Rechtsprechung
| VG Schleswig - 12 A 38/18 |
Kurzfassungen/Presse
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise verfassungswidrig
Vor Ergehen der Entscheidung:
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 P 2/19
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei nicht abgeschlossenem …
Das Verfahren wird seitdem unter dem Aktenzeichen 12 A 38/18 geführt.Der Berichterstatter hat das Entschädigungsverfahren zunächst mit Beschluss vom 25. Mai 2020 gemäß § 173 Satz 2 VwGO i. V. m. 201 Abs. 3 ZPO bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache im Verfahren 12 A 38/18 ausgesetzt.
Im Ausgangsverfahren lud das Verwaltungsgericht mit gerichtlicher Verfügung vom 27. August 2020 die Beteiligten in dem Verfahren 12 A 38/18 zur mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2020.
Mit Beschluss vom 25. Februar 2022 setzte das Verwaltungsgericht das Ausgangsverfahren 12 A 38/18 in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagebeschlüsse der Kammer vom 20. September 2018 - 12 A 69/18 - und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2021 - 2 LB 93/18 (die Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 im Kalenderjahr 2007 betreffend) - aus.
Es entspricht hier pflichtgemäßem Ermessen, das Entschädigungsverfahren fortzusetzen, obwohl das Ausgangsverfahren vor dem Verwaltungsgericht (12 A 38/18) noch anhängig ist.
Die Klägerin hat einen Anspruch auf Entschädigung des ihr aus der unangemessenen Dauer des bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängigen Verfahrens zum Aktenzeichen 12 A 38/18 erwachsenen immateriellen Nachteils in Höhe von lediglich 3.800,- ? nebst Zinsen.
- VG Schleswig, 20.09.2018 - 12 A 11/18
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise …
Ebenso wird Bezug genommen auf die in den Parallelsachen (Az. 12 A 68/18, 12 A 79/18, 12 A 70/18, 12 A 80/18, 12 A 71/18, 12 A 38/18, 12 A 69/18 ) gewechselten Schriftsätze und Stellungnahmen der Beteiligten samt Anlagen.
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