Rechtsprechung
| BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstufung eines freiwillig versicherten Mitglieds in die zuständige Versicherungsklasse; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Beendigung eines versicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses bei Fortbestand ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74
Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen …
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Soweit der Kläger die Beschwerde darauf stützt, das LSG sei von den Entscheidungen des BSG vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSGE 45, 199 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8 und vom 28. September 1993 - 11 RAr 69/92 - BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 abgewichen, ist sie unzulässig.Bedeutsam können dabei auch vertragliche und sonstige Vereinbarungen der Beteiligten sein - BSGE 45, 199.
Es heißt dort nämlich auch: "Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag" (BSGE 45, 199, 200).
- BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden …
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Während ein Beschäftigungsverhältnis iS des Begriffs der Arbeitslosigkeit (§ 101 AFG), dem Schutzbedürfnis des Versicherten Rechnung tragend, regelmäßig schon dann verneint wird, wenn die Beschäftigung faktisch ein Ende gefunden hat (…vgl BSGE 73, 90 93 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5, jeweils mwN), ist nach der Rechtsprechung des BSG zur Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung und zur Beitragspflicht zur BA die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für Begründung und Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl zu Ausnahmen BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24 mwN;… BSGE 75, 277, 281= SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 mwN).Auch diese Rechtsprechung hat jedoch ein Beschäftigungsverhältnis bei Fehlen der tatsächlichen Arbeit regelmäßig nur angenommen, wenn die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung (weiterhin) gegeben waren, dh die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers ausdrückt (…vgl BSGE 37, 10, 13 f = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO;BSGE 41, 41, 52;… BSG SozR 2400 § 2 Nr. 25 S 42 f; BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24).
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses bei begrenzter Dauer der Arbeitsunterbrechung auch bejaht worden, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (…vgl BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 4; BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 mwN).
- BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Während ein Beschäftigungsverhältnis iS des Begriffs der Arbeitslosigkeit (§ 101 AFG), dem Schutzbedürfnis des Versicherten Rechnung tragend, regelmäßig schon dann verneint wird, wenn die Beschäftigung faktisch ein Ende gefunden hat (…vgl BSGE 73, 90 93 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5, jeweils mwN), ist nach der Rechtsprechung des BSG zur Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung und zur Beitragspflicht zur BA die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für Begründung und Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses (…vgl zu Ausnahmen BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24 mwN;… BSGE 75, 277, 281= SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 mwN).Soweit der Kläger die Beschwerde darauf stützt, das LSG sei von den Entscheidungen des BSG vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSGE 45, 199 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8 und vom 28. September 1993 - 11 RAr 69/92 - BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 abgewichen, ist sie unzulässig.
- BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92
Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Ist eines dieser Elemente nicht mehr gegeben, entfallen die Voraussetzungen für die beitragsrechtliche Zuordnung und die Versicherungs- und Beitragspflicht (vgl für die Krankenversicherung BSGE 75, 277, 279= SozR 3-2500 § 186 Nr. 2;… BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).Während ein Beschäftigungsverhältnis iS des Begriffs der Arbeitslosigkeit (§ 101 AFG), dem Schutzbedürfnis des Versicherten Rechnung tragend, regelmäßig schon dann verneint wird, wenn die Beschäftigung faktisch ein Ende gefunden hat (…vgl BSGE 73, 90 93 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5, jeweils mwN), ist nach der Rechtsprechung des BSG zur Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung und zur Beitragspflicht zur BA die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für Begründung und Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses (…vgl zu Ausnahmen BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24 mwN; BSGE 75, 277, 281= SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 mwN).
- BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach …
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Während ein Beschäftigungsverhältnis iS des Begriffs der Arbeitslosigkeit (§ 101 AFG), dem Schutzbedürfnis des Versicherten Rechnung tragend, regelmäßig schon dann verneint wird, wenn die Beschäftigung faktisch ein Ende gefunden hat (vgl BSGE 73, 90 93 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5, jeweils mwN), ist nach der Rechtsprechung des BSG zur Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung und zur Beitragspflicht zur BA die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für Begründung und Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses (…vgl zu Ausnahmen BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24 mwN;… BSGE 75, 277, 281= SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 mwN). - BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83
Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit - …
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Rn. 7 Die Rechtsprechung des BSG unterscheidet allerdings zwischen einem "beitragsrechtlichen und leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung" (BSGE 59, 183, 185 ff, 187 = SozR 4100 § 168 Nr. 19). - BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Ist eines dieser Elemente nicht mehr gegeben, entfallen die Voraussetzungen für die beitragsrechtliche Zuordnung und die Versicherungs- und Beitragspflicht (…vgl für die Krankenversicherung BSGE 75, 277, 279= SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51;… BSG SozR 1500 § 160a Nrn 13 und 65) oder die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen (…BSG SozR 1300 § 160 Nr. 17) oder so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17), wenn sie praktisch außer Zweifel steht (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Köln 1990, RdNr 117; Krasney/Udsching, Handbuch des Sozialgerichtlichen Verfahrens, München 1991, IX RdNr 66). - BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des …
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51;… BSG SozR 1500 § 160a Nrn 13 und 65) oder die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen (…BSG SozR 1300 § 160 Nr. 17) oder so gut wie unbestritten ist (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17), wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Köln 1990, RdNr 117; Krasney/Udsching, Handbuch des Sozialgerichtlichen Verfahrens, München 1991, IX RdNr 66). - BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses - …
Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Auch diese Rechtsprechung hat jedoch ein Beschäftigungsverhältnis bei Fehlen der tatsächlichen Arbeit regelmäßig nur angenommen, wenn die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung (weiterhin) gegeben waren, dh die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers ausdrückt (vgl BSGE 37, 10, 13 f = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO;BSGE 41, 41, 52;… BSG SozR 2400 § 2 Nr. 25 S 42 f;… BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24). - BSG, 09.12.1975 - GS 1/75
Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer …
- BSG, 04.04.1996 - 13 BJ 277/95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen …
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
ff) Der Beschluss des Senats vom 21.8.1997 (12 BK 63/97, juris) steht diesem Ergebnis schon deshalb nicht entgegen, weil mit der (Nicht-)Zulassung der Revision nicht zugleich eine in diesem Zusammenhang aufgeworfene Rechtsfrage entschieden wird (vgl entsprechend zu den Wirkungen eines die Berufung zulassenden Beschlusses in der Verwaltungsgerichtsordnung, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.8.1998, 2 B 70/98, NVwZ 1999, 406). - BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit …
f) Der Beschluss des Senats vom 21.8.1997 (12 BK 63/97, juris) steht diesem Ergebnis schon deshalb nicht entgegen, weil mit der (Nicht-)Zulassung der Revision nicht zugleich eine in diesem Zusammenhang aufgeworfene Rechtsfrage entschieden wird (vgl entsprechend zu den Wirkungen eines die Berufung zulassenden Beschlusses in der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO], Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.8.1998, 2 B 70/98, NVwZ 1999, 406). - SG München, 02.03.2010 - S 19 KR 873/09
Krankenversicherung - Spitzenverband Bund der Krankenkassen - Nichtigkeit der …
Allerdings hat sich das BSG unter Rdnr. 19 der zitierten Entscheidung ausdrücklich gegenüber der vom BSG bereits durch Beschluss vom 21.08.1997 Az. 12 BK 63/97 entschiedenen Konstellation abgegrenzt, in der die Arbeitsvertragsparteien trotz Fortzahlung der Bezüge einen Verzicht auf die Arbeitsleistung für die außergewöhnlich lange Dauer des weiteren Erwerbslebens von 10 Jahren vereinbart hatten.
- LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 368/00
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld (AlG); Vorliegen eines …
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen also den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (vgl BSG, Urteil vom 19. März 1992 -- 7 RAr 82/91 --, Die Beiträge 1992, 351 = DBIR 3919a, AFG/§ 104; insbesondere auch Beschluss vom 21. August 1997 -- 12 BK 63/97 -- nicht veröffentlicht;… Hauck/Noftz/Valgolio, aaO, § 118 Rdnr 13 f).Insbesondere aus der Entscheidung des BSG vom 21. August 1997 (aaO) wird ersichtlich, dass zwar die tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für die Begründung und den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses sind (unter Hinweis auf BSGE 68, 236, 240; BSGE 75, 277, 281).
