Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.01.2002 - 12 B 99.3778 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 Q 73/06
Zur Zuständigkeit von Jugend- und Sozialhilfe im Bereich der Frühförderung im …
Von einem der Reformintention der Regelungen in § 10 SGB VIII Zuwiderlaufen bei der vom Senat gewonnenen Interpretation kann nicht die Rede sein, da die Frühförderung als Teilbereich aus sachgerechten Gründen ausdrücklich dem Ländervorbehalt in § 10 SGB VIII unterliegt und hiervon der saarländische Gesetzgeber auch Gebrauch gemacht hat, siehe in diesem Zusammenhang zur vergleichbaren Regelung des Art. 53 Abs. 2 BayKJHG die Entscheidungen des BayVGH vom 30.1.2002 - 12 B 99.3778 - und des VG München vom 8.6.2000 - M 15 K 97.8099 -, jeweils zitiert nach Juris. - OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LC 291/02
Kostenerstattung im Rahmen der Jugendhilfe wegen einer teilstationären …
cc) Entstehen - wie hier - im Zusammenhang mit dieser Jugendhilfemaßnahme Kosten, kommt auch eine Erstattung dieser (Neben-)Kosten nach §§ 103, 104, 97 Abs. 2 BSHG n.F. nicht in Betracht, auch dann nicht, wenn - wie hier - die (Neben-)Kosten für eine teilstationäre Eingliederungshilfe auf §§ 39, 40 BSHG, also auf sozialhilferechtlichen Vorschriften beruhen (a.A. wohl Bay. VGH, Urt. v. 30.1.2002 -12 B 99.3778, der allein auf die Rechtsnatur der streitigen "Zusammenhangskosten" abstellt, ohne die Anwendbarkeit der §§ 104, 103, 97 Abs. 2 BSHG zu prüfen, obgleich sich auch in dem dort zu entscheidenden Fall die Hauptmaßnahme der Unterbringung des Hilfeempfängers als Jugendhilfe darstellte).
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