Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vermögensanrechnung eines 1/8-Anteils aus Erbschaft nach dem Vater bezüglich eines mit der Restfamilie bewohnten Hausgrundstücks;Unbillige Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343
Ihnen ist die Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung, die auf die Vermittlung von beruflichen Qualifikationen hinzielt, die maßgebliche Investition des Auszubildenden für die Schaffung seiner zukünftigen Lebensgrundlage darstellen und es deshalb einem unverheirateten, kinderlosen Auszubildenden (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG) im Regelfall zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen für diesen Zweck im Grundsatz voll - bis auf einen Freibetrag von 5.200,00 EUR - einzusetzen (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [309]).Trifft dies ausnahmsweise nicht zu, würde der Auszubildende bei einem Festhalten an der Vermögensanrechnung auf Vermögen verwiesen, das einem Verwertungszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [307]).
Nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften hat der Miterbe rechtlich die Möglichkeit zur Verwertung des geerbten Vermögens, da er grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB) oder über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen (§ 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB), in Sonderheit ihn als Sicherheit im Rahmen eines Darlehensvertrages (§§ 1273, 1258 BGB) verpfänden kann (vgl. BVerwGE 88, 303 [305]).
Auch wenn eine Vermögensverwertung unwirtschaftlich oder unvernünftig wäre, würde der entsprechende Vermögensgegenstand nicht schon deshalb aus dem Vermögensbegriff des § 27 Abs. 1 BAföG herausfallen (vgl. BVerwGE 88, 303 [308]).
Die Vermögensanrechnung wäre dann eine unbillige Härte, weil sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, das einem Vermögenszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]).
Bei der Anwendung dieser Schutznorm ist es deshalb nicht gerechtfertigt, wirtschaftlichen Verwertungshindernissen grundsätzlich die tatbestandliche Relevanz für den Begriff der unbilligen Härte abzusprechen (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]).
Rn. 25 Hiervon ausgehend kann eine unbillige Härte insbesondere dann gegeben sein, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens des Auszubildenden die Veräußerung oder wesentlichen Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust als Wohnstatt zu besorgen wäre (vgl. BVerwGE 88, 303 [311 f.]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 22; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 30).
Denn § 29 Abs. 3 BAföG verfolgt ebenso wie § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG das Ziel, den Auszubildenden nicht der unzumutbaren Situation auszusetzen, auf Vermögen verwiesen zu werden, das für die Deckung des Ausbildungsbedarfs gar nicht verfügbar ist (vgl. BVerwGE 88, 303 [306; 311]).
Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zu Verfügung (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 22; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 32).
Maßgebend ist eine interessenwägende Einzelfallentscheidung (BVerwGE 88, 303 [309]).
Daher liegt eine unbillige Härte nicht vor, wenn der Auszubildende mit seinem Vermögensanteil als Kreditgrundlage ein Bankdarlehen auf dem Kapitalmarkt zu marktüblichen Bedingungen erlangen kann und diese Form der Vermögensverwertung nicht zum tatsächlichen oder wirtschaftlichen Verlust der Wohnstatt führt (BVerwGE 88, 303 [312]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1213/04 - Juris, RdNr. 24 m.w.N.).
- VG Sigmaringen, 21.03.2007 - 1 K 335/06
Verwertung eines Miteigentumanteils an Hausgrundstück als unbillige Härte bei …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343
Ob eine unbillige Härte im Sinn des § 29 Abs. 3 BAföG vorliegt, beurteilt sich daher grundsätzlich nach dem Grad der Gefährdung der Ausbildung (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 -, Juris, RdNr. 29 m.w.N.).Rn. 25 Hiervon ausgehend kann eine unbillige Härte insbesondere dann gegeben sein, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens des Auszubildenden die Veräußerung oder wesentlichen Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust als Wohnstatt zu besorgen wäre (vgl. BVerwGE 88, 303 [311 f.]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 22; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 30).
Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zu Verfügung (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 22; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 32).
Eine Verwertung ist unter solchen Umständen insbesondere dann eine unbillige Härte, wenn - wie hier - der Eigentumsanteil des Auszubildenden erheblich geringer ist, als der Eigentumsanteil der das Hausgrundstück mitbewohnenden Angehörigen und der Wert des auf ihn entfallenden Teils des Grundstückswertes nicht übermäßig groß ist (VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 34).
Ein Auszubildender, der über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, ist in aller Regel nicht in der Lage, solche Zins- und/oder Tilgungszahlungen zu leisten (so zutreffend VG Karlsruhe, U. v. 23.10.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 26; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 35).
Nach den bislang bekannten Umständen besteht kein weiterer Spielraum der Behörde für eine abweichende Entscheidung (vgl. hierzu auch VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 39; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 30).
- VG Karlsruhe, 23.11.2005 - 10 K 1312/04
Ausbildungsförderung - Verwertbarkeit von Grundeigentum
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343
Rn. 25 Hiervon ausgehend kann eine unbillige Härte insbesondere dann gegeben sein, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens des Auszubildenden die Veräußerung oder wesentlichen Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust als Wohnstatt zu besorgen wäre (vgl. BVerwGE 88, 303 [311 f.]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 22; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 30).Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zu Verfügung (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 22; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 32).
