Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21.F |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 34 BeamtStG, § 47 BeamtStG, § 176 StGB, § 184b StGB
Lehrer; außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Schriften (u.a. früher nicht strafbewehrter Besitz sog. Posingbilder); Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - VG Hamburg
Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei geringer Anzahl oder niedrigschwelligem Inhalt - rechtfertigt in der Regel die Entfernung eines beamteten Lehrers aus dem Beamtenverhältnis
- doev.de
Lehrer; außerdienstlicher Besitz von kinderpornographischen Schriften; Disziplinarmaß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Bei einem beamteten Lehrer führt der schuldhafte außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften im Sinne von § 184 b StGB - auch bei geringer Anzahl oder niedrigschwelligem Inhalt - in aller Regel zur disziplinarrechtlichen Entfernung aus dem ...
- rechtsportal.de
Disziplinarrechtliche Entfernung eines beamteten Lehrers wegen des schuldhaften außerdienstlichen Besitzes von kinderpornographischen Schriften; Verstoß eines Beamten gegen die Wohlverhaltenspflicht durch ein ehemals nicht strafbares Verhalten bei sog. Posing-Abbildungen ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entfernung eines beamteten Lehrers wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 13.04.2021 - 33 D 8273/16
- OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21.F
- BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (32)
- BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Bei einem beamteten Lehrer führt der schuldhafte außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften im Sinne von § 184 b StGB - auch bei geringer Anzahl oder niedrigschwelligem Inhalt - in aller Regel zur disziplinarrechtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, 2 C 3.18, BVerwGE 166, 389).Insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, 2 C 3.18) sei die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis geboten.
Dieses Verhalten erfolgte außerhalb des Dienstes, da es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, 2 C 3.18, BVerwGE 166, 389, juris, Rn. 10).
Rn. 117 aaa) Das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt zu der Fallgruppe des strafbaren Besitzes von Kinderpornographie bei Lehrern mit seinem Urteil vom 24. Oktober 2019 (2 C 3.18, BVerwGE 166, 389, juris) sehr ("besonders") strenge Maßstäbe aufgestellt, die das Maßnahmeermessen dahin reduzieren, dass nur noch in Ausnahmefällen von der Höchstmaßnahme abgesehen werden kann.
Rn. 127 cc) Dem somit sehr schwerwiegenden Dienstvergehen des Beklagten stehen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüber, dass eine Gesamtbetrachtung den Schluss rechtfertigen könnte, der Beklagte habe das Vertrauen noch nicht endgültig verloren oder der Ansehensverlust für das Beamtentum habe noch nicht die Schwelle des Unzumutbaren überschritten, weil - im Hinblick auf das Schuldprinzip und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls die Annahme des vollständigen Vertrauensverlustes ausnahmsweise widerlegten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, a. a. O., Rn. 31).
Nach der neuen, oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.10.2019, 2 C 3.18), der das Berufungsgericht folgt, kommt es auf all dies bei Lehrern aber in aller Regel nicht mehr an.
Nach der oben wiedergegebenen neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, a. a. O.) ist bei Lehrern, die sich nach § 184 b StGB strafbar gemacht haben, "in aller Regel" deren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis angebracht und davon nur ausnahmsweise "bei außergewöhnlichen Umständen des Einzelfalls" abzurücken.
- BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Unter diesen Begriff sei seinerzeit zwar nicht jegliche Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils eines Kindes, sehr wohl aber ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung gefallen (BGH, Beschl. v. 21.11.2013, 2 StR 459/13, juris, Rn. 6).Auch danach sei die Strafbarkeit aber noch zweifelhaft geblieben; diese Zweifel seien erst durch die insoweit maßgebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom November 2013 (BGH, Beschl. v. 21.11.2013, 2 StR 459/13, juris) beseitigt worden.
Unter diesen Begriff fiel seinerzeit zwar nicht jegliche Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils eines Kindes, aber ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (BGH, Beschl. v. 21.11.2013, 2 StR 459/13, juris, Rn. 6;… Urt. v. 16.1.2014, 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220, juris Rn. 19).
