Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.12.2004 - 12 C 04.2751 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14
Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der …
Für nach § 188 Satz 1 VwGO gerichtskostenfreie Verfahren sieht auch das Bundesverwaltungsgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne gleichzeitige Beiordnung eines Rechtsanwalts als unzulässig an (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1989 - 5 ER 612/89 -, NVwZ-RR 1989, 665; vgl. ebenso BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 12 C 04.2751 -, juris). - VG Schleswig, 27.10.2025 - 15 A 176/25
Rechtsschutzbedürfnis für die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags in einem …
In gerichtskostenfreien Verfahren kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn der Beteiligte die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt und die Voraussetzungen des § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 121 Abs. 2 ZPO für eine Beiordnung gegeben sind, namentlich die Vertretung erforderlich erscheint und der Antragsteller einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt benennt oder erklärt, keinen beiordnungsbereiten Rechtsanwalt gefunden zu haben (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 23. September 2023 2 E 47/21 , juris Rn. 11 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 7. Dezember 2004 12 C 04.2751 , juris Rn. 1).Rn. 2 Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 12 C 04.2751 -, juris Rn. 1).
- OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 D 39/10
PKH-Beschwerde, gerichtskostenfreies Verfahren, keine Anwaltsbeiordnung
In einem gerichtskostenfreien Verfahren ist Prozesskostenhilfe deshalb regelmäßig nur zu gewähren, wenn die Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Frage kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.2.1989 - 5 ER 612/89, NVwZ-RR 1989, 665 f.; BayVGH, Beschl. v. 17.12.2004 - 12 C 04.2751 - zitiert nach juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2022 - 7 D 10326/22
Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeablehnung für das erstinstanzliche Verfahren; …
Sie kommt deshalb - soweit nicht Vertretungszwang besteht - nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 ZPO für die Beiordnung eines Rechtsanwalts gegeben sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 9. April 2001 - 4 So 18/01 -, NVwZ-RR 2001, 805 [806]; VGH München, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 12 C 04.2751 -, BeckRS 2004, 29661; so wohl auch BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1989 - 5 ER 612/98 -, NVwZ-RR 1989, 665 [666];… Riese, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, VwGO, § 166 Rn. 14 [Juli 2021];… Happ, in: Eyermann, VwGO, 5. Aufl. 2019, § 166 Rn. 10). - VG Schleswig, 04.12.2025 - 15 A 288/25
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in …
In gerichtskostenfreien Verfahren kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn der Antragsteller die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt und die Voraussetzungen von § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 121 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) für eine Beiordnung gegeben sind, namentlich die Vertretung erforderlich erscheint und der Antragsteller einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt benennt oder erklärt, keinen beiordnungsbereiten Rechtsanwalt gefunden zu haben (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 23. September 2023 - 2 E 47/21 -, juris Rn. 11; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 4 PA 177/16 -, juris Rn. 1; VGH München, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 12 C 04.2751 -, juris Rn. 1).
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