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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.06.2008 - 12 BV 07.3471   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23433
VGH Bayern, 30.06.2008 - 12 BV 07.3471 (https://dejure.org/2008,23433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2008 - 12 BV 07.3471 (https://dejure.org/2008,23433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 12 BV 07.3471 (https://dejure.org/2008,23433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eltern können die Förderung eines außerhalb der Gemeinde gelegenen Betreuungsplatzes weder aus Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG noch aus Art. 23 Abs. 4 Satz 1 BayKiBiG beanspruchen; anspruchsberechtigt ist allein der Träger der Einrichtung.Kinderbildungs- und ...

  • Judicialis

    BayKiBiG Art. 18 Abs. 1; ; BayKiBiG Art. 19; ; BayKiBiG Art. 22 Abs. 1; ; BayKiBiG Art. 23 Abs. 1; ; BayKiBiG Art. 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergartenrecht; Heimrecht: Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Betriebskostenförderung; Anspruch der Eltern auf Förderung eines Betreuungsplatzes nach der Gastkinderregelung verneint; Zwingende persönliche Gründe im Sinn des Art. 23 Abs. 4 Satz 1 BayKiBiG bejaht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Eltern zur Beanspruchung einer Förderung eines außerhalb der Gemeinde gelegenen Betreuungsplatzes; Träger der Einrichtung als Anspruchsberechtigter für die Förderung eines außerhalb der Gemeinde gelegenen Betreuungsplatzes; Berechtigung der Eltern zur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 12 ZB 08.979

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Förderung der Betreuung außerhalb der …

    Das Ergebnis des Urteils des Verwaltungsgerichts erweist sich schon deshalb als richtig, weil Eltern die finanzielle Förderung eines außerhalb der Gemeinde gelegenen Betreuungsplatzes weder aus Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG noch aus Art. 23 Abs. 4 Satz 1 BayKiBiG beanspruchen und deshalb nicht im eigenen Namen oder im Wege der Prozessstandschaft einklagen können (vgl. Senatsurteile vom 30.6.2008 Az. 12 BV 07.3471 und 12 BV 07.3472; anders wohl noch Beschluss vom 24.5.2007 Az. 12 C 07.536).

    Auch aus dem Wunsch- und Wahlrecht in § 5 SGB VIII folgt nichts anderes (vgl. Urteile vom 30.6.2008 a.a.O).

  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 BV 11.1787

    Keine Entlastung nationaler Kostenträger im Hinblick auf deutschen …

    Im Übrigen verneint der Senat in ständiger Rechtsprechung einen Leistungsanspruch der Eltern auf finanzielle Förderung des Einrichtungsträgers durch die Kommune bzw. den Freistaat Bayern (vgl. BayVGH, Urteil vom 30.6.2008 - 12 BV 07.3471 - juris; Beschluss vom 29.9.2008 - 12 ZB 08.79 - juris).
  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 12 ZB 08.491

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Förderung der Betreuung außerhalb der …

    Soweit die Antragsbegründung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27.2.2008 (Az. M 9 K 06.4653) in der von den Eltern erhobenen Klage auf Förderung nach Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG verweist, ergibt sich daraus schon deshalb keine grundsätzliche Bedeutung, weil der Senat entschieden hat (BayVGH vom 30.6.2008 Az. 12 BV 07.3471 und 12 BV 07.3472), dass die Eltern den Förderanspruch des Trägers nicht in eigenem Namen einklagen können.
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