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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.01.2007 - 12 B 06.1996   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17487
VGH Bayern, 10.01.2007 - 12 B 06.1996 (https://dejure.org/2007,17487)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2007 - 12 B 06.1996 (https://dejure.org/2007,17487)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 (https://dejure.org/2007,17487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BAföG § 12 Abs. 2; ; BAföG § 14 a; ; HärteV § 6; ; BSHG §§ 39 ff; ; BSHG § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Ausbildungsförderung, Ausbildungsförderung in Härtefällen, Zusatzleistungen für die Kosten der Unterbringung einer Behinderten in einem der Förderschule ausgeschlossenen Internat, Prozessstandschaft nach § 91 a BSHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusatzleistungen für die Kosten der Unterbringung einer Behinderten in einem der Förderschule angeschlossenen Internat; Förderung bei abmilderbarer Behinderung durch die spezielle Unterbringung des Auszubildenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 12.11.2001 - 12 B 98.2866
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2007 - 12 B 06.1996
    Unter Hinweis auf den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2001 (Az. 12 B 98.2866) wurden Zusatzleistungen gemäß § 14 a BAföG i.V. mit §§ 6, 7 Härteverordnung (HärteV) beantragt, da die Internatsunterbringung zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sei.

    Insoweit kann auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 12. November 2001 (Az. 12 B 98.2866 [juris]) verwiesen werden (dort S. 10).

    Auch der Verweis des Verwaltungsgerichts auf die Entscheidung des Senats vom 12. November 2001 (a.a.O.) führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1982 - 16 A 582/81
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2007 - 12 B 06.1996
    Diese Auslegung habe das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 10. November 1982 (Az. 16 A 582/81) bestätigt, das einen Automatismus zwischen Gewährung des Bedarfs für notwendige auswärtige Unterbringung und zusätzlicher Gewährung von Härteleistungen nach den §§ 6, 7 HärteV verneint habe.
  • OVG Saarland, 20.10.2006 - 3 R 12/05

    Anspruch eines Behinderten auf Übernahme der Kosten seiner Internatsunterbringung …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2007 - 12 B 06.1996
    Die mit der früheren Auffassung des Senats übereinstimmende Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 20. Oktober 2006 (Az. 3 R 12/05 [juris]) überzeugt demgegenüber nicht.
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73

    Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2007 - 12 B 06.1996
    Denn zur Frage des unmittelbaren Zusammenhangs mit der Ausbildung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vor Erlass der Härteverordnung zu § 10 Abs. 5 AföG vom 19. September 1969 (BGBl I S. 1719) ergangenen Urteil vom 9. Oktober 1973 (BVerwGE 44, 110) entschieden, dass die Ausbildungsförderung nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nicht die Betreuung von behinderten Auszubildenden erfasst, soweit es um Hilfen geht, mit denen die besonderen, behinderungsbedingten Aufwendungen aufgefangen werden sollen.
  • VG Arnsberg, 29.10.2008 - 10 K 2863/07

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem …

    Unter Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 -, juris, führte er aus: Die Voraussetzungen des § 14a Satz 1 Nr. 1 BAföG i. V. m. den §§ 6 und 7 der auf der vorgenannten Bestimmung beruhenden Härteverordnung (HärteV) lägen nicht vor.

    Hierzu verweist er auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1973 - V C 15.73 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 44, 110, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 10. November 1982 - 16 A 582/81 -, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 1984, 1160, und des BayVGH vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 -, aaO, die ähnliche Fälle beträfen.

    Rn. 23 Vgl.: BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 -, aaO; OVG des Saarlandes, Urteil vom 20. Oktober 2006 - 3 R 12/05 -, juris.

    Rn. 34 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. November 1982 - 16 A 582/81 -, aaO (1161 rechte Spalte); BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 -, aaO (…Rdnr. 27).

