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| BSG, 20.03.1980 - 12 BK 49/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertretungszwang - Antrag auf Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens
Verfahrensgang
- SG Berlin, 24.05.1978 - S 1 An 2479/76
- BSG, 20.03.1980 - 12 BK 49/79
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61
Rücknahme einer vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1 …
Auszug aus BSG, 20.03.1980 - 12 BK 49/79
Das gilt insbesondere für die Klagerücknahme durch einen nicht von einem Prozeßbevollmächtigten vertretenen Revisionsbeklagten (…BSG SozR Nr. 4 zu 5 102 SGG), die Zurücknahme einer vom Revisionskläger selbst eingelegten Revision (BVerwGE 14, 19) und die Erteilung des Einverständnisses zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (BVerwG DVB1 1961, 518).
- BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 8/97 R
Zahlungsanspruch auf Regelaltersrente nach DDRVtrV Art. 7 Abs. 7 ausgeschlossen
Das durch den Tod des Versicherten unterbrochene Revisionsverfahren ist mit Schriftsatz der Klägerin vom 19. August 1997 rechtswirksam aufgenommen worden (s zur Ausnahme von dem Vertretungszwang des § 166 SGG: BSG vom 20. März 1980, SozR 1500 § 166 Nr. 6). - BSG, 03.07.1996 - 4 S (A) 7/96
Vertretungszwang nach § 166 SGG bei Verweisung
Hiervon ausgehend wird - a maiore ad minus - auch angenommen, daß die Stellung des Antrags auf das Ruhen des Verfahrens (SozR 1500 § 166 Nr. 6) oder die Erklärung des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (…;…">124%20SGG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1500 § 124 SGG Nr. 6) "vom Vertretungszwang befreit" sei, "weil es nicht sinnvoll wäre, für eine einzelne Prozeßhandlung zur Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten zu zwingen". - BSG, 25.09.1996 - 4 S (A) 9/96
Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit des Bundessozialgerichtes - …
Hiervon ausgehend wird - a maiore ad minus - auch angenommen, daß die Stellung des Antrags auf das Ruhen des Verfahrens (SozR 1500 § 166 Nr. 6) oder die Erklärung des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (…;…">124%20SGG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1500 § 124 SGG Nr. 6) "vom Vertretungszwang befreit" sei, "weil es nicht sinnvoll wäre, für eine einzelne Prozeßhandlung zur Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten zu zwingen". - BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 126/79
Einverständnis - Postulationsfähigkeit - Ausfallzeit - Versicherungszeit - …
Das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kann wirksam auch von einem Bevollmächtigten des Beteiligten erklärt werden, der für das Verfahren vor dem BSG nicht postulationsfähig ist (Fortführung von BSG 25.10.1962 4 RJ 85/60 = SozR Nr. 5 zu § 124 SGG und BSG 20.03.1980 12 BK 49/79 = SozR 1500 § 166 Nr. 6).
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