Die insoweit geltenden Maßstäbe sind auch nicht erst durch den BGH-Beschluss vom 21. November 2013 (2 StR 459/13) deutlich geworden.
Sie hatten bereits Eingang gefunden in die strafrechtliche Rechtsprechung (…vgl. LG Kiel, Urt. v. 6.9.2010, 8 KLs 2/10, juris Rn. 353) und entsprachen der herrschenden Meinung im Schrifttum (so BGH, Beschl. v. 21.11.2013, a. a. O., und die Nachweise bei LG Kiel, Urt. v. 6.9.2010, a. a. O.).
- BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12
Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Ein ansehensschädigendes Verhalten stellt zwangsläufig eine Verletzung der Wohlverhaltenspflicht dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013, 2 A 2.12, BVerwGE 147, 127, juris Rn. 23).Dies ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, wobei es auf die Sicht eines verständigen Betrachters ankommt, der alle relevanten Umstände des Einzelfalls kennt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013, a. a. O., Rn. 24).
Rn. 106 Aus der Sicht eines verständigen Betrachters (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013, a. a. O., Rn. 24) war es somit bereits im Jahr 2002 und in den folgenden Jahren unabhängig von der Frage der Strafbarkeit ein das Ansehen der öffentlichen Verwaltung und das Vertrauen in die Schulen schädigendes Verhalten, wenn (ausgerechnet) Lehrer sich im Internet kinder- oder jugendpornographisches Material (im o. g. "europäischen" Sinne) herunterluden und dieses auf eigenen Datenträgern speicherten.
- BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Damit dürften sie zwar "sexuelle Handlungen" "vor" anderen vorgenommen haben, aber nicht, wie § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB (i. V. m. § 184 Abs. 5 StGB a. F.) dies in seiner ab dem 1. April 1998 geltenden Fassung erforderte, "an" sich selbst, weil dies eine sichtbare Manipulation voraussetzte (vgl. BGH, Beschl. v. 2.2.2006, 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, juris Rn. 6 f., 9).Dies unterscheidet die insoweit maßgebliche Fassung des § 176 StGB in der Fassung des 6. StrRG von der früheren, bis zum 31. März 1998 geltenden Fassung dieser Norm gemäß dem 4. StrRG (§ 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB a. F.), die das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter oder Dritten erfasste (BGH, Beschl. v. 2.2.2006, a. a. O., Rn. 6 f.;… zur Rechtslage nach der Fassung von § 176 StGB gemäß dem 4. StrRG vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.1997, 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, juris Rn. 7).
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Dies gilt schon deswegen, weil eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen für sich genommen regelmäßig nicht geeignet ist, gravierende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.2013, BVerwGE 146, 98, juris Rn. 43).Denn das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.2013, a. a. O., juris Rn. 53;… BVerwG, Beschl. v. 8.6.2017, a. a. O., Rn. 21).
- BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes; …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Verletzung von Dienstpflichten durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2000, a. a. O., juris Rn. 37; Urt. v. 26.9.2001, a. a. O., juris Rn. 43).Rn. 153 Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis die angemessene und damit (im engeren Sinne) verhältnismäßige Reaktion auf das Dienstvergehen ist, wenn der Beamte das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn vollständig zerstört hat; in solchen Fällen ist keine detaillierte und differenzierte Verhältnismäßigkeitsprüfung mehr vorzunehmen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2000, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23, juris Rn. 37; Urt. v. 26.9.2001, NVwZ-RR 2002, 285, juris Rn. 43).
- BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18
Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Rn. 93 fff) Sind somit die o. g. Straftaten bei Einleitung des vorliegenden Disziplinarverfahrens (4.3.2015) strafrechtlich bereits verjährt gewesen, mindert dies - für sich betrachtet - ihre disziplinarrechtliche Bedeutung, ohne sie jedoch disziplinarrechtlich bedeutungslos zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.6.2019, 2 WD 21.18, juris Rn. 29 f.;… Urt. v. 4.6.2020, 2 WD 10.19, juris Rn. 58).Gleiches gilt für den 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts, der ausgeführt hat, auch eine länger zurückliegende Pflichtverletzung könne Anknüpfungspunkt einer disziplinaren Ahndung sein, was insbesondere gelte, wenn sie "mit anderen Pflichtverletzungen durch den Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens verknüpft" sei (BVerwG, Urt. v. 19.6.2019, 2 WD 21.18, NVwZ-RR 2019, 961, juris Rn. 29).
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05
Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Sofern der Beklagte insoweit einem Verbotsirrtum unterlegen sein sollte, stünde dieser aufgrund seiner Vermeidbarkeit zwar, wie bereits ausgeführt, einem Verschulden des Beklagten nicht entgegen, er könne aber in Anlehnung an § 17 Satz 2 StGB grundsätzlich bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden (BVerwG, Urt. v. 22.6.2006, 2 C 11/05, juris, Rn. 30).Ein solcher Irrtum schließt die Schuldhaftigkeit eines Dienstvergehens allerdings nur dann aus, wenn er unvermeidbar war (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2006, 2 C 11.05, juris, Rn. 29 f.).
- LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Sie hatten bereits Eingang gefunden in die strafrechtliche Rechtsprechung (vgl. LG Kiel, Urt. v. 6.9.2010, 8 KLs 2/10, juris Rn. 353) und entsprachen der herrschenden Meinung im Schrifttum (so BGH, Beschl. v. 21.11.2013, a. a. O., und die Nachweise bei LG Kiel, Urt. v. 6.9.2010, a. a. O.). - BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98
Kinderpornographie
Auszug aus OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21
Vielmehr reicht es aus, wenn die Aufnahmen (wie dies hier der Fall ist) klar zum Ausdruck bringen, dass das Kind von einem anderen zur Vornahme der sexuellen Handlungen aufgefordert worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 24.3.1999, 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41, juris Rn. 10, zu Fällen, die dem vorliegenden Fall entsprechen, und deren Bewertung nach § 176 und § 180 Abs. 3 und 5 StGB in der bis zum 31.3.1998 geltenden Fassung). - BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
- BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10
Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10
Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …
- BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von …
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
- BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13
Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz …
- BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12
Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; …
- BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14
Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
- BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14
Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe …
- BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …
- BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18
Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom; …
- BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03
Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2016 - 3d A 1112/13
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Ausübung einer …
- BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07
Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der …
- BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19
Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem …
- BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06
Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter …
- VGH Hessen, 28.09.2015 - 28 A 809/14
- BVerwG, 28.04.1981 - 1 D 7.80
Einheit des Dienstvergehens - Pflichtverletzung - Möglichkeit der …
- BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 41.17
Kein "Verbrauch" der Disziplinarbefugnis bei späterer Ahndung noch nicht …
- BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87
Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den …
- OLG Köln, 07.04.2014 - 2 X (Not) 6/13
Tilgungsfrist von Disziplinarverfügungen und deren weitere Verwertung in späteren …
- BVerwG, 11.10.2021 - 2 A 9.20
Einstellung nach beidseitiger Erledigungserklärung
- VG Sigmaringen, 31.07.2025 - DL 12 K 2950/24
Aberkennung Ruhegehalt; überlange Verfahrensdauer; faires Verfahren
Dementsprechend kann auch ein außerdienstliches nicht strafbares Verhalten im Einzelfall das dienstliche Vertrauensverhältnis beschädigen oder im Extremfall sogar vollständig zerstören (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 -, juris Rn. 12, 19: Lehrer, der im Internet mit ihm unbekannten Chatpersonen Gewaltphantasien über Folter und Misshandlungen von minderjährigen Mädchen und Fotos von zum Teil von ihm selbst unterrichteten Schülerinnen austauscht; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. Juli 2016 - 3d A 1112/13.O -, juris Rn. 100 ff., 111: außerdienstliche Prostitution und Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party", deren Bilder im Internet veröffentlicht wurden, sowie Kontakte zur Bandenkriminalität, all dies bei einer Justizoberwachtmeisterin (Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 102).Dabei handelt es sich um ein außerdienstliches Dienstvergehen, da es weder formell in das Amt des Ruhestandsbeamten noch materiell in die damit verbundene Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris, juris, Rn. 10; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 71 f.).
