Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.03.2004 - 12 B 99.1085 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 23.01.2012 - 12 BV 11.1080
SGB 8 § 89e Abs 1 schützt bei mehrfachen Einrichtungswechseln, unabhängig vom …
Dabei spielt es keine Rolle, ob bei den aufeinanderfolgenden Einrichtungen die Bezugsperson jeweils einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat oder nicht (Bestätigung von BayVGH, Urteil vom 18.3.2004 - 12 B 99.1085 - juris).Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 18. März 2004 - 12 B 99.1085 - juris bereits eingehend zu den aufgeworfenen Rechtsfragen verhalten und führt insoweit lediglich seine bisherige Rechtsprechung fort.
Diese Auslegung wird auch durch den Wortlaut der Vorschrift nahe gelegt, weil in § 89 e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nicht nur von der Aufnahme in die, sondern von der Aufnahme in eine Einrichtung die Rede ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.3.2004 - 12 B 99.1085 - juris RdNr. 18 m.w.N.).
Entscheidend ist allein, dass die Einrichtungskette nicht unterbrochen wurde (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.3.2004 - 12 B 99.1085 - juris, RdNr. 19).
Denn darauf stellt das Gesetz - wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. März 2004 - 12 B 99.1085 - juris RdNr. 19 - festgestellt hat - nicht ab, weil andernfalls der Schutz der Einrichtungsorte nicht lückenlos gewährleistet wäre.
- VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 ZB 14.1839
Zum jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch
Demgegenüber bedarf es bei "Einrichtungsketten" im Rahmen von § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII keines willentlichen "Übertritts" von einer Einrichtung in eine andere, da die Norm allein auf einen möglichst umfassenden finanziellen Schutz der Einrichtungsorte abzielt und im Rahmen der Einrichtungskette auch ein lediglich tatsächlicher Aufenthalt des Hilfeempfängers ausreicht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2012 - 12 BV 11.1080 - JAmt 2012, 272 ff LS, Rn. 20 f.; U.v. 18.3.2004 - 12 B 99.1085 - juris Rn. 18 f.;… Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII,, Stand November 2011, § 89e Rn. 6). - VG Ansbach, 10.02.2011 - AN 14 K 10.00755
Kostenerstattung zwischen öffentlichen Jugendhilfeträgern
Diese Auslegung wird auch durch den Wortlaut der Vorschrift nahegelegt, weil in § 89 e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nicht von der Aufnahme in die, sondern von der Aufnahme in eine Einrichtung die Rede ist (vgl. dazu das Urteil des BayVGH vom 18.3.2004 - 12 B 99.1085 - Urteil des BVerwG vom 29.9.2010 - 5 C 21/09 -).Die Kammer schließt sich jedenfalls für den vorliegenden Fall, dass beide Einrichtungen am gleichen Ort liegen, der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 18. März 2004 (12 B 99.1085) an, wonach es keine Rolle spielt, ob bei den aufeinanderfolgenden Einrichtungen die Bezugsperson einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat oder nicht.
- VG Augsburg, 29.11.2011 - Au 3 K 10.1016
Jugendhilfe; Kostenerstattung; unzuständiger Träger; fortdauernde Vollzeitpflege
Dabei unterbrechen kurzfristige Aufenthalte außerhalb einer Einrichtung diese Kette nicht, wenn bei der Entlassung aus der ersten Einrichtung bereits absehbar ist, dass eine Unterbringung in der nächsten Einrichtung folgen soll (vgl. BayVGH vom 18.3.2004, 12 B 99.1085 zitiert nach juris). - VG Neustadt, 29.05.2024 - 4 K 1272/23
Kostenerstattung für eine erbrachte Jugendhilfeleistung; örtliche Zuständigkeit; …
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bezugsperson bei den aufeinanderfolgenden Einrichtungen jeweils einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21.09 - juris; BayVGH, Urteil vom 18. März 2004 - 12 B 99.1085 - juris; BayVGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 12 B 99.1085 - juris). - VG Ansbach, 30.03.2023 - AN 6 K 16.02144
Kostenerstattung bei Gewährung von Vollzeitpflege nach örtlicher Zuständigkeit
Ob Frau … dort in diesen Einrichtungen jeweils auch stets ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (was (nur) hinsichtlich der … zweifelhaft sein könnte), kann dahinstehen, weil das Gesetz darauf nicht abstellt, da andernfalls der Schutz der Einrichtungsorte nicht lückenlos gesichert werden kann; entscheidend bleibt allein nach Wortlaut ("vor der Aufnahme in eine Einrichtung, eine andere Familie oder sonstige Wohnform") und Zweck des § 89e Abs. 1 SGB VIII, dass die Kette nicht unterbrochen wurde (so schon BayVGH v. 18.3.2004 - 12 B 99.1085 - JAmt 2012, 272; wiederholt in BayVGH v. 30.1.2017 - 12 ZB 14.1839 - juris; OVG Berlin-Brandenburg v. 6.9.2012 - OVG 6 N 80.11 - juris; VG Ansbach v. 10.2.2011 - AN 14 K 10.00755 - juris;… Eschelbach in Frankfurter Kommentar zum SGB VIII 9. Aufl. 2022, § 89e Rn. 7;… Kern in Schellhorn u.a., SGB VIII 5. Aufl. 2017, § 89 e Rn. 10). - VGH Bayern, 19.08.2010 - 12 CE 10.1539
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Rn. 35 Die durch den tatsächlichen Aufenthalt der Antragstellerin vor Aufnahme in das Klinikum … begründete Zuständigkeit der Antragsgegnerin zu 2 bestand auch noch im Zeitpunkt der Antragstellung am 16. März 2010, weil sich die Antragstellerin ohne Unterbrechung nach der Entlassung aus dem Klinikum … am 10. März 2010 noch am selben Tag in das Klinikum am … begeben hat (vgl. BayVGH vom 18.3.2004 Az. 12 B 99.1085;… W. Schellhorn in Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, 3. Aufl. 2007, RdNr. 8 zu § 86a).
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