Ein Auszubildender, der über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, ist in aller Regel nicht in der Lage, solche Zins- und/oder Tilgungszahlungen zu leisten (so zutreffend VG Karlsruhe, U. v. 23.10.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 26; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 35).
Eine solche Schlussfolgerung kann den gesetzlichen Regelungen nicht entnommen werden (so zutreffend VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 28; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/05 - Juris, RdNr. 36 ff. jeweils m.w.N.).
Nach den bislang bekannten Umständen besteht kein weiterer Spielraum der Behörde für eine abweichende Entscheidung (vgl. hierzu auch VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 39; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 30).
- BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86
BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343
Rn. 19 Die §§ 27 und 29 BAföG konkretisieren für den Bereich der Vermögensanrechnung auf Seiten des Auszubildenden (vgl. § 26 Abs. 1 BAföG) den Grundsatz der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung (BVerwGE 82, 328 [325 f.]; 87, 284 [286]), nach dem individuelle Ausbildungsförderung nur dann beansprucht werden kann, "wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen" (§ 1 Halbsatz 2 BAföG).Ihnen ist die Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung, die auf die Vermittlung von beruflichen Qualifikationen hinzielt, die maßgebliche Investition des Auszubildenden für die Schaffung seiner zukünftigen Lebensgrundlage darstellen und es deshalb einem unverheirateten, kinderlosen Auszubildenden (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG) im Regelfall zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen für diesen Zweck im Grundsatz voll - bis auf einen Freibetrag von 5.200,00 EUR - einzusetzen (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [309]).
Trifft dies ausnahmsweise nicht zu, würde der Auszubildende bei einem Festhalten an der Vermögensanrechnung auf Vermögen verwiesen, das einem Verwertungszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [307]).
- FG Hessen, 14.11.2007 - 1 K 335/05
Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Wohnung
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343
Eine solche Schlussfolgerung kann den gesetzlichen Regelungen nicht entnommen werden (so zutreffend VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 28; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/05 - Juris, RdNr. 36 ff. jeweils m.w.N.). - BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02
Entscheidung einer Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343
Im Hinblick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten dürfen nicht überspannt werden, vor allem ist es unzulässig, schwierige Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im PKH-Verfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857).
- VG Gelsenkirchen, 12.09.2025 - 15 K 6349/24
Ausbildungsförderung, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, Waisenrente, …
Rn. 69 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 23.Rn. 71 Vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 21. März 2007 - 1 K 335/06 -, juris Rn. 29; VGH München, VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 24; s. auch BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 12, zur "unbilligen Härte" als unbestimmter Rechtsbegriff.
Rn. 76 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 - juris Rn. 21; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. November 2005 - 10 K 1312/04, juris Rn. 22; VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 25.
Rn. 87 Vgl. VGH München, Beschluss 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 25.
Rn. 93 Vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 21. März 2023 - 1 BvR 1620/22 -, juris Rn. 11; VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urteil vom 15. Mai 2006 - 11 K 2940/05 -, juris Rn. 25; VG Dresden, Beschluss vom 13. März 2008 - 5 K 2552/07 -, juris Rn. 52.
- BVerfG, 21.03.2023 - 1 BvR 1620/22
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) …
Ein wirtschaftliches Verwertungshindernis kann auch die Notwendigkeit begründen, Vermögen im Wege der Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks einzusetzen, weil dabei regelmäßig ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust entsteht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, Rn. 28; VG Stuttgart…, Urteil vom 15. Mai 2006 - 11 K 2940/05 -, Rn. 25; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 15 B 21/02 -, Rn. 9; VG Dresden…, Beschluss vom 13. März 2008 - 5 K 2552/07 -, Rn. 51 ff.;… ebenso Hartmann, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 29 Rn. 15 [April 2016] m.w.N.).Dies ist umso weniger nachvollziehbar, als dem Beschwerdeführer mit nur einem Zwölftel ein im Verhältnis zu seinen Angehörigen nur geringer Anteil am Hausgrundstück von dementsprechend auch nur begrenztem Wert zusteht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, Rn. 28).
- VG Ansbach, 20.04.2017 - AN 2 K 16.371
Voraussetzungen der Anrechnungsfreistellung eines Erbanteils an einem …
Die Vorschriften über die Anrechnung von Vermögen des Auszubildenden konkretisieren den Grundsatz der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung gemäß § 1 Halbsatz 2 BAföG, der besagt, dass Auszubildende ihr Vermögen für ihre Ausbildung voll einsetzen müssen und eine weite Auslegung des § 29 Abs. 3 BAföG verbietet (BVerwG, B.v. 4.9.2012 - 5 B 8/12; BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 24).Bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Verwertungsverbots kann eine unbillige Härte angenommen werden, unabhängig davon, ob das Hausgrundstück vom Auszubildenden bewohnt wird oder die Wohnfläche angemessen ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343).
