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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.10.2001 - 12 CE 01.1734   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,61616
VGH Bayern, 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 (https://dejure.org/2001,61616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 (https://dejure.org/2001,61616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 12 CE 01.1734 (https://dejure.org/2001,61616)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Karlsruhe, 18.05.2004 - 5 K 2630/03

    Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht nach § 62 SGB 1 und Untätigkeit der …

    Dazu kann auch die Bereitstellung einer Schulbegleitung bei gestützter Kommunikation im Schulunterricht einer Sonderschule gehören (BayVGH, Beschl. v. 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 - RdLH 2002, 63).

    Derartige, den jeweiligen Einzelfall betreffende Maßnahmen, zu denen auch die Schulbegleitung bei gestützter Kommunikation gehören kann, unterfallen typischerweise den Kosten einer angemessenen Schulbildung i. S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Halbsatz 1 BSHG (BayVGH, Beschl. v. 25.10.2001, a. a. O.).

    Leisten die Schulverwaltung und der Schulträger die benötigte Hilfe nicht und nimmt der Hilfebedürftige darum den Träger der Sozialhilfe in Anspruch, so kann dieser nicht seinerseits auf die Leistungspflicht des Schulträgers oder des Trägers der Schulaufsichtsbehörde verweisen, sondern muss die begehrte Eingliederungshilfe - nach Maßgabe des Sozialhilferechts im übrigen, gegebenenfalls vorläufig (vgl. § 44 BSHG) - gewähren; ihm bleibt freilich unbenommen, bei anderen Kostenträgern etwaige Erstattungsansprüche geltend zu machen (…VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2003 - 9 S 2268/02 -, a. a. O. m. w. Nachw. und insoweit abweichend von den Ausführungen im Urteil des 6. Senats des Gerichtshofs im Beschl. v. 03.07.1997, a. a. O. 232 f.; BayVGH, Beschl. v. 25.10.2001, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer

    Vom Vorstehenden zu unterscheiden ist der denkbare Einwand des Sozial- oder Jugendhilfeträgers, die Bereitstellung oder Finanzierung der besonderen Maßnahme gehöre auch in der allgemeinen Schule zum Verantwortungsbereich der Schulverwaltung oder des Schulträgers, etwa weil es sich um eine Maßnahme der sonderpädagogischen Förderung handele (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228; Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 -).
  • SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 4882/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - keine …

    Vielmehr hat der Schulbegleiter (nur) die Dienstleistungen und Maßnahmen zu erbringen, die im Einzelfall erforderlich sind, damit der betreffende Schüler das pädagogische Angebot überhaupt wahrnehmen kann (vgl. Bay. VGH vom 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 - ).
  • VGH Bayern, 02.11.2006 - 7 CE 06.2196

    Beschulung behinderter Schüler an einer Regelschule

    Bei dieser vom Träger der Sozialhilfe zu erbringenden Leistung kann es, wie auch der Antragsteller grundsätzlich einräumt, im schulischen Bereich nur um eine vorrangig pflegerische, heilpädagogische oder lebenspraktische Unterstützung gehen, etwa in Fällen behinderungsbedingter Kommunikationshemmnisse (BayVGH vom 25.10.2001 Az. 12 CE 01.1734, vom 6.10.2004 VGH n.F. 57, 152) oder feinmotorischer Einschränkungen (BayVGH vom 6.6. 2005 Az. 12 BV 03.3176).
  • VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03

    Übernahme von Kosten für eine Begleitperson für den Besuch eines Gymnasiums durch …

    Rn. 34 Rn. 35 Vom Vorstehenden zu unterscheiden ist der Einwand des Sozial- oder Jugendhilfeträgers, die Bereitstellung oder Finanzierung der besonderen Maßnahme gehöre auch in der allgemeinen Schule zum Verantwortungsbereich der Schulverwaltung oder des Schulträgers, etwa weil es sich um eine Maßnahme der sonderpädagogischen Förderung handele (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228; Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 -).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2003 - 2 K 2983/02

    Schulbegleitung für autistisches Kind

    Rn. 24 Vom Vorstehenden zu unterscheiden ist der Einwand des Sozial- oder Jugendhilfeträgers, die Bereitstellung oder Finanzierung der besonderen Maßnahme gehöre auch in der allgemeinen Schule zum Verantwortungsbereich der Schulverwaltung oder des Schulträgers, etwa weil es sich um eine Maßnahme der sonderpädagogischen Förderung handele (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228; Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 -).
  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 12 CE 09.686

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrechts

    Derartige, den jeweiligen Einzelfall betreffende Maßnahmen unterfallen typischerweise den Kosten einer angemessenen Schulbildung im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, auf den § 35a Abs. 3 SGB VIII verweist (vgl. Senatsbeschluss vom 25.10.2001 Az. 12 CE 01.1734 …und Urteil des Senats vom 6.7.2005 FEVS 57, S. 138/139).
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