Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2017 - 12 B 930/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 24 Abs. 2
Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer nahegelegenen städtischen Kindertageseinrichtung; Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung; Nachweis der Kapazitätserschöpfung
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer nahegelegenen städtischen Kindertageseinrichtung; Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung; Nachweis der Kapazitätserschöpfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Einstweilige Anordnung zur Vergabe von Kita-Plätzen in Münster bestätigt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachweis der Kapazitätserschöpfung bei Geltendmachung eines Anspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung
Verfahrensgang
- VG Münster, 20.07.2017 - 6 L 1177/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2017 - 12 B 930/17
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 12 A 1262/14
Zurverfügungstellung einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung als …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2017 - 12 B 930/17
Rn. 11 - 12 A 1262/14 -, juris Rn. 97.Rn. 18 - 12 A 1262/14 -, juris Rn. 99,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 B 793/13
Im Rahmen der U3-Betreuung können Eltern auf die Inanspruchnahme einer …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2017 - 12 B 930/17
Rn. 15 Vgl. dazu schon OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 B 793/13 -, juris Rn. 17.
- VG Berlin, 21.02.2018 - 18 L 43.18
Trotz gesetzlichem Anspruch: Kein Kita-Platz im Eilverfahren
Auch der Hinweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 20. Juli 2017 (6 L 1177/17 -, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, beide zit. nach juris), wonach der Jugendhilfeträger den Nachweis der Kapazitätserschöpfung nur bei einem sachgerecht ausgestalteten und durchgeführten Verfahren zur Vergabe der (städtischen) Kindergartenplätze führen könne, lässt den Schluss auf freie Kapazitäten nicht zu. - VG Gelsenkirchen, 30.10.2019 - 10 L 1080/19
Rechtzeitige Bedarfsmeldung Umzug Betreuungsplatz Kindertagesstätte wohnortnah …
Rn. 25 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, juris. - OVG Sachsen, 22.06.2018 - 4 A 1132/17
Rechtsschutzbedürfnis; Kindertageseinrichtung; Selbstbeschaffung; Bedarf
Von einem fehlerhaften Vergabeverfahren auf eine tatsächlich vorhandene Kapazität zu schließen (…so aber im Ergebnis [in Eilrechtsschutzverfahren] VG Münster, Beschl. v. 20. Juli 2017 - 6 L 1177/17 -, juris Rn. 32; gebilligt von OVG NRW, Beschl. v. 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, juris Rn. 8;… VG Köln, Beschl. v. 19. März 2018 - 19 L 4/18 -, juris Rn. 12), hält der Senat im Ergebnis nicht für sachgerecht, weil das Wunsch- und Wahlrecht von vorneherein nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besteht (…Senatsbeschl. v. 14. Juni 2017 - 4 B 138/17 -, juris Rn. 10;… BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 40;… OVG NRW, Urt. v. 20. April 2016 - 12 A 1262/14 -, juris Rn. 44; jeweils m. w. N.), und auch ein fehlerhaftes Vergabeverfahren nicht dazu führen kann, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu einer Erweiterung seiner Kapazitäten gezwungen wird.
- OVG Sachsen, 28.03.2018 - 4 B 40/18
Nachweis eines Betreuungsplatzes; örtliche Zumutbarkeit
Eine Entscheidung in Bezug auf die Zumutbarkeit eines konkret erst noch zu bezeichnenden Betreuungsplatzes ist damit nicht verbunden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, juris Rn. 20).Rn. 11 Die von der Beschwerde zur Stützung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung zitierten Entscheidungen aus Nordrhein-Westfalen sind auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil dort bei der örtlichen Zumutbarkeit darauf abgestellt wurde, dass die Verhältnisse in einer Großstadt nicht vorlagen (…VG Münster, Beschl. v. 20. Juli 2017 - 6 L 1177/17 -, juris Rn. 40 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, juris Rn. 20), wogegen es sich bei der Antragsgegnerin um eine Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern handelt.
- VG Gelsenkirchen, 17.03.2021 - 10 K 3326/20
Betreuungsplatz; Kindertageseinrichtung; Kapazitätserschöpfung; Unmöglichkeit
Rn. 59 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, juris. - VG Aachen, 31.08.2021 - 2 K 2791/20
Auslandsfall; Der kleine Jasper; U3 Platz; Kapazitätserschöpfung
Rn. 74 Vgl. zu den Anforderungen an die geordnete Vergabe nur Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.2017 - 12 B 930/17 -, juris Rn. 5 ff. und Beschluss vom 11.11.2019 - 12 B 1011/19 -, juris Rn. 10. - VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 24 K 11721/17 Rn. 47 Entgegen der Annahme des Antragstellers folgt aus den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. April 2016 - 12 A 1262/14 - und vom 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 - nichts Gegenteiliges.
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2021 - 10 K 1876/21
Betreuungsplatz; Kindertageseinrichtung; über 3-jähriges Kind; …
Rn. 47 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, juris. - VG Gelsenkirchen, 11.09.2020 - 10 L 1502/19 Rn. 21 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2019 - 12 B 1011/19 Dass dies zum Nachweis der Kapazitätserschöpfung erforderlich ist, hat bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2017 - 12 B 930/17 -, juris Rn. 8, zutreffend ausgeführt.
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