Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.08.2003 - 12 CE 03.842 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der jugendhilferechtlichen Übernahme der Kosten einer stationären Unterbringung in der Cademuir International School; Ausgestaltung der jugendhilferechtlichen Leistungserbringung an einen Schwerbehinderten in Form der Eingliederungshilfe; Voraussetzungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.02.2003 - M 18 E 02.6118
- VGH Bayern, 07.08.2003 - 12 CE 03.842
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98
Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2003 - 12 CE 03.842
Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung sich dabei darauf zu beschränken hat, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG vom 24.6.1999 BVerwGE 109, 155/167 [BVerwG 24.06.1999 - 5 C 24/98] = FEVS 51, 152/162 = NVwZ 2000, 325/328; vgl. auch: Wiesner in Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, 2. Aufl. 2000, RdNrn. - VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 7 S 2137/00
Kürzung der Sozialhilfe auch nach erstmaliger Arbeitsverweigerung
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2003 - 12 CE 03.842
Dabei ist allerdings zu beachten, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123;… Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.). - VGH Bayern, 07.12.2000 - 12 CE 00.2887
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2003 - 12 CE 03.842
Dabei ist allerdings zu beachten, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123;… Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.). - VGH Bayern, 02.11.2000 - 12 CE 00.476
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2003 - 12 CE 03.842
Dabei ist allerdings zu beachten, dass dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach § 123 VwGO auch in den Fällen der Regelungsanordnung des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine richterliche Gestaltungsbefugnis gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO zusteht, die es ihm erlaubt, die Behörde zu einer bestimmten Handlung zu verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.11.2000 Az. 12 CE 00.476 und vom 7.12.2000 Az. 12 CE 00.2887; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Stand: Januar 2003, RdNrn. 158 ff. zu § 123;… Happ in Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 66 zu § 123;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNrn. 14 und 28 zu § 123; a.A. VGH BW vom 11.12.2000 FEVS 52, 269/271 f.).
- VG Ansbach, 08.09.2011 - AN 14 K 08.01677
Kostenerstattung - Umfang
Dem Jugendhilfeträger steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt; gleichwohl haben die Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BayVGH vom 7.8.2003 - 12 CE 03.842; BayVGH vom 17.6.2004 - 12 CE 04.578). - VG Würzburg, 28.09.2012 - W 3 E 12.801
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Die Verwaltungsgerichte haben zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2004, Az. 12 CE 04.578 ; vgl. BayVGH, B.v. 07.8.2003, Az. 12 CE 03.842 ; VG Würzburg, B.v. 11.4.2012, Az. W 3 E 12.161 und B.v. 16.8.2012, Az. W 3 E 12.666).Rn. 22 Zwar können die Verwaltungsgerichte unabhängig von dem der Behörde bei ihrer Entscheidung zustehenden Beurteilungsspielraum die Behörde im Rahmen des § 123 Abs. 3 VwGO zu einer bestimmten Handlung verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2004, Az. 12 CE 04.578 ; vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2003, Az. 12 CE 03.842 ).
- VG Würzburg, 16.08.2012 - W 3 E 12.666
Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch …
Die Verwaltungsgerichte haben zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2004, Az. 12 CE 04.578 ; vgl. BayVGH, B.v. 07.8.2003, Az. 12 CE 03.842 ; VG Würzburg, B.v. 11.4.2012, Az. W 3 E 12.161).Rn. 16 Zwar können die Verwaltungsgerichte unabhängig von dem der Behörde bei ihrer Entscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum die Behörde im Rahmen des § 123 Abs. 3 VwGO zu einer bestimmten Handlung verpflichten, wenn und soweit das zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (BayVGH, B.v. 17.6.2004, Az. 12 CE 04.578 ; vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2003, Az. 12 CE 03.842 ).
