vor.
  • OLG Koblenz, 01.09.2011 - 5 U 862/11

    Keine Honorarkürzung bei vermeintlich fehlerhafter Zahnarztleistung

    Allerdings ist es der Beklagten nicht verwehrt, aus Pflichtverletzungen der ...[A] Ansprüche auf den Ausgleich von Schäden herzuleiten, die sie jenseits der Belastung mit dem Dienstleistungsentgelt und der Aufwendungen für die Nachbesserung erlitten hat (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1358; OLG München a.a.O.).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 5 O 75/10

    Erstattung der Kosten eines Vorprozesses bei falscher Beratung eines

    hierauf nachdrücklich hinweisen (BGHZ 97, 397; NJW 1997, 2168; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1358).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht