Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
Kein Ausschluss dauernden Getrenntlebens durch wiederholte Versöhnungsversuche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Geltung derselben Voraussetzungen für ein dauerndes Getrenntleben i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG aufgrund der in § 1 Abs. 2 UVG enthaltenen Verweisungen wie für ein dauerndes Getrenntleben i.S.v. § 1567 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufenthalt des Kindesvaters an 52 Tagen im Jahr in der Familienwohnung steht Annahme des Getrenntlebens nicht entgegen
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 15.10.2012 - B 3 K 12.526
- VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1020
- FamRZ 2013, 1691
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11
Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
Insoweit ist entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, das heißt wer die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes (wie etwa Pflege, Verköstigung, Kleidung, Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufes, etc.) und die emotionale Zuwendung des Kindes sichert und befriedigt, wer die Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes tatsächlich in den Händen hat, wo der wesentliche Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge für das Kind liegt bzw. in welchem Umfang eine persönliche Betreuung und Versorgung durch den anderen Elternteil erfolgt und inwieweit damit gegebenenfalls eine Entlastung für den anderen Elternteil einhergeht (vgl. BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11 - , RNr. 20; VG Aachen, U. v. 20.12.2011 - 2 K 1759/10 - , RNr. 30, jeweils m.w.N.).Wird das Kind hingegen weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat, ist das Merkmal zu verneinen (vgl. BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11 - , RNr. 20 m.w.N.).
- VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11
Anspruch auf Leistungen nach dem UVG bei Durchführung der Kinderbetreuung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (vgl. VG Münster, U. v. 17.4.2012 - 6 K 103/11 - , RNr. 19).Ein gemeinsames Kooperationsmodell mit dem Grundgedanken einer wechselseitigen Unterstützung des einen Ehegatten durch den anderen im Rahmen einer familienähnlichen Struktur - beispielsweise eine "Vater"- und eine "Mutter"-Betreuungswoche (vgl. hierzu instruktiv VG Münster, U. v. 17.4.2012 - 6 K 103/11 - , RNr. 20) - lässt all dies nicht erkennen.
- BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02
Entscheidung einer Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
Mit Blick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden, vor allem ist es unzulässig, schwierige Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im PKH-Verfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von …
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil im wesentlichen Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (vgl. OVG NRW, B. v. 18.1.2008 - 16 E 1118/06 -, , RNr. 19 m.w.N.). - VG Aachen, 20.12.2011 - 2 K 1759/10
Folgen eines überwiegenden Lebens des Kindes bei nur einem Elternteil für den …
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
Insoweit ist entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, das heißt wer die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes (wie etwa Pflege, Verköstigung, Kleidung, Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufes, etc.) und die emotionale Zuwendung des Kindes sichert und befriedigt, wer die Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes tatsächlich in den Händen hat, wo der wesentliche Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge für das Kind liegt bzw. in welchem Umfang eine persönliche Betreuung und Versorgung durch den anderen Elternteil erfolgt und inwieweit damit gegebenenfalls eine Entlastung für den anderen Elternteil einhergeht (vgl. BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11 - , RNr. 20; VG Aachen, U. v. 20.12.2011 - 2 K 1759/10 - , RNr. 30, jeweils m.w.N.). - VG München, 09.07.2008 - M 18 K 07.2463
Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten wird durch wiederholte Versöhnungsversuche …
Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737
Ein kurzes Zusammenleben, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, oder gegebenenfalls auch mehrere, letztlich jedoch erfolglos verlaufende Versöhnungsversuche, wie hier von der Klägerin vorgetragen, stehen der Annahme des Getrenntlebens gemäß § 1567 Abs. 2 nicht entgegen (so ausdrücklich VG München, U. v. 9.7.2008 - M 18 K 07.2463 - , RNr. 37).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1053/14
Gewährung von Unterhaltsleistungen für ein Kind i.R.d. Betreuung in der …
Rn. 41 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 16 E 1118/06 -, juris, m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 12 C 12.2737 -, juris.Rn. 44 - 12 C 12.2737 -, juris; VG Münster, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 -, juris.
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende; …
Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (OVG Münster…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 12 A 1053/14 -, FamRZ 2016, S. 143 ff., Rn. 29 bei juris; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 12 C 12.2737 -, Rn. 10 bei juris).Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013, a.a.O.; VG Münster…, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 -, Rn. 19 bei juris).
- VGH Bayern, 22.04.2016 - 12 C 15.2382
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen wegen wesentlicher Mitbetreuung …
Rn. 6 Es ist in der Rechtsprechung geklärt (…BVerwG, U. v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - NJW 2013, 405 ff. Rn. 20 ff.;… OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 29 ff.; BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 7 ff.), dass dann, wenn ein Elternteil das bei dem anderen Elternteil wohnende Kind "wesentlich mitbetreut" und den anderen Elternteil damit in einer Weise entlastet, dass kein typischer Fall eines "Alleinerziehenden" mehr vorliegt, kein Anspruch auf die Leistung eines Unterhaltsvorschusses mehr besteht.Eine dergestalt "wesentliche Mitbetreuung" kann nicht erst bei der (familienrechtlichen) Vereinbarung des sog. Wechselmodells angenommen werden, bei der sich beide Elternteile die Betreuung des gemeinsamen Kinds hälftig teilen, sondern bereits dann, wenn der Elternteil, bei dem das Kind sich überwiegend aufhält, zeitlich eine spürbare Entlastung in der Kinderbetreuung erfährt (…OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 31; BayVGH, B. v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn.10).
Umgekehrt scheidet eine "wesentliche Mitbetreuung" dann aus, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil in der Regel nur "besuchsweise" aufhält und der alleinerziehende Elternteil die Erziehung und Betreuung des Kindes maßgeblich prägt (…OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.12.2015 - 12 A 1053.14 - juris Rn. 33; BayVGH, B. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 10 a.E.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2019 - 1 LB 197/18
Unterhaltsvorschuss - Begriff der Alleinerziehung
Entscheidend ist, ob die Betreuungsleistung des anderen Elternteils bereits ein solches Maß erreicht hat, dass nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass der Unterhaltsleistungen beantragende Elternteil die Verantwortung für Sorge und Erziehung des Kindes weit überwiegend allein erfüllen muss (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 21, OVG Münster, Urt. v. 15.12.2015 - 12 A 1053/14 -, juris Rn. 29, VGH München, Beschl. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris Rn. 10). - VG Augsburg, 04.08.2020 - Au 3 K 18.2073
Unterhaltsvorschuss: Mitbetreuung durch den anderen Elternteil
Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinn liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinn einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 - BeckRS und BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - BeckRS; jeweils m.w.N.). - VG München, 21.09.2016 - M 18 K 15.3156
Rechtswidriger Aufhebungsbescheid zum Unterhaltsvorschuss
Es genügt, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang an der erzieherischen Leistung mitwirkt (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 10). - VG Darmstadt, 23.06.2023 - 5 K 144/17
Alleinerziehung und Unterhaltsbegriff im UVG
Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem UVG erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (…OVG NRW, Urt. v. 15.12.2015 - 12 A 1053/14 -, juris Rn. 29; BayVGH, Beschl. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris Rn. 10).Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in solchem Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (…OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 21; BayVGH, Beschl. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris Rn. 10).
- VG München, 18.04.2024 - M 15 K 23.2666
Unterhaltsvorschuss, Ersatz, Keine Lebensgemeinschaft, Klage verfristet, …
Rn. 13 Auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 2013 (12 C 12.2737) wurde Bezug genommen.Damit ist aber auch eine gewisse Dauer der häuslichen Gemeinschaft (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris Rn. 8) zu bejahen.
- VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
Aufhebung von Unterhaltsvorschussleistungen allein auf Grundlage eines …
Darüber hinaus ist zu beachten, dass es der Annahme eines Getrenntlebens i. S. v. § 1567 BGB nicht entgegensteht, wenn die Ehegatten - ggf. auch mehrere - erfolglos verlaufenden kurzfristige Versöhnungsversuche unternehmen (vgl. VGH München, B. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris, Rn. 12). - VG Augsburg, 19.03.2013 - Au 3 K 12.1258
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss; dauerndes Getrenntleben der Elternteile
Nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 12 C 12.2737 - juris) stehen ein kurzes Zusammenleben, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, oder auch mehrere, letztlich jedoch erfolglos verlaufende Versöhnungsversuche gemäß § 1567 Abs. 2 BGB der Annahme eines dauernden Getrenntlebens nicht entgegen. - VG Aachen, 10.02.2020 - 10 K 1098/18
"Leben bei einem Elternteil"; Alleinerziehung
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