Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Ausmachen eines relevanten ausbildungsbezogenen Unterschieds zwischen zwei Ausbildungsstätten i.S.d. § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BAföG bei spezieller Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausmachen eines relevanten ausbildungsbezogenen Unterschieds zwischen zwei Ausbildungsstätten i.S.d. § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BAföG bei spezieller Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten
Verfahrensgang
- VG München, 08.11.2012 - M 15 K 12.2257
- VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 967
- FamRZ 2014, 255
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 11.1377
Ausbildungsförderungsrecht Voraussetzungen des Schüler-BAföG bei auswärtiger …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (im Anschluss an BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12 ff.).Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertige entgegen der Auffassung des Senats im Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 11.1377 - nicht die Annahme, dass das Vorhandensein einer entsprechenden wohnortnahen Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG (auch) dann zu verneinen sei, wenn dort spezielle Förderangebote zum Ausgleich migrationstypischer Defizite nicht vorhanden seien und beim Auszubildenden ein korrespondierender Bedarf bestehe.
Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12 ff. unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 31.3.1980 - 5 C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611; B.v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris) bereits eingehend zu den aufgeworfenen Rechtsfragen verhalten und führt insoweit lediglich seine bisherige Rechtsprechung fort.
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 -, BVerwGE 51, 354 [356]; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 -, FamRZ 1981, 610 f.; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12).
Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 13).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (…vgl. OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3 ff.;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7 und 12; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 15;… OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 19).
Rn. 22 Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - 12 A 1628/12
Vorliegen einer der tatsächlich besuchten Ausbildungsstätte entsprechenden …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 -, BVerwGE 51, 354 [356]; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 -, FamRZ 1981, 610 f.; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3; B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3; B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 13).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (…vgl. OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3 ff.; B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7 und 12;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (…vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 15; OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 19).
- BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88
Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12 ff. unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 31.3.1980 - 5 C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611; B.v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris) bereits eingehend zu den aufgeworfenen Rechtsfragen verhalten und führt insoweit lediglich seine bisherige Rechtsprechung fort.Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 -, BVerwGE 51, 354 [356]; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 -, FamRZ 1981, 610 f.; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12).
Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 13).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2012 - 12 A 1456/11
Vorhandensein einer entsprechenden zumutbaren Ausbildungsstätte zum Erwerb des …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 -, BVerwGE 51, 354 [356]; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 -, FamRZ 1981, 610 f.; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3; B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3; B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 13).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (vgl. OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3 ff.;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7 und 12;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 17 und 19).
- VG Trier, 20.12.2007 - 6 K 439/07
Ausbildungsförderung für den Besuch der 11. Klasse eines Gymnasiums
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (…vgl. OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3 ff.;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7 und 12;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 14; VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 17 und 19).Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (…BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 14; VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (…vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 15;… OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 12; VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris, Rn. 19).
- BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 43.75
Unterschiede im Bildungsgang - Auszubildender - Ausbildungsstätte - Wohnung der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Hierfür reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Möglichkeit des Erwerbs des gleichen Bildungsabschlusses an beiden Ausbildungsstätten allein nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 -, BVerwGE 51, 354 [356];… B.v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris, Rn. 4).Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 -, BVerwGE 51, 354 [356]; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 -, FamRZ 1981, 610 f.; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12).
- BVerwG, 20.09.1996 - 5 B 177.95
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage - Voraussetzungen der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12 ff. unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 31.3.1980 - 5 C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611; B.v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris) bereits eingehend zu den aufgeworfenen Rechtsfragen verhalten und führt insoweit lediglich seine bisherige Rechtsprechung fort.Hierfür reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Möglichkeit des Erwerbs des gleichen Bildungsabschlusses an beiden Ausbildungsstätten allein nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 -, BVerwGE 51, 354 [356]; B.v. 20.9.1996 - 5 B 177/95 - juris, Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 12 A 1955/11
Einordnung eines Berufskollegs als zumutbare Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 -, BVerwGE 51, 354 [356]; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 -, FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 -, FamRZ 1981, 610 f.; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.; OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 12).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 -, NVwZ-RR 1990, 611 f.; OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris, Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris, Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris, Rn. 13).
