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| VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1151 |
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Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1151
Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX deshalb grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten etwa sozial gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/294 = DVBl. 1992, 1490, Leitsatz 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 5 B 1410/08
Pflicht zur Vertretung eines Beteiligten durch einen Prozessbevollmächtigten für …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1151
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564; ebenso Geiger in Eyermann, VwGO 13. Aufl. 2010, § 166 RdNr. 26a mit Hinweis auf OVG Münster vom 19.9.2008 NVwZ-RR 2009, 270; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO, RdNr. 31 zu § 166; vgl. aber auch BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396, der in diesem Falle das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren verneint und die Beschwerde deshalb als unzulässig verwirft). - VGH Bayern, 29.09.2005 - 11 C 05.2396
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1151
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564;… ebenso Geiger in Eyermann, VwGO 13. Aufl. 2010, § 166 RdNr. 26a mit Hinweis auf OVG Münster vom 19.9.2008 NVwZ-RR 2009, 270; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO, RdNr. 31 zu § 166; vgl. aber auch BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396, der in diesem Falle das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren verneint und die Beschwerde deshalb als unzulässig verwirft). - VGH Bayern, 26.03.2004 - 12 C 04.564
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1151
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564;… ebenso Geiger in Eyermann, VwGO 13. Aufl. 2010, § 166 RdNr. 26a mit Hinweis auf OVG Münster vom 19.9.2008 NVwZ-RR 2009, 270; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO, RdNr. 31 zu § 166; vgl. aber auch BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396, der in diesem Falle das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren verneint und die Beschwerde deshalb als unzulässig verwirft).
- VGH Bayern, 06.03.2015 - 11 C 15.196
Rücknahme der Klage und des Eilantrags
Rn. 2 Nimmt der Kläger seine Klage und seinen Eilantrag zurück, so fehlt es im Prozesskostenhilfeverfahren regelmäßig an einer beabsichtigten Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2011 - 12 C 11.1151 - juris; OVG Bremen, B.v. 2.9.2014 - 2 PA 93/14 - juris).Nur ausnahmsweise kann in einer solchen Konstellation aus Billigkeitsgründen ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bestehen, z.B. wenn das Gericht über den Prozesskostenhilfeantrag in angemessener Frist nicht entschieden hat (BayVGH, B.v. 6.7.2011 a.a.O.).
- VGH Bayern, 02.02.2015 - 11 C 14.2440
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Klagerücknahme
Nimmt der Kläger seine Klage zurück, so fehlt es im Prozesskostenhilfeverfahren regelmäßig an einer beabsichtigten Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2011 - 12 C 11.1151 - juris; OVG Bremen, B.v. 2.9.2014 - 2 PA 93/14 - juris).Nur ausnahmsweise kann in einer solchen Konstellation aus Billigkeitsgründen ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bestehen, z.B. wenn das Gericht über den Prozesskostenhilfeantrag in angemessener Frist nicht entschieden hat (BayVGH, B.v. 6.7.2011 a.a.O.).
- VGH Bayern, 19.08.2013 - 12 C 13.1519
Streitigkeiten über die Registrierung für den Bezug öffentlich geförderten …
Grundsätzlich scheidet daher deren rückwirkende Bewilligung nach Klagerücknahme aus (BayVGH, B.v. 27.6.2013 - 12 C 13.939;… B.v. 11.6.2012 - 12 C 12.1042 - juris Rn. 4; B.v. 6.7.2011 - 12 C 11.1151, 12 C 11.1152 - juris Rn. 3;… B.v. 26.3.2004 - 12 C 04.564 - juris, Rn. 1; Sächsisches OVG, B.v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 - SächsVBl 2005, 89; OVG Berlin, B.v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 - NVwZ 1998, 650; OVG Münster, B.v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 - NVwZ-RR 1994, 124;… Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2011, § 166 Rn. 48).