Rn. 27 Dabei verkennt das Gericht nicht, das es dem Kläger kaum möglich sein wird, seinen Erbanteil, der im Wesentlichen aus einem Anteil an dem Hausgrundstück besteht, an einen Dritten zu veräußern (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Vermögensanrechnung eines geerbten Hausgrundstückanteils im …
Denn nur wenn vorhandenes, einsatzpflichtiges Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es für die Bedarfsdeckung auch zur Verfügung (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307]; zusammenfassend hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25 ff.; VGH Mannheim, U.v. 7.7.2011 - 12 S 2872/10 - BeckRS 2011, 53402).Rn. 12 2.2.2 Ausgehend von der grundsätzlichen wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Hausgrundstücks des Klägers kann die Annahme einer unbilligen Härte i.S.v. § 29 Abs. 3 BAföG auch dann in Betracht kommen, wenn die Inanspruchnahme des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens die Veräußerung oder wesentliche Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust der Wohnstatt zu besorgen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25;… OVG Lüneburg, B.v. 14.8.2013 - 4 LC 293/11 - juris Rn. 23 ff.; BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, 307).
- VG Würzburg, 28.03.2023 - W 3 E 23.28
Frage der Außerachtlassung von Grundbesitz aufgrund einer unbilligen Härte bei …
Der Maßnahmenteilnehmer kann nicht unter Schonung seines eigenen Vermögens staatliche Hilfe verlangen (BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 24).Demzufolge stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 12. Januar 2012 (12 C 11.1343 - juris Rn. 29 a. E.) auf die dort beigebrachten diesbezüglichen Mitteilungen zweier Banken ab.
- OVG Niedersachsen, 07.07.2021 - 4 LB 93/19
Ausbildungsförderung; Ermessen; Erstattung; Forderung; Freibetrag; Härte, …
Rn. 38 Der unbestimmte Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" ermöglicht es mithin, Fallgestaltungen, in denen der Auszubildende zur Deckung seines Bedarfs auf Vermögen verwiesen wird, das entgegen der der Vermögensanrechnung zugrunde liegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist, oder in denen die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde, angemessen Rechnung zu tragen (…BVerwG, Beschl. v. 4.9.2012 - 5 B 8.12 -, juris Rn. 7 - Hervorhebung durch den Senat;… vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.4.2014 - 12 A 1157/13 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 25;… OVG Bremen, Urt. v. 24.8.2011 - 2 A 140/07 -, juris Rn. 33). - VGH Bayern, 28.07.2023 - 12 CE 23.716
Erbringung von Ausbildungsförderung für die Ausbildung zum Erzieher ohne …
Rn. 7 2.1.1 Es ist in der Rechtsprechung auch des Senats geklärt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - BeckRS 2012, 51843; B.v. 11.7.2018 - 12 ZB 17.1509 - BeckRS 2018, 16789), dass es bei der Vermögensanrechnung im Ausbildungsförderungsrecht eine unbillige Härte darstellt, wenn dem Auszubildenden Vermögen angerechnet wird, dass er tatsächlich nicht verwerten kann (vgl. hierzu etwa VGH Mannheim, U.v. 7.7.2011 - 12 S 2872/10 - BeckRS 2011, 53402;… speziell zum AFBG VG Minden U.v. 9.3.2018 - 6 K 9238/17 - BeckRS 2018, 17784 Rn. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 12 A 1157/13
Voraussetzungen für einen Ausschluss der BAföG -Berechtigung im Fall des Besitzes …
Rn. 11 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris, m. w. N. - VG Karlsruhe, 18.02.2015 - 5 K 2021/13
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen, welches aus Fördermitteln der …
Ob eine unbillige Härte vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Grad der Gefährdung der Ausbildung (BayVGH, Beschluss vom 12.01.2012 - 12 C 11.1343 -, juris m.w.N.). - VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
Prozesskostenhilfe; Ausbildungsförderungsrecht; rechtswidrige Vermögensverfügung; …
Selbst wenn eine solche Vermögensverwertung unwirtschaftlich oder unvernünftig wäre, würde der entsprechende Vermögensgegenstand nicht schon deshalb aus dem Vermögensbegriff des § 27 Abs. 1 BAföG herausfallen (vgl. BayVGH vom 12.1.2012 Az. 12 C 11.1343 m.w.N.). - VG München, 24.05.2012 - M 15 K 11.2978
Ausbildungsförderung; Abfindung von 250.000,-- EUR nach einem schweren …
- VGH Bayern, 09.10.2024 - 12 C 23.1532
Prozesskostenhilfe, Ausbildungsförderung, Vermögensanrechnung, unbillige Härte
- VGH Bayern, 09.10.2024 - 12 C 23.1531
Prozesskostenhilfe, Aufstiegsfortbildungsförderung, Vermögensanrechnung, …
- VG Karlsruhe, 18.02.2015 - 5 K 2012/13
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen, welches aus Fördermitteln der …
- VG München, 17.01.2013 - M 15 K 12.2464
Ausbildungsförderung für ein Instrumentalstudium; Violine im Wert von 19.000,-- …
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