Jedenfalls bei den hier seitens des Landeskriminalamtes als kinderpornographisch eingeordneten Aufnahmen - wegen Posierens in sexualbetonter Körperhaltung - ist deren Charakter nicht zweifelhaft (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 74 f.).
Denn mit dem Erziehungsauftrag und der Erziehungsaufgabe eines Lehrers ist jeder Besitz kinderpornographischer Schriften unvereinbar (Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. April 2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 122).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2025 - 31 A 704/22
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden …
Rn. 167 Vgl BVerwG, Urteil vom 28.05.1991 - 1 D 92.90 -, juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 28.06.2010 - 2 B 84.09 -, juris Rn. 14, OVG NRW, Urteile vom 07.10.2020 - 3d A 998/16.O -, juris Rn. 130, und vom 17.02.2016 - 3d A 1002/13 -, juris Rn. 95 ff.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 27.04.2023, - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 99. - OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2024 - 10 L 13/23
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Tätigkeit als Projektentwickler und …
Ein sachlicher Zusammenhang zwischen mehreren Pflichtverletzungen ist immer dann gegeben und somit eine isolierte Betrachtung nicht zulässig, wenn eine bestimmte Neigung des Beamten, eine gewisse Charaktereigenschaft, gemeinsame innere Wurzel für sein Fehlverhalten bei den zu beurteilenden Pflichtverletzungen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Juli 2021 - 10 L 4/19 -, juris, m. w. N.; OVG Hamburg, Urteil vom 27. April 2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris, Rdnr. 97, m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 28.04.2025 - 3 LD 16/23
Bedrohung; Bildaufnahmen; Disziplinarklage; Verletzung des höchstpersönlichen …
Während die konkrete Strafzumessung strafrechtlichen Kriterien folgt, wird die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung nach § 13 BDG oder den entsprechenden Landesgesetzen - hier § 14 NDiszG - insbesondere durch den Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 34; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 9.1.2024 - BVerwG 2 B 34.23 -, juris Rn. 13; ebenso: Hamb. OVG, Urteil vom 27.4.2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 46; VGH Ba.-Wü. - VG Hamburg, 11.03.2024 - 32 D 2984/23
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetrugs
Rn. 53 cc) Diesem sehr schwerwiegenden Dienstvergehen der Beklagten stehen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüber, dass eine Gesamtbetrachtung den Schluss rechtfertigen könnte, die Beklagte habe das Vertrauen ihres Dienstherrn noch nicht endgültig verloren (zu diesem Maßstab vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 27.4.2023, 12 Bf 189/21.F , juris, Rn. 127 ). - OVG Niedersachsen, 05.01.2026 - 6 MD 2/25
Einbehaltung von Dienstbezügen; Einbehaltung; Geheimnisverrat; Nebentätigkeit; …
Aus der konkreten strafgerichtlichen Ahndung einer Straftat mit einer Geldstrafe kann nicht indiziell auf eine geringe disziplinare Schwere des Dienstvergehens geschlossen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 34 ff., Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 40…, Beschluss vom 9.1.2024 - BVerwG 2 B 34.23 -, juris Rn. 13…, Urteil vom 22.7.2025 - BVerwG 2 B 8.25 -, juris Rn. 12; ebenso: Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2023 - 3 LD 7/21 -, juris Rn. 66…, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 20; Hamb. OVG, Urteil vom 27.4.2023 - 12 Bf 189/21.F -, juris Rn. 46;… VGH Ba.-Wü., Urteil vom 2.5.2022 - DL 16 S 1567/20 -, juris Rn. 47). - VG Schleswig, 01.07.2025 - 17 A 7/22
Disziplinarverfügung
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