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Vielmehr hat die Beklagte ihre Verwaltung nach Art, Umfang und Leistungsvermögen entsprechend den Anforderungen einer sachgerechten Erledigung des sich aus den Bundes- und Landesgesetzen ergebenden Aufgabenbestandes einzurichten und auszustatten (vgl. BVerfGE 37, 363 [385]; 55, 274 [318]), so dass sie den Anforderungen des Gesetzesvollzuges genügen und insbesondere ihrer Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 20 SGB X) gerecht werden kann. - BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73
Bundesrat
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2013 - 12 B 13.593
Vielmehr hat die Beklagte ihre Verwaltung nach Art, Umfang und Leistungsvermögen entsprechend den Anforderungen einer sachgerechten Erledigung des sich aus den Bundes- und Landesgesetzen ergebenden Aufgabenbestandes einzurichten und auszustatten (vgl. BVerfGE 37, 363 [385]; 55, 274 [318]), so dass sie den Anforderungen des Gesetzesvollzuges genügen und insbesondere ihrer Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 20 SGB X) gerecht werden kann. - BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09
Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …
- BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …
- BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77
Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare …
- BVerwG, 31.03.1980 - 5 C 41.78
- VG München, 02.10.2014 - M 15 K 13.5380
Ausbildungsförderung für den Besuch eines privaten Gymnasiums, das vorwiegend von …
Rn. 6 Auf die hiergegen von der Klägerin eingelegte Berufung hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris) das Urteil der Kammer vom 8. November 2012 sowie den Bescheid der Beklagten vom 11. April 2012 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 22. März 2012 auf Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch der 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums der ... Privatschulen in ... im Bewilligungszeitraum 4/2012 bis 08/2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 - FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 - FamRZ 1981, 610; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).
Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 19 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Schülern mit Migrationshintergrund einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7 und 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite und trifft dies auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte nicht zu, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 21 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 19).
Rn. 32 Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 22;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15).
Die von den Schulen angebotenen Fördermaßnahmen waren durch formlose (schriftliche) Anfragen zu ermitteln (vgl. BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 26).
- VG Würzburg, 05.07.2013 - W 1 K 13.67
Ausbildungsförderung; Privatschule (Realschule) mit Internat; entsprechende …
Hierfür reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Möglichkeit des Erwerbs des gleichen Bildungsabschlusses an beiden Ausbildungsausstätten allein nicht aus; vielmehr kommt es darauf an, ob bei der wohnortnahem Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354/356; vom 31.3.1980 - V C 41.78 - FamRZ 1980, 837; vom 12.2.1981 - V C 43.79 - FamRZ 1981, 610 f.; vom 21.6.1990 - V C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NW vom 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… vom 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… vom 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7;… BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 12; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen beiden Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (vgl. BVerwG vom 21.6.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NW vom 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… vom 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… vom 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7;… BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 13; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 19).
Den maßgeblichen Bezugspunkt bildet bei dieser Betrachtung jedoch allein die Ausbildungsstätte selbst, nicht hingegen lediglich mit ihr verbundene Einrichtungen, wie beispielsweise externe Wohnheime (vgl. BVerwG vom 31.3.1980 - 5 C 41/78 - FamRZ 1980, 837 f.; BayVGH vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20).
Rn. 23 Darüber hinaus kann aber auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (…BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… OVG NW vom 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3 ff.;… vom 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7 und 12;… VG Trier vom 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise einer Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (…BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… VG Trier vom 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte i.S. von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (…BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 21;… OVG NW vom 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 12;… VG Trier vom 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 19).
Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (…BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 22).
Die Möglichkeit des Wiederholens des Probeunterrichtes ist ein Recht und keine von der Klägerin zu verwirklichende Pflicht (vgl. BayVGH v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rd.Nr. 27).
- VG München, 18.12.2014 - M 15 K 13.5615
Ausbildungsförderung für den Besuch eines privaten Gymnasiums, das vorwiegend von …
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 - FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 - FamRZ 1981, 610; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 19 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Schülern mit Migrationshintergrund einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7 und 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite und trifft dies auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte nicht zu, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 21 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 19).
Rn. 35 Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 22;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15).
Die von den Schulen angebotenen Fördermaßnahmen wurden durch formlose (schriftliche) Anfragen ermittelt (vgl. BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 26).
- VG München, 15.01.2015 - M 15 K 14.945
Ausbildungsförderung für den Besuch einer privaten Realschule mit Internat in …
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 - FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 - FamRZ 1981, 610; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 19 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7 und 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite und trifft dies auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte nicht zu, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 21 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 19).
Rn. 30 Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 22;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15).
Die von den Schulen angebotenen Fördermaßnahmen wurden vom Gericht durch formlose Anfragen ermittelt bzw. lassen sich den Internetauftritten der entsprechenden Schulen entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 26).
