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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36948
VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529 (https://dejure.org/2008,36948)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2008 - 12 BV 07.2529 (https://dejure.org/2008,36948)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2008 - 12 BV 07.2529 (https://dejure.org/2008,36948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; Behandlung von Teilzeitarbeitsplätzen als volle Pflichtarbeitsplätze; Begriff des Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. nur BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 und vom 8.3.1999 NZA 1999, 826).

    Mit Hilfe des Gesetzes soll der schwerbehinderte Mensch als Arbeitnehmer nach Möglichkeit dauerhaft in das Erwerbsleben eingegliedert werden (vgl BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431/432).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein sachlicher Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt (vgl. BVerfG vom 7.10.1980 NJW 1981, 271/272 und vom 15.12.1987 NJW 1988, 1899/1901; BVerwG vom 24.2.1994 NJW-RR 1994, 1251/1253).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Kindererziehungszeiten in der Anwaltsversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Unabhängig davon ist weder vorgebracht noch sonst ersichtlich, dass ein Abbau von Teilzeitarbeitsplätzen und damit die von den Klägerinnen befürchtete Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer die typische Folge einer vollen Anrechnung von Arbeitsplätzen ist, auf denen Arbeitnehmer mehr als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind (vgl. dazu BVerfG vom 5.4.2005 NJW 2005, 2443/2445 und vom 27.11.1997 NJW 1998, 1215/1216).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein sachlicher Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt (vgl. BVerfG vom 7.10.1980 NJW 1981, 271/272 und vom 15.12.1987 NJW 1988, 1899/1901; BVerwG vom 24.2.1994 NJW-RR 1994, 1251/1253).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Unabhängig davon ist weder vorgebracht noch sonst ersichtlich, dass ein Abbau von Teilzeitarbeitsplätzen und damit die von den Klägerinnen befürchtete Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer die typische Folge einer vollen Anrechnung von Arbeitsplätzen ist, auf denen Arbeitnehmer mehr als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind (vgl. dazu BVerfG vom 5.4.2005 NJW 2005, 2443/2445 und vom 27.11.1997 NJW 1998, 1215/1216).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 C 128.07

    Lehrer, Teilzeitbeschäftigung, mittelbare Diskriminierung, Mehrarbeit, …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Selbst wenn durch die Regelungen des § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX mittelbar ein erheblich höherer Prozentsatz weiblicher als männlicher Beschäftigter betroffen wäre, wäre eine Ungleichbehandlung durch Faktoren objektiv gerechtfertigt, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun hätten (vgl. dazu BVerwG vom 13.3.2008 NVwZ-RR 2008, 799/800).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 26.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Das Bundesverwaltungsgericht habe das in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (Az. 5 C 26.01) bestätigt.
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 28/94

    Bemessung des Streitwerts nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein sachlicher Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt (vgl. BVerfG vom 7.10.1980 NJW 1981, 271/272 und vom 15.12.1987 NJW 1988, 1899/1901; BVerwG vom 24.2.1994 NJW-RR 1994, 1251/1253).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Arbeitsplatz ist so gesehen der einem Arbeitnehmer in einem Betrieb zugewiesene Tätigkeitsbereich mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (vgl. nur BVerwG vom 21.10.1987 NZA 1988, 431 und vom 8.3.1999 NZA 1999, 826).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529
    Soweit die Klägerinnen meinen, bei der Ermittlung der Arbeitsplätze und damit letztlich bei der Bestimmung des Begriffs des Arbeitsplatzes müssten die besonderen Umstände in ihren Betrieben berücksichtigt werden, verkennen sie, dass es dem Gesetzgeber bei der Bewältigung von Massenvorgängen, um die es sich bei der Ermittlung und Einziehung der Ausgleichsabgabe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch handelt, Typisierungen und Generalisierungen gestattet sind (vgl. BVerwG vom 24.2.1994 NJW-RR 1994, 1252).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 101/18

    Festsetzung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht; Bindungswirkung des …

    Dies entspricht auch der wohl einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 26. November 2008 - 12 BV 07.2529 - OVG Saarland, Beschl. v. 28. Oktober 2010 - 3 B 180/10 -, jeweils zit. nach JURIS;… Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, 5. A., § 160 Rdnr. 6;… § 154 Rdnr. 9;… Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. A., vor § 154 Rdnr. 8;… Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. A., § 160 Rdnr. 11;… Hauck/Noftz, SGB IX, § 77 Rdnr. 5; vgl. auch zum Schwerbehindertengesetz: BVerfG, Beschl. v. 10. November 2004 - 1 BvR 1785/01 - BVerwG, Beschl. v. 17. April 2003 - 5 B 7.03 - BSG, Beschl. v. 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Saarland, 28.10.2010 - 3 B 180/10

    Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte bei Beschäftigung ausländischer …

    Rn. 20 hierzu etwa BVerwG, Urteile vom 13.12.2001 - 5 C 26/01 - und vom 21.10.1987 - 5 C 42/84 - OVG Münster, Urteil vom 31.10.2002 - 12 A 2567/02 -, VGH München, Urteil vom 26.11.2008 - 12 BV 07.2529 -, jeweils zitiert nach Juris, Hauck/Noftz, SGB IX, Rdnr. 4; Goebel in JurisPraxis-Kommentar SGB IX § 73, Rdnr. 6; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11.A., § 73 Rdnr. 19; Großmann in GK-SGB IX, § 73 Rdnrn. 15 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2021 - 11 K 10610/17

    Ausgleichsabgabe; Feststellungsbescheid; Anzeige; Arbeitsplatz; Arbeitszeit

    Rn. 77 vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 26. November 2008 - 12 BV 07.2529-, Bayerische Verwaltungsblätter 2009, 667 f.,.
  • VG Bremen, 18.11.2009 - 3 K 41/09

    Bezuschussung für die Beschaffung eines KFZ

    Dieser auf das Beschäftigungsverhältnis bezogene Arbeitsplatzbegriff (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 26.11.2008 - 12 BV 07.2529 - juris), mit dem bestimmte Stellen erfasst werden sollten, ist aber nicht identisch mit dem räumlich-ortsbezogenen Arbeitsplatzbegriff in § 102 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1b) SGB IX. Soweit das Verwaltungsgericht Magdeburg (…Urt. v. 08.01.2008 - 6 A 367/05) zum Begriff des Arbeitsplatzes in § 102 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1b) SGB IX ausgeführt hat, dass der Begriff nicht an die Begriffsbestimmung des § 73 Abs. 1 SGB IX anknüpfe, sondern in einem weiten Sinne zu verstehen sei und generell Tätigkeiten im Arbeits- und Berufsleben erfasse sowie allgemein den Ort der Arbeitstätigkeit beschreibe, ging es ebenfalls um die Erfassung einer bestimmten Tätigkeit (als GmbH-Geschäftsführer) und nicht um die Frage einer räumlichen Zuordnung des Arbeitsplatzes.
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