Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.06.2011 - 12 C 10.1510 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Jugendhilferecht; Akteneinsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 12 C 10.1510
Zu prüfen ist dabei, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Information an die Behörde wider besseres Wissen und in Schädigungsabsicht erfolgt ist (vgl. BVerwG vom 4.9.2003 NJW 2004, 1543/1544). - VG Oldenburg, 14.12.2009 - 13 A 1158/08
Vertraulichkeit; Hausbesuch; Informant
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 12 C 10.1510
Demgegenüber sind anvertraute Daten im Sinne von § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII - wie hier - aber unabhängig davon geheim zu halten, ob die Information wider besseres Wissen in Schädigungsabsicht erfolgt ist (vgl. VG Oldenburg vom 14.12.2009 JAmt 2010, 152). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08
Auskunftsanspruch bzw. Akteneinsichtsanspruch eines leiblichen, nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 12 C 10.1510
Das besondere Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII überlagert für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten u.a. aus § 25 SGB X (vgl. OVG Münster vom 26.3.2008 JAmt 2008, 389).
- VG Cottbus, 22.06.2020 - 8 K 444/17
Einsicht in eine Jugendamtsakte
Rn. 33 Richtig ist allerdings, dass insbesondere das besondere Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 S. 1 SGB VIII in seinem Anwendungsbereich der Gewährung von Akteneinsicht ungeachtet der insoweit in Betracht kommenden Rechtsgrundlage eine absolute Grenze setzt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01. Juni 2011 - 12 C 10.1510 -, juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 8). - OVG Saarland, 19.04.2021 - 2 A 370/20
Anspruch eines Vaters auf Einsicht in Akten des Jugendamtes
Rn. 38 Von daher lediglich ergänzend soll hier festgehalten werden, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung dem in § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verankerten Schutz der kinder- und jugendhilferechtlichen Verfahren erhobenen und dem Jugendamt "anvertrauten"[vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 25, wonach dies der Fall ist, wenn der Betroffene die Daten an den Bediensteten in der ausdrücklichen oder den Umständen des Falles zu entnehmenden Erwartung weitergibt, dass dieser die Informationen vertraulich behandeln und nicht anderen Personen offenbaren wird][vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 25, wonach dies der Fall ist, wenn der Betroffene die Daten an den Bediensteten in der ausdrücklichen oder den Umständen des Falles zu entnehmenden Erwartung weitergibt, dass dieser die Informationen vertraulich behandeln und nicht anderen Personen offenbaren wird] Sozialdaten eine sehr weitreichende Bedeutung und für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten, beispielsweise aus § 25 SGB X, in aller Regel verdrängende Wirkung beimisst.[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 1.6.2011 - 12 C 10.1510 -, bei Juris, betreffend ein Einsichtsrecht in von der getrenntlebenden Ehefrau des Antragstellers an das Jugendamt versandte E-Mails mit dem Argument, diese seien geschickt worden, um ihn "wider besseres Wissen zu schädigen, zu verleumden und verächtlich zu machen", m.w.N. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4.9.2003 - 5 C 48.02 -, NJW 2004, 1543 zu begehrten Auskünften über einen danach auch durch das Sozialdatengeheimnis geschützten Behördeninformanten (Dritten)] Die Regelung in § 65 SGB VIII ist auch mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar, weil sie zusätzliche Vorgaben enthält, die den Schutz der Daten der Betroffenen verstärken.[vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 14][vgl. dazu Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, (Loseblatt Stand: 15.12.2020) § 65 SGB VIII, Rn 14] Sie hat daher im Grundsatz auch Vorrang gegenüber informationsfreiheitsrechtlichen Anspruchsnormen.[vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 7.11.2019 - 15 E 863/19 -, Juris, dort speziell zu dem Informationszugangsanspruch nach §§ 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 Hs 2 e) IFG NRW][vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 7.11.2019 - 15 E 863/19 -, Juris, dort speziell zu dem Informationszugangsanspruch nach §§ 4 Abs. 1, 9 Abs. 1 Hs 2 e) IFG NRW] Das Weitergabeverbot soll das für eine persönliche und erzieherische Hilfe in der Kinder- und Jugendhilfe erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen der Fachkraft des Jugendamtes und dem betreuten Kind oder Jugendlichen schützen und der effektiven Hilfeerbringung und damit im Ergebnis einer der Sicherstellung des Kindeswohls dienen, das nach dieser Wertung in der Abwägung höher zu veranschlagen ist als das über die Ausnahmetatbestände im § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII hinausgehende Informationsbedürfnis anderer Personen oder Behörden.[vgl. OVG Münster Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, JAmt 2008, 389][vgl. OVG Münster Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, JAmt 2008, 389] Damit erkennt der Gesetzgeber an, dass die für die persönliche und erzieherische Hilfe unverzichtbare Offenheit und Mitwirkungsbereitschaft nur entstehen kann, wenn dem einzelnen Jugendamtsmitarbeiter anvertraute Sozialdaten abgesehen von den in der Regelung definierten Ausnahmefällen von diesem nicht weitergegeben werden dürfen, um das für die Hilfeleistung notwendige persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Jugendamtsmitarbeitern und dem Klienten oder der Klientin zu schützen. - VG Würzburg, 26.01.2017 - W 3 K 16.885
Akteneinsicht in die Jugendamtsakte
Rn. 34 Damit unterliegen Sozialdaten (vgl. hierzu § 67 Abs. 1 SGB X), hier die Daten der ehemaligen Ehefrau des Klägers und die Daten der gemeinsamen Kinder, zu denen auch die inhaltlichen Angaben der Beteiligten gehören, einem besonderen Schutz (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 12 C 10.1510 - juris; VG Augsburg, U.v. 21.7.2015 - Au 3 K 14.1550 und U.v. 27.9.2011 - Au 3 K 09.1571 und B.v. 12.1.2016 - Au 3 K 15.402 - jeweils juris).Auch und insbesondere Informationen im Rahmen der Mitwirkung des Jugendamts in familiengerichtlichen Verfahren fallen unter diese Sperre (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 12 C 10.1510 - juris;… Mörsberger in ::2::Rn. 11;… ::1::in ::0::Rn. 7).
- VG Augsburg, 12.01.2016 - Au 3 K 15.402
Versagung der Akteneinsichtsgewährung wegen des Schutzes von Sozialdaten
Dementsprechend kann der Kläger auch nicht "Beteiligter" i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB X sein (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 12 C 10.1510 - VG Augsburg, U.v. 27.9.2011 - Au 3 K 09.1571 - VG Hannover, B.v. 10.3.2015 - 10 B 1268/15 - sämtliche juris), denn die Beteiligteneigenschaft setzt ein Verwaltungsverfahren voraus.Rn. 22 Damit unterliegen Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 SGB X) - hier: Daten des Sohnes des Klägers und der Kindesmutter, zu denen auch die inhaltlichen Angaben der Beteiligten gehören, - einem besonderen Schutz (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 12 C 10.1510 - VG Augsburg, U. v. 21.7.2015 - Au 3 K 14.1550 - und U. v. 27.9.2011 - Au 3 K 09.1571 - juris jeweils m. w. N.).
Informationen im Rahmen der Mitwirkung des Jugendamtes in (familien-) gerichtlichen Verfahren fallen ebenfalls unter diese Sperrwirkung (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 12 C 10.1510 - juris;… Mörsberger in Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 65 Rn. 11;… Kunkel in LPK-SGB VIII, 4. Auflage 2012, § 65 Rn. 7).
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sogar dann, wenn die Information möglicherweise wider besseres Wissen in Schädigungsabsicht erfolgt ist (BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 12 C 10.1510 - und B.v. 23.12.2011 - 12 ZB 10.482, 12 ZB 10.483, 12 ZB 10.484 - jeweils unter Hinweis auf VG Oldenburg, B.v. 14.12.2009 - 13 A 1158/08 - sämtliche juris).
- VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2344/12
Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Akteneinsicht in Akten des …
Rn. 25 Das besondere Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII überlagert für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten u.a. aus § 25 SGB X (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.06.2011 - 12 C 10.1510 -, ; OVG NW, Beschl. v. 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, m.w.N.). - VG Bremen, 28.04.2021 - 4 V 72/21
Akteneinsicht in eine "Kindesakte" gem.§ 25 Abs. 1 S.1 SGB X - …
Das besondere Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII überlagert für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten unter anderem aus § 25 SGB X (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.06.2011 - 12 C 10.1510 -, juris Rn. 6; OVG NRW…, Beschluss vom 26.03.2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.). - VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 3 K 09.1571
Akteneinsicht; Sozialdaten; Geheimhaltungspflicht
Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juni 2011 Az. 12 C 10.1510 zurückgewiesen.Das besondere Weitergabeverbot des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII überlagert für seinen Regelungsbereich die allgemeinen Regelungen über die Akteneinsicht und den Schutz bzw. die Weitergabe von Sozialdaten u.a. aus § 25 SGB X (vgl. BayVGH vom 1.6.2011 Az. 12 C 10.1510 ).
- VG Aachen, 09.06.2022 - 8 K 3160/19
Auslegung; Akteneinsicht; Auskunft; Subsidaritätsklausel; besonderes
Rn. 78 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 8 B 1258/08 -, juris, Rn. 7, vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris, Rn. 8 und 17; OVG Saarland, Beschluss vom 19. April 2021 - 2 A 370/20 -, juris, Rn. 38; VGH BW, Beschluss vom 27. April 2020 - 12 S 578/20 -, juris, Rn. 14 ff.; BayVGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 12 C 10.1510 -, juris, Rn. 6. - VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1550
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag
§ 65 SGB VIII regelt insoweit den Konflikt, der sowohl in § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) als auch in den §§ 67 ff. SGB X angelegt ist, wenn Betroffene und anvertrauende Personen nicht identisch sind, konsequent zugunsten des Anvertrauenden (…vgl. zum Ganzen: OVG NW, B.v. 26.3.2008 - 12 E 115/08 - juris Rn. 11 f.; BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 12 C 10.1510 - juris Rn. 6;… VG München, U.v. 13.10.2010 - M 18 K 08.1595 - juris Rn. 33-35;… VG Freiburg, U.v. 19.4.2012 - 4 K 2209/11 - juris Rn. 44 f.;… VG Münster, U.v. 29.4.2014 - 6 K 1702/13 - juris Rn. 49-53). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 E 889/17 Rn. 27 Vgl. insoweit OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 8 E 1258/08 -, juris Rn. 4 ff., vom 26. März 2008 - 12 E 115/08 -, juris Rn. 6 ff., und vom 10. Dezember 2003 - 12 E 453/02 -, juris Rn. 4 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 12 C 10.1510 -, juris Rn. 6.
- VG Freiburg, 19.04.2012 - 4 K 2209/11
- VGH Bayern, 23.12.2011 - 12 ZB 10.482
Prozesskostenhilfe; Anträge auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel …
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