    Rn. 39 Vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 -, aaO (…Rdnr. 27); OVG NRW, Urteil vom 10. Januar 1982 - 16 A 582/81 -, aaO (S. 1161); Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage, 30. Lieferung, Mai 2008, § 14a Rdnr. 10.

    Rn. 50 Vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07. Februar 2006 - 7 S 2426/05 -, juris (zum mit § 95 SGB XII im Wesentlichen gleichlautenden früheren § 91 a des Bundessozialhilfegesetzes); BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 -, aaO (…Rdnr. 35); vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 10. November 1982 - 16 A 582/81 -, aaO (1161 linke Spalte).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 5 B 63.08

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung wegen Unterbringung in einem Internat …

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Anwendung und Auslegung des § 6 HärteV die Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsnorm des § 14a BAföG selbst mit zu berücksichtigen sind (s. etwa BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 - Beschluss vom 12. November 2001 - 12 B 98.2866 - OVG Münster, Urteil vom 10. November 1982 - 16 A 582/81 - FEVS 33, 256).

    Die hier zu beurteilende Fallkonstellation zur Auslegung des § 14a Satz 1 Nr. 1 BAföG ist bereits nicht durch diese zu § 12 Abs. 5 BAföG (a.F.) ergangene Rechtsprechung erfasst (a.A. etwa OVG Münster, Urteil vom 10. November 1982 - 16 A 582/81 - BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 - SG Dortmund, Beschluss vom 9. September 2008 - S 47 SO 214/08 ER -).

    "Das Betreiben der Feststellung einer Sozialleistung nach § 95 SGB XII bzw. § 91a BSHG betrifft nicht eine Erstattungsstreitigkeit im Sinne des § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO und wird ungeachtet seiner funktionalen Nähe zum Erstattungsanspruch nicht von dieser Regelung erfasst (s. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 7 S 2426/05 - FEVS 58, 191/192 (zu § 91a BSHG); BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207

    Ausbildungsförderungsrecht/ProzessrechtZum Unterschied zwischen …

    Im Übrigen werde auch das Senatsurteil vom 10. Januar 2007 Az. 12 B 06.1996 verwiesen, das Grundlage für die Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 9. März 2007 gewesen sei.

    Bei Kosten für die Internatsunterbringung von behinderten Auszubildenden, die eine von ihrem Wohnort nicht erreichbare auswärtige Ausbildungsstätte für Behinderte besuchen, ist zu unterscheiden, ob die Internatsunterbringung im Wesentlichen auf der Behinderung beruht oder ob aber ausbildungsbedingt, weil im Zusammenhang mit der Ausbildung stehend, ist (dazu ausführlich BayVGH vom 10.1. 2007 Az. 12 B 06.1996).

  • VG Saarlouis, 08.05.2008 - 11 K 40/08

    Ausbildungsförderung im Fall der Internatsunterbringung eines Hörgeschädigten

    Rn. 13 Er verweist auf eine Entscheidung des Bayr.VGH vom 10.01.2007 (12 B 06.1996) und meint, die Kosten der internatsmäßigen Unterbringung seien durch die Behinderung des Beigeladenen unabdingbar notwendig und müssten daher als besonderer behinderungsbedingter Aufwand angesehen werden, der von der Eingliederungshilfe und nicht von der Ausbildungsförderung erfasst werde.

    Rn. 24 An der dargelegten rechtlichen Bewertung des Anwendungsbereichs des § 14 a BAföG i.V.m. §§ 6 und 7 HärteV wird auch in Ansehung des Urteils des Bayr. VGH vom 10.01.2007 -12 B 06.1996- (zit. nach juris) festgehalten, zumal darin dem Ausgangspunkt der Entscheidungen der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zugestimmt wird, aber dann entscheidungserheblich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.10.1973 -V C 15.73- (BVerwGE 44, 110) abgestellt wird, wonach die Ausbildungsförderung nicht die Betreuung von Behinderten erfassen soll, soweit es um Hilfen geht, mit denen die besonderen, behinderungsbedingten Aufwendungen aufgefangen werden sollen.

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