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| VG Schleswig, 21.11.2022 - 12 B 47/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.11.2022 - 12 B 47/22
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VG Schleswig, 21.11.2022 - 12 B 47/22
Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010, Az. 2 C 16.09, Rn. 27, juris).Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002, Az. 2 BvR 857/02, Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010, Az. 2 C 16.09, Rn. 32; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 12. September 2018, Az. 5 ME 104/18, Rn. 26; alle juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010, Az. 2 C 16.09, Rn. 32, juris).
- OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 5 ME 104/18
Ausschärfende Betrachtung; Ausschärfung; kommissarische Dienstpostenübertragung
Auszug aus VG Schleswig, 21.11.2022 - 12 B 47/22
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG…, Urteil vom 30. Januar 2003, Az. 2 A 1.02, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. September 2018, Az. 5 ME 104/18, Rn. 26, beide juris).Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002, Az. 2 BvR 857/02, Rn. 11 ff.; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010, Az. 2 C 16.09, Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. September 2018, Az. 5 ME 104/18, Rn. 26; alle juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
Daher waren für die Auswahlentscheidung auch keine weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien heranzuziehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. September 2018, Az.5 ME 104/18, Rn. 28, juris).
- OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15
Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft; …
Auszug aus VG Schleswig, 21.11.2022 - 12 B 47/22
Dabei ist es in das Ermessen der Auswahlbehörde gestellt, zu entscheiden, welche Maßnahmen geeignet sind, die entsprechende Vergleichbarkeit herzustellen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Dezember 2015, Az. 5 ME 196/15, Rn. 14 m.w.N., juris: z. B. Einholung benötigter dienstlicher Beurteilungen, ergänzende Stellungnahmen).Sie kann aber auch aus den vorliegenden Unterlagen selbständig geeignete und vergleichbare Aussagen gewinnen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 14, juris).
- VG Schleswig, 14.06.2021 - 12 B 22/21
Beförderungsauswahl; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Auswahlgespräch …
Auszug aus VG Schleswig, 21.11.2022 - 12 B 47/22
d) Liegen Beurteilungen aus unterschiedlichen Beurteilungssystemen vor, sind die Beurteilungen also nicht unmittelbar miteinander vergleichbar, verlangt der Grundsatz der Bestenauslese, Verhältnisse herzustellen, die einen Vergleich der Bewerber ermöglichen (VG Schleswig, Beschluss vom 14. Juni 2021, Az. 12 B 22/21, Rn. 13 m.w.N., juris).Insoweit sind die in der Beurteilung des Antragstellers getroffenen Feststellungen zu seinen Leistungen und Fähigkeiten nach Maßgabe der für die hiesige Beurteilung einschlägigen Maßstäben zu vergleichen gewesen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 14. Juni 2021, Az. 12 B 22/21, Rn. 15 m.w.N., juris).
- BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische …
Auszug aus VG Schleswig, 21.11.2022 - 12 B 47/22
c) Der Vergleich der Bewerber im Rahmen einer Auswahlentscheidung hat vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2011, Az. 2 BvR 764/11, Rn. 11; BVerfG…, Beschluss vom 4. Februar 2016, Az. 2 BvR 2223/15, Rn. 70, beide juris). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
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Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, Az. 2 BvR 857/02, Rn. 11 ff.; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010, Az. 2 C 16.09, Rn. 32; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 12. September 2018, Az. 5 ME 104/18, Rn. 26; alle juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg. - BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
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Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil (Gesamtnote), das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012, Az. 2 VR 5.12, Rn. 25; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. Dezember 2016, Az. 5 ME 151/16, Rn. 9, beide juris). - BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
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Nach der Rechtsprechung folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der dem Bewerber um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, Az. 2 C 37.04, Rn. 18 f., juris). - BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …
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c) Der Vergleich der Bewerber im Rahmen einer Auswahlentscheidung hat vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. Mai 2011, Az. 2 BvR 764/11, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016, Az. 2 BvR 2223/15, Rn. 70, beide juris). - OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16
Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung; …
Auszug aus VG Schleswig, 21.11.2022 - 12 B 47/22
Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil (Gesamtnote), das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG…, Beschluss vom 22. November 2012, Az. 2 VR 5.12, Rn. 25; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Dezember 2016, Az. 5 ME 151/16, Rn. 9, beide juris). - BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06
Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des …
- BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02
Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der …
- VGH Bayern, 11.03.2013 - 3 ZB 10.602
Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Zeugeneinvernahme des Beurteilers; …
- VG Schleswig, 07.03.2023 - 12 B 2/23 Vorliegend kann es offenbleiben, ob es ausreichen kann, lediglich die Bewertungsskalen der unterschiedlichen Bewertungssysteme miteinander zu vergleichen (so Kammerbeschluss vom 21. November 2022 - 12 B 47/22 -, juris Rn. 20) oder ob ein inhaltlicher Vergleich der verschiedenen Bewertungsmaßstäbe (z.B. hinsichtlich der Gewichtung der Beurteilungspunkte oder der Anforderungen) notwendig ist (so wohl Thüringer Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 14).
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