- VG Würzburg, 10.02.2012 - W 3 E 11.1062
Hilfe für Volljährige; negative Prognose; fehlende Mitwirkung
Die Verwaltungsgerichte haben zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BayVGH, B.v. 07.08.2003, Az.: 12 CE 03.842; B.v. 17.06.2004, Az.: 12 CE 04.578). - VG Würzburg, 22.09.2016 - W 3 K 16.440
Berücksichtigung geänderter Tatsachen nach Eintritt der Entscheidungsreife eines …
Rn. 6 Hinsichtlich der Beurteilung, welche Hilfe konkret geeignet und notwendig ist, steht dem Jugendamt ein Spielraum zu, der nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2003 - 12 CE 03.842 - juris; BayVGH, B.v. 17.6.2004 - 12 CE 04.578 - juris; VG Würzburg, B.v. 11.4.2012 - W 3 E 12.161 -). - VG Ansbach, 13.03.2012 - AN 4 K 11.01202
Anerkennung der Eignung zur Durchführung von Legasthenie- und …
Dem Jugendhilfeträger steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt; gleichwohl haben die Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt, allgemein gültige Maßstäbe berücksichtigt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BayVGH vom 7.8.2003, Az. 12 CE 03.842; BayVGH vom 17.6.2004, Az. 12 CE 04.578; BayVGH vom 18.3.2005, Az. 12 CE 04.3019). - VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 14 K 11.01795
Kostenübernahme für Privatschule; selbstbeschaffte Hilfe; Mitwirkungspflichten
Dem Jugendhilfeträger steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt; gleichwohl haben die Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BayVGH vom 7.8.2003 - 12 CE 03.842; BayVGH vom 17.6.2004 - 12 CE 04.578). - VG Würzburg, 04.11.2010 - W 3 K 10.992
Hilfe zur Erziehung; sozialpädagogische Familienhilfe; eingeschränkte …
Rn. 23 Dem Jugendhilfeträger steht demnach bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt; gleichwohl haben die Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BayVGH v. 07.08.2003 Az.: 12 CE 03.842; BayVGH v. 17.06.2004, Az.: 12 CE 04.578). - OVG Sachsen, 01.10.2014 - 2 B 217/14
Zeitpunkt der Antragstellung dienstfreie Tage
Rn. 15 Das Verwaltungsgericht hat in den Fällen der Regelungsanordnung gem. § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO eine richterliche Gestaltungsbefugnis (h. M. vgl. OVG LSA Beschl. v. 31. Mai 2013 - 1 M 46/13 - BayVGH, Beschl. v. 7. August 2003 - 12 CE 03.842 - und v. 6. August 2003 -12 CE 03.840 - jeweils juris). - VG Ansbach, 14.11.2013 - AN 6 K 13.00713
Kostenbeitrag; Rechtmäßigkeit der Jugendhilfeleistung; Feststellung der …
Dem Jugendhilfeträger steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu, der einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt; gleichwohl haben die Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob der Jugendhilfeträger die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt und alle für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte ermittelt hat, wobei die Entscheidung nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen darf und fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BayVGH vom 7.8.2003 - 12 CE 03.842; BayVGH vom 17.6.2004 - 12 CE 04.578). - VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 E 12.570
Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Hilfe für junge Volljährige; …
- VG Ansbach, 08.09.2011 - AN 14 K 08.02216
Kostenerstattung
- VG Ansbach, 03.08.2011 - AN 14 K 10.01971
Fehlende Klagebefugnis des Hilfeempfängers; Notwendigkeit und Geeignetheit einer …
- VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 08.01085
Ablehnung der beantragten Maßnahme wegen fehlender bzw. nicht positiv …
- VG Augsburg, 27.05.2008 - Au 3 K 07.1324
Eingliederungshilfe; Hilfe für junge Volljährige; Internatsunterbringung; …
- VG Augsburg, 15.01.2008 - Au 3 K 07.679
Hilfe zur Erziehung; Form; Beurteilungsspielraum; Vollzeitpflege; …
- VG Augsburg, 24.06.2008 - Au 3 K 07.550
Eingliederungshilfe; schwere Legasthenie; krass ausgeprägte Dyslexie; …
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