- VGH Bayern, 27.06.2013 - 12 C 13.939
Vorliegen einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. …
Grundsätzlich scheidet daher deren rückwirkende Bewilligung nach Klagerücknahme aus (…BayVGH, B.v. 11.6.2012 - 12 C 12.1042 - [...] Rn. 4; B.v. 6.7.2011 - 12 C 11.1151, 12 C 11.1152 - [...] Rn. 3;… B.v. 26.3.2004 - 12 C 04.564 - [...], Rn. 1; Sächsisches OVG, B.v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 - SächsVBl 2005, 89; OVG Berlin, B.v. 5.3.1998 - 8 M 9.98 - NVwZ 1998, 650; OVG Münster, B.v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 - NVwZ-RR 1994, 124;… Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl. 2011, § 166 Rn. 48). - VGH Bayern, 11.06.2012 - 12 C 12.1042
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Beschwerde gegen Versagung …
Nach Beendigung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht kann deshalb Prozesskostenhilfe nur ausnahmsweise bewilligt werden, etwa wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber ohne hinreichenden Grund nicht beschieden worden ist und der Kläger mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (so bereits Senatsbeschluss vom 6.7.2011 Az. 12 C 11.1151 unter Hinweis auf BVerwG, a.a.O.;… OVG Münster, a.a.O.; jetzt auch OVG Lüneburg vom 21.11.2011 NJW 2012, 248), oder wenn das Gericht über einen entscheidungsreifen Antrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat (ebenso Zimmermann-Kreher in Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 166 RdNr. 46) oder aber wenn Billigkeitsgründe die Bewilligung erforderten (…siehe dazu BayVGH vom 7.2.2012 a.a.O.). - VG Augsburg, 21.11.2013 - Au 3 K 13.1480
Prozesskostenhilfe; Klagerücknahme
Anders kann dies nur sein, wenn die Klage zwar zurückgenommen wurde, der Kläger vorher aber alles Zumutbare getan hat, damit über die Prozesskostenhilfe vor Klagerücknahme entschieden werden kann bzw. wenn das Gericht über den Prozesskostenhilfeantrag nicht in angemessener Frist entschieden hat (zum Ganzen vergleiche BayVGH B.v. 6.7.2011 - 12 C 11.1151, 12 C 11.1152 - juris - m.w.N.). - VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 10.30171
Klagerücknahme, Prozesskostenhilfe, Gerichtskostenfreiheit
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (vgl. BayVGH vom 6.7.2011, Az.: 12 C 11.1151 und 12 C 11.1152; BayVGH vom 26.3.2004, Az.: 12 C 04.564; ;… Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 26 a zu § 166). - VG München, 24.10.2016 - M 12 K 16.3980
Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Klage- bzw. Antragsrücknahme vor der …
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Rücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren (BayVGH, B. v. 26.3.2004 - 12 C 04.564 - juris; BayVGH, B. v. 6.7.2011 - 12 C 11.1151 - juris;… Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 166 Rn. 26a).
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| VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1152, 12 C 11.1151, 12 C 11/1151, 12 C 11.1152 |
Volltextveröffentlichung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe - Klagerücknahme vor Entscheidung über die Prozesskostenhilfe - Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1152
Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX deshalb grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten etwa sozial gerechtfertigt ist ( vgl. BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/294 = DVBl. 1992, 1490, Leitsatz 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2008 - 5 B 1410/08
Pflicht zur Vertretung eines Beteiligten durch einen Prozessbevollmächtigten für …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1152
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564; ebenso Geiger in Eyermann, VwGO 13. Aufl. 2010, § 166 RdNr. 26a mit Hinweis auf OVG Münster vom 19.9.2008 NVwZ-RR 2009, 270; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO , RdNr. 31 zu § 166; vgl. aber auch BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396, der in diesem Falle das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren verneint und die Beschwerde deshalb als unzulässig verwirft). - VGH Bayern, 29.09.2005 - 11 C 05.2396
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1152
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564;… ebenso Geiger in Eyermann, VwGO 13. Aufl. 2010, § 166 RdNr. 26a mit Hinweis auf OVG Münster vom 19.9.2008 NVwZ-RR 2009, 270; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO , RdNr. 31 zu § 166; vgl. aber auch BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396, der in diesem Falle das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren verneint und die Beschwerde deshalb als unzulässig verwirft). - VGH Bayern, 26.03.2004 - 12 C 04.564
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1152
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564;… ebenso Geiger in Eyermann, VwGO 13. Aufl. 2010, § 166 RdNr. 26a mit Hinweis auf OVG Münster vom 19.9.2008 NVwZ-RR 2009, 270; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO , RdNr. 31 zu § 166; vgl. aber auch BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396, der in diesem Falle das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren verneint und die Beschwerde deshalb als unzulässig verwirft).
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