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Rechtsprechung
   BSG, 22.02.1996 - 12 BK 35/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3432
BSG, 22.02.1996 - 12 BK 35/95 (https://dejure.org/1996,3432)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 12 BK 35/95 (https://dejure.org/1996,3432)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 12 BK 35/95 (https://dejure.org/1996,3432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Krankengymnastin - Beschäftigung von Arbeitnehmern - Ärztliche Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht selbständig tätiger Krankengymnastinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 335
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.06.1964 - 3 RK 40/59

    Umstellung einer als freiwillige Versicherung geführten Krankenversicherung auf …

    Auszug aus BSG, 22.02.1996 - 12 BK 35/95
    "Selbständig tätige Krankengymnastinnen, die keinen Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen jedenfalls dann der Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 2 SGB VI, wenn sie ihre Patienten überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln (Anschluß an BSG vom 30.6.1964 - 3 RK 40/59 = BSGE 21, 171 = SozR Nr. 2 § 166 RVO).«.

    Zu der zuletzt genannten Vorschrift ist ausdrücklich entschieden worden, daß auch selbständige Masseure, wenn sie aufgrund der einschlägigen Vorschriften zur selbständigen Ausübung ihres Berufes berechtigt sind, jedenfalls dann versicherungspflichtig sind, wenn sie auch tatsächlich und nicht nur nebenher Massagen aufgrund ärztlicher Anordnungen verabfolgen (vgl. BSGE 21, 171, 175 = SozR Nr. 2 zu § 166 RVO).

    Wenn das BSG in den zuletzt genannten Entscheidungen keine besondere Begründung dafür gegeben hat, daß selbständig tätige Krankengymnastinnen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG versicherungspflichtig sind, so ist dieses darauf zurückzuführen, daß hieran nach der Entscheidung BSGE 21, 171 = SozR Nr. 2 zu § 166 RVO weder in der Rechtsprechung, noch in der Literatur Zweifel aufgetreten waren.

    In der Rechtsprechung ist bereits zur Auslegung des § 166 Abs. 1 Nr. 5 RVO darauf hingewiesen worden, daß die soziale Schutzbedürftigkeit für die selbständig tätigen Krankenpflegepersonen bei Krankenschwestern oder Krankenpflegern, Masseuren oder Krankengymnasten in gleicher Weise bestehe (vgl. BSGE 21, 171, 175 = SozR Nr. 2 zu § 166 RVO).

  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung - …

    Auszug aus BSG, 22.02.1996 - 12 BK 35/95
    im Gegensatz zu den in Krankenpflegeberufen tätigen Personen i.S. des § 166 Abs. 1 Nr. 5 RVO bzw des § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG bestätigt hat (…BSG SozR 2400 § 2 Nrn. 4 und 5), sondern auch in späteren Entscheidungen, in denen die Frage entscheidungserheblich war, ob selbständig tätige Krankengymnastinnen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG versicherungspflichtig sind (BSGE 54, 209 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 und BSGE 56, 266 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RE 17/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständig tätiger Logopäde - …

    Rn. 24 Der 12. Senat des BSG hat in mehreren Entscheidungen (vgl BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 1, 2 und 3; BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R - Juris RdNr 13) den Kreis der versicherungsfreien von den versicherungspflichtigen Heilberufen danach abgegrenzt, ob die heilberuflich Tätigen selbst Heilkunde ausüben oder eine Krankenbehandlung auf Verordnung eines Heilkundigen durchführen (Heilhilfsberufe), und letztere als in der Krankenpflege tätige Pflegepersonen iS des § 2 S 1 Nr. 2 SGB VI eingestuft.

    Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 2 SGB VI entsprechen dessen Nummern 1 bis 7 im Wesentlichen § 2 Abs. 1 Nr. 3 bis 6a AVG und erfasst der nunmehr verwendete Begriff "Pflegeperson" in Nr. 2 entsprechend der bisherigen Rechtsprechung Personen, die grundsätzlich weisungsabhängige Tätigkeiten ua in der Krankenpflege erbringen (vgl BT-Drucks 11/4124 S 149 zu § 2), wobei sich die Weisungsabhängigkeit aus der Verordnung des Heilkundigen und der Bindung der Pflegeperson an deren Inhalte ergibt (vgl auch BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 1 S 3 und Nr. 2 S 8).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2004 - L 13 RA 213/04

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig Erwerbstätige - …

    Rn. 21 Die Klägerin war im Rahmen ihrer Tätigkeit als Tagesmutter keine "Pflegeperson" im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Hierzu gehören Personen, die in einem Heilhilfsberuf tätig sind (…BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 3; vgl. schon BSGE 21, 171,174) und die grundsätzlich nur auf ärztliche Anordnung bzw. Verordnung tätig werden (vgl. BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 1 und 2;… Klattenhof a.a.O.).

    Es ist nicht erkennbar, dass mit der Einfügung des Begriffs "Pflegepersonen" eine Änderung der von der Vorschrift erfassten Berufsgruppen beabsichtigt gewesen ist (BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 1 und Nr. 2).

    Da die nach § 2 Nr. 2 SGB VI versicherungspflichtig selbständig Tätigen gerade nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind, kann sich die in der Begründung genannte Weisungsabhängigkeit nur darauf beziehen, dass die Pflegepersonen grundsätzlich auf ärztliche Anordnung bzw. Verordnung tätig werden (BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 1 und Nr. 2).

    So verrichtet beispielsweise auch eine Kranken-, Säuglings- oder Kinderschwester, die in der Hauspflege tätig ist, ihre Arbeit grundsätzlich aufgrund ärztlicher Anordnung, mag sie auch bei der Durchführung von ärztlichen Weisungen je nach Lage des Gepflegten oder Betreuten unter Umständen weitgehend frei sein (BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 1 und Nr. 2).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige …

    Die Vorschrift betrifft auch soweit sie "in der Kinderpflege tätige Pflegepersonen" in die Rentenversicherungspflicht einbezieht, nur Angehörige der sog Heilhilfsberufe, die grundsätzlich im Tätigkeitsbereich des Arztes auf dessen Anordnung bzw Verordnung tätig werden (vgl Beschluss des Senats vom 22. Februar 1996, 12 BK 35/95, SozR 3-2600 § 2 Nr. 1 …und Urteil des Senats vom 4. Juni 1998, B 12 KR 9/97 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig tätiger Physiotherapeut - …

    Diese Unterscheidung hat auch der erkennende Senat für überzeugend gehalten (vgl BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 1, 2 und 3 - jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 393/08
    - BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982, 12 RK 21/82, vorgehend: LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Januar 1982, L 1 AN 99/81, - BSG, Beschluss vom 22. Februar 1996, 12 BK 35/95, vorgehend: LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Juni 1995, L 1 AN 84/94, - BSG, Urteil vom 30. Januar 1997, 12 RK 31/96, - BSG, Urteil vom 11. November 2003, B 12 RA 2/03 R, - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2006, L 12 R 4151/05, - BSG, Beschluss vom 12. Januar 2007, B 12 R 14/06 B, - SG Kassel, Urteil vom 27. April 2010, S 6 R 98/07.
  • BSG, 07.08.1996 - 12 BK 18/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen einer …

    Die Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 22. Februar 1996 - 12 BK 35/95 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 1), nach der auch Krankengymnasten der Versicherungspflicht unterliegen, führe zu einer mittelbaren Diskriminierung iS des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie (RL) 79/7/EWG vom 19. Dezember 1978, da von der Regelung des § 2 Nr. 2 des Sozialgesetzbuchs -Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) erheblich mehr Frauen als Männer betroffen würden.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/11 B
    Hieran hat das BSG ua im Urteil vom 4.6.1998 (…SozR 3-2600 § 2 Nr. 3 S 12 f) auch mit einem Hinweis auf Entscheidungen zur Rentenversicherungspflicht von Krankengymnasten (SozR 3-2600 § 2 Nr. 1 und Nr. 2; zur Versicherungspflicht selbstständiger Physiotherapeuten vgl auch BSG Beschluss vom 12.1.2007 - B 12 R 14/06 B - mit nachgehendem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 25.5.2007 - 1 BvR 1045/07) ausdrücklich festgehalten.
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