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| BSG, 07.11.1996 - 12 BK 26/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausreichende Darlegung der Zulassungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches …
Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 BK 26/96
Die Regelungen der Versicherungspflicht bestimmen den Personenkreis, der kraft Gesetzes durch die Rentenversicherung gegen die Risiken der Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters und des Todes abgesichert sein soll; sie gehören damit nicht zu den Bestimmungen, die infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufssregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (vgl BVerfGE 70, 191, 214 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79]; 52, 42, 54). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 BK 26/96
Die Regelungen der Versicherungspflicht bestimmen den Personenkreis, der kraft Gesetzes durch die Rentenversicherung gegen die Risiken der Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters und des Todes abgesichert sein soll; sie gehören damit nicht zu den Bestimmungen, die infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufssregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (vgl BVerfGE 70, 191, 214 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvL 57/79]; 52, 42, 54). - BSG, 14.09.1978 - 12 RK 44/76
Nachentrichtung von Beiträgen - Wissenschaftliche Ausbildung - …
Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 BK 26/96
Hierzu gehören jedoch nicht wissenschaftliche Ausbildungen und Forschungstätigkeiten, es sei denn, sie werden in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit betrieben (BSG SozR 5750 Art. 2 § 46 Nr. 5). - BSG, 14.11.1978 - 7 RAr 61/77
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld - …
Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 BK 26/96
Der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits entschieden, daß die mit einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Beschäftigung des Stipendiaten mit der Anfertigung seiner Habilitationsschrift, wenn sie ihn ausschließlich in Anspruch nimmt, keine entlohnte Beschäftigung iS des Sozialversicherungsrechts und auch keine selbständige Erwerbstätigkeit darstellt (vgl BSG vom 14. November 1978 - 7 RAr 61/77 - DBlR 2532, AFG § 134).
- BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R
Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder …
Das Stipendieneinkommen des Klägers von 1.900 DM monatlich (= 22.800 DM jährlich) im Jahre 2001 und von 1.000 Euro monatlich (= 12.000 Euro jährlich) ab 2002 ist kein "Arbeitsentgelt" aus einer Beschäftigung (dh einer nichtselbstständigen Arbeit) iS von § 7 Abs. 1, § 14 Abs. 1 SGB IV. Die wissenschaftliche Tätigkeit eines Stipendiaten stellt grundsätzlich keine entlohnte, abhängige Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts dar (vgl BSG, Urteil vom 14.11.1978 - 7 RAr 61/77, DBlR 2532, AFG § 134; BSG, Beschluss vom 7.11.1996 - 12 BK 26/96, DStR 1997, 712). - BSG, 28.07.2022 - B 12 R 34/21 B
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; …
Auch zu dem behaupteten Eingriff in Art. 5 Abs. 3 iVm Art. 12 GG fehlt eine Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, etwa wonach der Gesetzgeber mit Beitragspflichten weder die Wahl noch die Ausübung eines Berufs steuert (vgl zB BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr ) und auch der Schutz einer Tätigkeit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 3 GG keine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen für die Statuseinstufung gebieten (…vgl BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - BSGE 123, 40 = SozR 4-2600 § 163 Nr. 1, RdNr 30; BSG Beschluss vom 7.11.1996 - 12 BK 26/96 - juris RdNr 5; vgl auch BVerfG Beschluss vom 13.1.1982 - 1 BvR 848/77 - BVerfGE 59, 231 = juris RdNr 75) .
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