Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.07.2000 - 12 B 98.679 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2007 - 2 A 10846/07
Verbandsgemeinde bleibt für Sport- und Campingplatz zuständig
Unzulässig ist die Verjährungseinrede etwa dann; wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat oder wenn der Gläubiger nach objektiven Maßstäben darauf vertrauen durfte; sein Anspruch werde auch ohne Rechtsstreit befriedigt oder vom Schuldner nur mit Einwendungen in der Sache bekämpft (vgl. BayVGH; Urteil vom 27. Juli 2000 - 12 B 98.679 - juris Rn. 33 f.). - VG Karlsruhe, 24.10.2007 - 4 K 1618/07
Verjährungseinrede gegenüber Rundfunkgebührenforderung
Ob eine unzulässige Rechtsausübung gegeben ist, ist daher stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Zwecks der Verjährung zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.04.2007 - 2 B 31/07 -, zit. in Juris;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.1993, ZBR 1994, 287, 288; BayVGH, Urt. v. 27.07.2000 - 12 B 98.679 -, zit. in Juris).Diese Risikoverteilung zu Lasten des Gläubigers gilt auch bezüglich öffentlich-rechtlicher Forderungen, da grundsätzlich bei keinem der Beteiligten eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses ein größerer Pflichtenkreis besteht (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.02.1993, ZBR 1994, 287, 288; BayVGH, Urt. v. 27.07.2000 - 12 B 98.679 -, zit. in Juris).
- VGH Bayern, 30.12.2024 - 12 ZB 22.1567
Geltendmachung der Verjährung im Erstattungsstreit
Unbeachtlich wäre die Erhebung der Verjährungseinrede etwa dann, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat oder wenn der Gläubiger nach objektiven Maßstäben darauf vertrauen durfte, sein Anspruch werde auch ohne Rechtsstreit befriedigt oder vom Schuldner nur mit Einwendungen in der Sache bekämpft (BayVGH, U.v. 27.7.2000 - 12 B 98.679 - BeckRS 2000, 19980 Rn. 34;… Ellenberger in Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, vor § 194 Rn. 19;… Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2021, § 194 BGB Rn. 18;… Weber in BeckOK Sozialrecht, Stand 1.12.2023, § 113 SGB X Rn. 20 ff.).
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