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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - 12 B 974/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34463
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - 12 B 974/10 (https://dejure.org/2010,34463)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2010 - 12 B 974/10 (https://dejure.org/2010,34463)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 12 B 974/10 (https://dejure.org/2010,34463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schlussfolgern von einer Brandversicherungspolice und einem Lieferschein für den Bezug von Heizöl auf ein Vorhandensein von im PKH-Antrag nicht angegebenes Grundvermögen

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2008 - 12 B 1249/08

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für den versuchsweisen Besuch einer auf die …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - 12 B 974/10
    Rn. 13 Vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2008 - 12 B 1249/08 -.
  • VG Hannover, 23.01.2026 - 3 A 9433/25

    Seelische Störung; seelische Behinderung; ADHS; Aufmerksamkeitsstörung; ICD-10: …

    Bei einer solchen "Erscheinung" sei die Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der seelischen Gesundheit vielmehr nur zu bejahen, wenn es als Sekundärfolge von ADHS zu einer weitergehenden seelischen Störung komme, aufgrund derer die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen länger als sechs Monate von dem für sein Alter typischen Zustand abweiche (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.3.2020 - 12 A 1896/17 -, Rn. 12;… Beschl. v. 10.8.2017 - 12 B 745/17 -, Rn. 14;… Beschl. v. 19.9.2011 - 12 B 1040/11 -, Rn. 9; Beschl. v. 27.10.2010 - 12 B 974/10 -, Rn. 15;… Beschl. v. 2.3.2010 - 12 B 105/10 -, Rn. 10;… Beschl. v. 20.1.2010 - 12 B 1655/09 -, Rn. 5 - alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2011 - 12 B 601/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf Geltendmachung von Eingliederungshilfe (hier: …

    Rn. 5 Für § 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII kommt es nicht auf die aus der Sicht eines medizinischen Laien getroffene und evtl. interessengesteuerte Diagnose an, die die Antragsgegnerin dem Erscheinungsbild des Antragstellers von Beginn der Auseinandersetzung an hat zuteil werden lassen, sondern nach Maßgabe von § 35a Abs. 1a SGB VIII auf die Expertise von Fachleuten, als die der Senat im Verfahren 12 B 974/10 die Stellungnahmen des Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. med.

    Rn. 7 Der Senat vermag auch nicht der sinngemäßen Auffassung der Antragsgegnerin zu folgen, jedenfalls die Fortdauer der Teilnahmebeeinträchtigung des Antragstellers, wie sie vom Senat in seinem Beschluss 12 B 974/10 vom 27. Oktober 2010 noch angenommen worden ist und die sich heute in der psychologischen Stellungnahme der Dipl.-Hp. O. C3.

    Rn. 10 Dies wird auch darin deutlich, dass das Verwaltungsgericht dem neuerlichen Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers vom 17. Mai 2011 im Hauptsacheverfahren 6 K 1139/10 mit Beschluss vom 24. Mai 2011 trotz der Ausführungen des Senats im Beschluss 12 B 974/10 vom 27. Oktober 2010 stattgegeben hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - 12 A 1384/11

    Rechtmäßigkeit des Verzichts auf ein weiteres kinderpsychiatrisches und …

    Der Verzicht des Verwaltungsgerichts auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens ist auch nicht deshalb widersprüchlich oder irrational, weil es der Beklagten nach Auffassung des Senates in seinem Beschluss des einstweiligen Rechtsschutzes vom 27. Oktober 2010 - 12 B 974/10 - an sich unbenommen sein sollte, zu einem späteren Zeitpunkt durch Einholung eines erneuten fachärztlichen Berichts Feststellungen zu der anspruchsrelevanten seelischen Beeinträchtigung zu treffen, die Beklagte dementsprechend seit März 2011 versucht hat, das Einverständnis der Eltern zu einer fachärztlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Begutachtung des Klägers zu erlangen, und beim Verwaltungsgericht letztmalig noch mit Schreiben vom 7. April 2011 angeregt hat, die fachärztliche Untersuchung des Klägers gerichtlicherseits anzuordnen.

    Rn. 20 Soweit die Beklagte mit ihrem am 7. September 2011 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz vom 5. September 2011 ihren früheren - bereits im Beschluss des Senates vom 27. Oktober 2010 - 12 B 974/10 - bedienten - Einwand wiederholt, es handele sich bei dem M. T. C3.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2011 - 12 B 1040/11

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beschulung an einer privaten …

    Rn. 11 Vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - 12 B 974/10 - und vom 2. März 2010 - 12 B 105/10 -, jeweils m. w. N.
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