- VG München, 27.03.2014 - M 15 K 13.2854
Ausbildungsförderung für den Besuch einer privaten Realschule mit Internat, die …
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 - FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 - FamRZ 1981, 610; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7 und 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite und trifft dies auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte nicht zu, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 21 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 19).
Rn. 34 Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 22;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15).
Die von den Schulen angebotenen Fördermaßnahmen waren durch formlose (schriftliche) Anfragen zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 26).
- VG Würzburg, 05.07.2013 - W 1 K 12.942
Ausbildungsförderung; Privatschule (Gymnasium) mit Internat; entsprechende …
Hierfür reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Möglichkeit des Erwerbs des gleichen Bildungsabschlusses an beiden Ausbildungsstätten allein nicht aus; es kommt vielmehr darauf an, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354/356; vom 31.3.1980 - V C 41.78 - FamRZ 1980, 837; vom 12.2.1981 - V C 43.79 - FamRZ 1981, 610 f.; vom 21.6.1990 - V C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NW vom 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… vom 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… vom 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7;… BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 12; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (vgl. BVerwG vom 21.6.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611 f.;… OVG NW vom 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… vom 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… vom 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7;… BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 13; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 19).
Den maßgeblichen Bezugspunkt bildet bei dieser Betrachtung jedoch allein die Ausbildungsstätte selbst, nicht hingegen lediglich mit ihr verbundene Einrichtungen, wie beispielsweise externe Wohnheime (vgl. BVerwG vom 31.3.1980 - 5 C 41/78 - FamRZ 1980, 837 f.; BayVGH vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20).
Darüber hinaus kann nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Gerichte auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Migranten einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied in diesem Sinne ausmachen (…BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… OVG NW vom 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3 ff.;… vom 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7 und 12;… VG Trier vom 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (…BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… VG Trier vom 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte i.S.v. § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (…BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 21;… OVG NW vom 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 12;… VG Trier vom 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 19).
Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (…BayVGH vom 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15; vom 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 22).
- VG München, 12.10.2017 - M 15 K 16.5963
Leistung von Ausbildungsförderung für den Besuch eines privaten Gymnasiums
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 - FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 - FamRZ 1981, 610; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 19 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Schülern mit Migrationshintergrund einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7 und 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite und trifft dies auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte nicht zu, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 21 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 19).
Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 22;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15).
- VG München, 29.01.2015 - M 15 K 14.1523
Ausbildungsförderung für den Besuch eines privaten Gymnasiums, das vorwiegend von …
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob bei der wohnortnahen Bildungsstätte nach Lehrstoff, Schulstruktur und Bildungsgang relevante Unterschiede gegenüber der gewählten auswärtigen Schule bestehen, die einem Verweis des Auszubildenden auf den Besuch der wohnortnahen Bildungsstätte entgegenstehen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; U.v. 31.3.1980 - V C 41.78 - FamRZ 1980, 837; U.v. 12.2.1981 - V C 43.79 - FamRZ 1981, 610; U.v. 21.6.1990 - V C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).Demgegenüber liegen wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten dann vor, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten, nur an der von ihm gewählten und nicht auch an der wohnortnahen Ausbildungsstätte verwirklichten ausbildungsbezogenen Umstand sinnvoll ist (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 19 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.6.1990 - 5 C 3/88 - NVwZ-RR 1990, 611;… OVG NRW, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1955/11 - juris Rn. 3;… B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7).
Darüber hinaus kann auch die spezielle Ausrichtung einer Ausbildungsstätte am Förderbedarf von Schülern mit Migrationshintergrund einen relevanten, ausbildungsbezogenen Unterschied zwischen zwei Ausbildungsstätten ausmachen (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 28.2.2012 - 12 A 1456/11 - juris Rn. 3;… B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 7 und 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Bietet die wohnortnahe Schule, die den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewählte Ausbildungsstätte, eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise eine Sprachförderung oder eine Hilfestellung bei den Hausaufgaben, die migrationstypische Defizite ausgleicht, nicht an, so kann je nach Ausgestaltung der migrationstypischen Förderung im Einzelfall die Annahme einer entsprechenden, zumutbaren Ausbildungsstätte abgelehnt werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 20;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 14;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 17 und 19).
Decken sich Förderbedarf auf der einen und spezielle Schulstruktur und Bildungsgang der auswärtigen Bildungsstätte auf der anderen Seite und trifft dies auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte nicht zu, so kann der Auszubildende auf die wohnortnahe Ausbildungsstätte als entsprechende zumutbare im Sinne von § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht verwiesen werden (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 21 unter Verweis auf OVG NRW, B.v. 16.10.2012 - 12 A 1628/12 - juris Rn. 12;… VG Trier, U.v. 20.12.2007 - 6 K 439/07.TR - juris Rn. 19).
