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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 16/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22081
VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 16/18 (https://dejure.org/2018,22081)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.04.2018 - 12 B 16/18 (https://dejure.org/2018,22081)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. April 2018 - 12 B 16/18 (https://dejure.org/2018,22081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Polizeibewerbers aufgrund von Mindestnoten unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • VG Magdeburg, 29.05.2007 - 5 B 76/07
    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 16/18
    Dies ist das Risiko der Antragstellerin (ebenso VG Magdeburg, Beschluss vom 29.Mai 2007 - 5 B 76/07 -, juris Rn 4).

    Es überzeugt die Kammer insofern, als dass auch von Polizeivollzugsbeamtinnen, die als Teil der Exekutive erhebliche Gewalt- und Zwangsbefugnisse erhalten, staatsbürgerliches und rechtsstaatliches Grundwissen zu verlangen ist, das im Rahmen der Schulausbildung unter anderem in den Fächern Geschichte und Politische Bildung vermittelt wird (kritisch zur Bedeutung des Faches Informatik hingegen das VG Magdeburg, Beschluss vom 29.Mai 2007 - 5 B 76/07 -, juris).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 16/18
    Kriterien, die den Zugang zu einem Bewerbungsverfahren für ein öffentliches Amt als Vorstufe der möglichen Einstellung als Probebeamtin im Anwärterinverhältnis - so auch hier - betreffen, sind damit grundsätzlich als subjektive oder objektive Berufszugangsregelungen anzusehen (grundlegend BVerfG, Urteil vom 11.6. 1958 - 1 BvR 596/56 -, = NJW 1958, 1035).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 6 A 916/16

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 16/18
    Die Regelung eines Eignungskriteriums durch Parlamentsgesetz oder Rechtsverordnung ist zwar nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, weil bereits Art. 33 Abs. 2 GG und ebenso § 9 BeamtStG den Zugang zu einem öffentlichen Amt davon abhängig machen, dass eine Bewerberin die entsprechende Eignung aufweist, also ein Zugangshindernis für Bewerberinnen normiert, die den Anforderungen in körperlicher, psychischer oder charakterlicher Hinsicht nicht entsprechen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2017 - 6 A 916/16 -, juris Rn. 69).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 16/18
    Rn. 7 Nach der Rechtsprechung folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der der Bewerberin um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, Juris Rn. 18 f).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21

    Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch …

    Für die Zulassung eines "Noch-nicht-Beamten" zum Vorbereitungsdienst wird deshalb ebenfalls gefordert, dass die wesentlichen Aspekte eines besonderen Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst normativ, also in einem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung, geregelt sein müssen, zumal wenn sie - wie hier - Prüfungscharakter haben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. August 1999 - 6 A 3061/97 -, juris, Rn. 40 ff.; VGH Bayern…, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 7 ZB 10.375 -, juris, Rn. 13 ff.; VG München…, Urteil vom 22. November 2013 - M 21 K 12.4103 -, juris, Rn. 38 ff.; VG Düsseldorf…, Urteil vom 2. April 2014 - 10 K 3549/13 -, juris, Rn. 31 ff.; VG Würzburg…, Urteil vom 6. Dezember 2016 - W 1 K 15.402 -, juris, Rn. 28 ff.; VG Schleswig, Beschluss vom 25. April 2018 - 12 B 16/18 -, juris, Rn. 8 ff.; a.A. - allerdings für den hier nicht vorliegenden Fall der Zulassung zu einer Aufstiegsausbildung für bereits eingestellte Beamte - VGH Hessen…, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 A 2394/15 -, juris, Rn. 31 ff.).
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