Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 01.1042 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 14 K 10.00614
Verwirkung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs (Kostenbeitrag) - hier verneint
Rn. 32 Das im bürgerlichen Recht als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entwickelte Rechtsinstitut der Verwirkung ist ebenso im Sozialrecht anerkannt (vgl. BVerwG vom 13.11.1987 Buchholz 436.36 § 34 BaföG Nr. 10, BVerwG vom 28.11.1990 - 3 CBö 40/90 - BayVGH vom 6.7.2005 - 12 B 01.1042 - BSG vom 1.4.1993 FEVS 44, 478; BSG vom 29.1.1997 MDR 1997, 951).Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BayVGH vom 6.7.2005 - 12 B 01.1042 - m. w. N.).
Rn. 40 Dass der Beklagte - wie von ihm eingeräumt - bis Juni 2008 schlicht untätig geblieben ist, den Kostenbeitrag für die (kostenpflichtige) Jugendhilfeleistung nach deren Abschluss endgültig zu berechnen und gegenüber der Klägerin zu beziffern, reicht nach Maßgabe der dargelegten Grundsätze gerade nicht aus, da es vorliegend am darüber hinaus erforderlichen Verwirkungsverhalten im vorgenannten Sinne (s. bspw. BayVGH vom 6.7.2005 - 12 B 01.1042 - BVerwG vom 28.11.1990 - 3 CB 40/90) fehlt: Im vorliegenden Fall hat der Beklagte - von seiner Untätigkeit bis 2008, einen Kostenbeitrag für die Zeit ab 1. April 2006 bis 14. Juli 2006 endgültig zu berechnen, einmal abgesehen - aktiv nichts unternommen, was bei der Klägerin schutzwürdig den Eindruck erlaubt haben könnte, dass der Beklagte nunmehr von einer weitergehenden - über die laufende Kindergeldabzweigung hinausgehenden - Geltendmachung des Kostenbeitrags für die Zeit ab April 2006 endgültig absehen werde.
- VGH Bayern, 10.02.2021 - 8 ZB 19.2464
Erlöschen eines altrechtlichen Wasserrechts
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, dass die bloße Untätigkeit regelmäßig nicht zu einer Verwirkung der Rechtsausübung führt; vielmehr muss die Untätigkeit dafür den objektiven Eindruck erweckt haben, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr ausüben (…vgl. BVerwG, B.v. 13.12.1999 - 4 B 101.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 161 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 6.7.2005 - 12 B 01.1042 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 28.07.2014 - 12 ZB 13.1886
Voraussetzungen für die Verwirkung eines jugendhilferechtlichen …
Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus der bloßen Untätigkeit einer Behörde keine Verwirkung eines Anspruchs ergeben kann, hierzu vielmehr ein konkretes Verhalten des Gläubigers erforderlich ist, aus dem geschlossen werden kann, dass er von seinem Recht keinen Gebrauch mehr machen wird (vgl. BayVGH, U.v. 6.7.2005 - 12 B 01.1042 - juris Rn. 11 unter Berufung auf BSG, U.v. 1.4.1993 - 1 RK 16/92 - FEVS 44, 478 ff.;… OVG Hamburg, U.v. 3.12.2008 - 5 Bf 259/06 - juris Rn. 33;… VG Ansbach, U.v. 14.7.2011 - AN 14 K 10.00614 - juris Rn. 40).
- VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.646
Kostenheranziehung für Hilfe zur Erziehung bei Behinderung des Kindes
Vielmehr ist hierzu ein konkretes Verhalten des Gläubigers erforderlich, aus dem der Schluss gezogen werden kann, dass dieser von seinem Recht keinen Gebrauch mehr machen werde (vgl. BayVGH, U.v. 6.7.2005 - 12 B 01.1042 - juris Rn. 11;… OVG Hamburg, U.v. 3.12.2008 - 5 Bv 259/06 - juris Rn. 33;… VG Ansbach, U.v. 14.7.2011 - AN 14 K 10.00614 - juris Rn. 40). - VG Augsburg, 09.07.2013 - Au 3 K 13.65
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Verwirkung; Erlöschen
Zur bloßen Untätigkeit muss ein zusätzliches Verwirkungsverhalten hinzukommen, aus dem geschlossen werden kann, dass von dem Recht kein Gebrauch mehr gemacht wird (BayVGH, U.v. 6.7.2005 - 12 B 01.1042 - juris). - VG Hannover, 23.01.2026 - 3 A 6049/23
Verjährung; Neubeginn; Anerkenntnis; Kostenerstattung; Verjährung eines …
Vielmehr ist hierzu ein konkretes Verhalten des Gläubigers erforderlich, aus dem der Schluss gezogen werden kann, dass dieser von seinem Recht keinen Gebrauch mehr machen werde (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 6.7.2005 - 12 B 01.1042 -, juris Rn. 11;… VG Ansbach, Urt. v. 14.7.2011 - AN 14 K 10.00614 -, juris Rn. 40;… zum Vorstehenden VG Würzburg, Urt. v. 17.1.2019 - W 3 K 18.646 -, juris Rn. 30). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
Geltung der Widerrufsfrist bei Anwendung des § 18 Abs 3 BBergG; (kein) Ermessen …
Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 06.07.2005 - 12 B 01.1042 -, juris RdNr. 11, m.w.N.). - VG Bayreuth, 02.02.2009 - B 3 K 07.570
Kostenerstattungsanspruch des erstangegangenen Rehabilitationsträgers vorläufige …
Es liegen keine besonderen Umstände vor, die dem Beklagten Anlass gegeben hätten, darauf zu vertrauen, dass die Klägerin ihre Rechte nicht mehr geltend machen würde und ihm infolgedessen durch die verspätete Geltendmachung des Anspruchs ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…vgl. von Wulffen a.a.O. § 52 Rdnr. 7; BayVGH vom 06.07.2005, Az. 12 B 01.1042).
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