Rn. 28 Anders verhält es sich hingegen dann, wenn eine auswärtige Schule eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund zwar anbietet, beim Auszubildenden jedoch ein entsprechendes Defizit nicht besteht (BayVGH, z.B. B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris Rn. 22;… B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris Rn. 15).
- VG Bayreuth, 14.04.2014 - B 3 K 13.465
Ausbildungsförderung für private Mädchenschule; Migrationsbedingter Förderbedarf; …
Weiter wurde auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.06.2013 - Az: 12 B 13.593 - verwiesen.Den maßgeblichen Bezugspunkt bildet dabei jedoch allein die Ausbildungsstätte selbst, nicht hingegen lediglich mit ihr verbundene Einrichtungen, wie beispielsweise externe Wohnheime (BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris).
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kann zwar im Einzelfall von einem relevanten Unterschied zweier Ausbildungsstätten ausgegangen werden, wenn die wohnortnahe Schule den gleichen Schulabschluss vermittelt wie die gewünschte bzw. tatsächlich besuchte Schule, letztere jedoch eine spezielle Betreuung für Migranten (z.B. Sprachförderung oder Hilfestellung bei den Hausaufgaben) bietet, die migrationstypische Defizite ausgleicht und entsprechende Maßnahmen bei der wohnortnahen Schule nicht vorliegen (BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 12 B 13.593 - juris).
Offensichtlich ist hier vielmehr, dass die im Laufe des Klageverfahrens bekannt gewordene Rechtsprechung des BayVGH vom 18.06.2013 - 12 B 13.593 - herangezogen wurde, um auf dem "Weg: migrationsbedingte Defizite" Ausbildungsförderung zu erhalten.
- VG Augsburg, 01.10.2013 - Au 3 K 13.267
Ausbildungsförderung; entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte; …
Den maßgeblichen Bezugspunkt bildet dabei jedoch allein die Ausbildungsstätte selbst, nicht hingegen lediglich mit ihr verbundene Einrichtungen, wie beispielsweise externe Wohnheime (zum Ganzen ausführlich: BayVGH B.v. 18.6.2013, 12 B 13.593 - juris - m.w.N.).Nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann im Einzelfall auch dann von einem relevanten Unterschied ausgegangen werden, wenn die wohnortnahe Schule zwar den gleichen Schulabschluss vermittelt, wie die tatsächlich besuchte Schule, letztere jedoch eine spezielle Betreuung für Migranten, beispielsweise Sprachförderung oder Hausaufgabenbetreuung bietet, die migrationstypische Defizite ausgleicht und entsprechende Maßnahmen bei der wohnortnahen Schule nicht vorliegen (z.B. BayVGH, B.v. 18.6.2013 a.a.O.).
Wird eine spezielle Sprach- und Studienförderung für Schüler mit Migrationshintergrund von der Schule zwar angeboten, besteht beim einzelnen Schüler jedoch ein entsprechendes Defizit nicht, ist jedoch der Besuch einer wohnortnahen Schule zumutbar (BayVGH B.v. 18.6.2013 a.a.O.).
Zu untersuchen ist dabei auch, ob die zusätzlichen Angebote ausbildungsbezogen, also der Schule zuzuordnen sind oder ob sie allein auf der Unterbringung im Internat basieren (zum Ganzen vgl. auch BayVGH B.v. vom 18.6.2013 a.a.O.).
- VG Augsburg, 01.10.2013 - Au 3 K 13.288
Ausbildungsförderung; Entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte; …
- VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68
Ausbildungsförderung
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860
Ausbildungsförderungsrecht; Zum Begriff der "zumutbaren Ausbildungsstätte"; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 12 S 1098/17
Ausbildungsförderung für Besuch des 11. Schuljahres; zumutbare Ausbildungsstätte …
- VGH Bayern, 07.07.2014 - 12 C 14.1294
Ausbildungsförderung für den Besuch einer staatlich genehmigten Privatschule
- VG München, 06.11.2014 - M 15 K 13.4527
Ausbildungsförderung für den Besuch eines Staatlichen Landschulheims
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 12 A 1829/13
Gewährung von Ausbildungskosten und Förderfähigkeit des Besuchs der Förderklasse …
- VG Würzburg, 22.10.2015 - W 3 K 14.385
Ausbildungsförderung für den Besuch einer privaten Realschule
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2013 - 12 A 1881/13
Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für ausgesiedelte Kinder und …
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