Es erscheint dem Senat trotz der Entscheidung vom 21. August 1997 -- 12 BK 63/97 -- klärungsbedürftig, ob ein Versicherungspflichtverhältnis zu bejahen ist, wenn der Arbeitnehmer weiterhin Arbeitsentgelt erhält, eine Beschäftigung aber nicht mehr wieder aufgenommen werden soll.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AL 9/09
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigungslosigkeit ist deshalb mit der tatsächlichen Nichtbeschäftigung des Versicherten unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts gegeben (…BSG SozR 3-4300 § 123 Nr. 2; BSG, Beschl v 21.8.1997, Az 12 BK 63/97;… BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; BSGE 73, 90ff, alle mwN), wie auch an der anderenfalls überflüssigen Ruhensvorschrift für Ansprüche auf ALG während des Bezugs von Arbeitsentgelt (§ 143 Abs. 1 SGB III) sowie an der Gewährung von ALG während des Ruhenszeitraums im Falle der Nichterfüllung aktueller Ansprüche auf Arbeitsentgelt (Gleichwohlgewährung nach § 143 Abs. 3 Satz 1 SGB III) deutlich wird.Dies ist bei einer widerruflichen Freistellung ersichtlich nicht der Fall, weil sich der Arbeitgeber in einem solchen Fall gerade (die Rechtsmacht) vorbehält, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers und damit die ihm geschuldete Arbeitsleistung doch noch abzurufen (vgl auch: BSG, Beschl. vom 21.8.1997, Az 12 BK 63/97. Rdnr 7).
- LSG Bayern, 15.05.2018 - L 9 AL 202/15
Zur Beschäftigungslosigkeit bei rechtlichem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
Von einer tatsächlichen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses kann daher nur ausgegangen werden, wenn beide Seiten das Beschäftigungsverhältnis als dauerhaft gelöst ansehen (vgl. BSG, Urteil vom 21.08.1997 - Az. 12 BK 63/97; sowie LSG Niedersachen, Urteil vom 13.12.2001 - Az. L 8 AL 368/00). - LSG Hessen, 13.11.2020 - L 7 AL 59/19 So müssen bei faktischer Beschäftigungslosigkeit Arbeitgeber wie Arbeitnehmer den Willen zur (wenn auch künftigen) Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses dokumentieren (BSG, Urteil vom 4. Juli 2012, B 11 AL 16/11 R, Juris, Rdnr. 23 m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2001, L 8 AL 368/00, Juris, Rdnr. 33; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999, B 11 AL 51/99 R, Juris, Rdnr. 23 zu § 104 Abs. 1 Satz 3 AFG; BSG, Urteil vom 21. August 1997, 12 BK 63/97, Juris, Rdnr. 7 zu § 168 AFG; BSG, Urteil vom 19. März 1992, 7 Rar 82/91, Juris, Rdnr. 24 m.w.N. zu § 168 AFG; vgl. auch Brand, in: Brand, SGB 111, 8.
- LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 22/08
Sozialversicherungspflicht - Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung - …
Dies gilt gerade auch für Freistellungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (BSG Beschluss vom 21.08.1997 - 12 BK 63/97; LSG Niedersachsen Urteil vom 13.12.2001 - L 8 AL 368/00). - LSG Baden-Württemberg, 22.06.2018 - L 12 AL 1019/17 Dies ist bei einer widerruflichen Freistellung ersichtlich nicht der Fall, weil sich der Arbeitgeber dann gerade (die Rechtsmacht) vorbehält, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers und damit die ihm geschuldete Arbeitsleistung doch noch abzurufen (vgl. BSG, Beschluss vom 21.08.1997 - 12 BK 63/97 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2010 - L 1 AL9/09 -, beide juris).
- SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen …
Aus diesen Gründen hat das Bundessozialgericht in einem - dem vorliegenden vergleichbaren - Fall, in dem der Arbeitnehmer bis zu der auf die Vollendung des 65. Lebensjahres oder den vorherigen Eintritt der Berufsunfähigkeit datierten Beendigung des zunächst fortbestehenden Arbeitsverhältnisses einvernehmlich von allen Dienstpflichten befreit wurde, es auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung als außer Zweifel erachtet, dass ein beitragsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zu verneinen sei (Beschluss vom 21.08.1997, Az. 12 BK 63/97). - SG Lüneburg, 18.08.2009 - S 7 AL 146/07
Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) für …
- LSG Hessen, 12.07.2007 - L 8 KR 127/05
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