Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.757 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufstiegsfortbildungsförderung; Fachwirt für Finanzberatung; Maßnahme; Maßnahmeabschnitte; Fortbildungsplan; persönliche Eignungsvoraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00
Anforderungen an die Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.757
Maßgeblich sei, dass eine Maßnahme die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 AFBG einhalte, nicht aber, wie der einzelne Teilnehmer die Maßnahme durchführe (OVG NRW FamRZ 2002, 355).Bereits das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es entgegen der Auffassung des OVG Münster vom 13.12.2000 (FamRZ 2002, 355) bei § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG auf eine Brutto - Betrachtung ankommt, bei Teilzeitmaßnahmen die gesamte Fortbildungsmaßnahme somit innerhalb von 48 Kalendermonaten einschließlich Unterbrechungszeiten abgeschlossen sein muss (vgl. NdsOVG vom 15.2.2000 Az. 10 L 4381/98 - juris;… ebenso Trebes/Reifers, a.a.O., § 7 Anm. 6).
- VGH Bayern, 25.10.2007 - 12 B 07.888
Aufstiegsfortbildungsförderung; - zu den Voraussetzungen einer "entsprechenden …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.757
Da die Vorschrift sicherstellen will, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf eine berufliche Vorbildung aufbauen, kann die Förderungsfähigkeit einer Fortbildung nicht ausschließlich aufgrund ihrer Struktur und ihres Ausbildungsniveaus bejaht werden, sondern hängt (auch) von den Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Teilnehmer ab (BayVGH vom 25.10.2007 Az. 12 B 07.888). - OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 10 L 4381/98
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 12 B 06.757
Bereits das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es entgegen der Auffassung des OVG Münster vom 13.12.2000 (FamRZ 2002, 355) bei § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG auf eine Brutto - Betrachtung ankommt, bei Teilzeitmaßnahmen die gesamte Fortbildungsmaßnahme somit innerhalb von 48 Kalendermonaten einschließlich Unterbrechungszeiten abgeschlossen sein muss (vgl. NdsOVG vom 15.2.2000 Az. 10 L 4381/98 - juris;… ebenso Trebes/Reifers, a.a.O., § 7 Anm. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 12 S 662/07
Bewilligung von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für die …
Zutreffend hat insoweit bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 19.06.2008 - 12 B 06.756 und 12 B 06.757 - (jeweils nachgewiesen bei juris) ausgeführt, dass die Bewilligungsbehörde ihre Entscheidung über den Förderantrag nur auf substantiierte, hinreichend überprüfbare Angaben des Antragstellers hinsichtlich der Gesamtmaßnahme und somit hinsichtlich aller Maßnahmeabschnitte stützen könne. - OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 4 LC 232/08
Einbeziehung von zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen …
Es kommt hinzu, dass sich § 2 Abs. 3 Satz 3 AFBG nicht nur auf die in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AFBG geregelte Ausbildungsdichte, sondern auch auf den in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AFBG normierten maximalen Zeitrahmen bezieht, der sich zweifelsohne auch bei Maßnahmen, die in selbständige Abschnitte gegliedert sind, auf die Gesamtmaßnahme von ihrem Beginn bis zu ihrem Ende erstreckt (vgl. dazu Bay. VGH, Urt. v. 19.6.2008 - 12 B 06.757 - Nds. OVG, Urt. v. 15.2.2000 - 10 L 4381/98 -). - VG Schleswig, 08.12.2008 - 15 A 74/08 Die Kammer konnte deshalb offenlassen, ob eine Förderungsfähigkeit der in Rede stehenden Fortbildungsmaßnahme auch deshalb zu verneinen ist, weil der Lehrgang anscheinend nicht nur einem Personenkreis offen steht, der einen einschlägigen Abschluss iSv § 2 Abs. 1 Ziffer 1) AFBG bzw. eine entsprechende Qualifikation vorzuweisen hat ( zum Erfordernis von Aufnahmevoraussetzungen seitens des Maßnahmeträgers vgl. BayVGH, Urteil vom 19.06.2008, 12 B 06.757).
- VG Augsburg, 29.09.2009 - Au 3 K 08.349 Rn. 20 Da die Vorschrift sicherstellen will, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die auf eine berufliche Vorbildung aufbauen, kann die Förderungsfähigkeit einer Fortbildung nicht ausschließlich auf Grund ihrer Struktur und ihres Ausbildungsniveaus bejaht werden, sondern hängt (auch) von den Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Teilnehmer ab (BayVGH vom 19.6.2008, 12 B 06.757).
- VG Würzburg, 14.07.2009 - W 1 K 08.2081
Ausbildung zum Arbeitserzieher; Aufstiegsfortbildung; Förderfähigkeit von Zeiten …
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