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| VGH Bayern, 14.08.2007 - 12 CE 07.1690 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.2020 - 12 S 1671/20
Fehlender Anordnungsgrund nach Angebot eines Betreuungsplatzes gemäß § 24 Abs. 3 …
Denn abgesehen davon, dass der nicht abgedeckte Zeitraum angesichts der Schließung der Kindertagesstätten für zwei Wochen im August im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats bereits weitgehend verstrichen sein dürfte und im Rahmen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur eine Regelung für die Gegenwart und Zukunft, nicht aber für zurückliegende Zeiträume getroffen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13.11.2014 - 12 B 1215/14 -, juris Rn. 7;… Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 09.06.2008 - 12 CE 08.1021 -, juris Rn. 14, und vom 14.08.2007 - 12 CE 07.1690 -, juris Rn. 4; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 18.01.2005 - 4 ME 541/04 -, juris Rn. 9), fehlen auch insoweit Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin einen Betreuungsplatz im Umfang von sechs Stunden, den sie nach § 24 Abs. 3 SGB VIII maximal beanspruchen kann, tatsächlich annehmen würde. - VG Augsburg, 22.01.2009 - Au 3 E 08.1785
Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund; keine Leistungen für die …
Im Allgemeinen gibt es keinen hinreichenden Grund, im Eilverfahren laufende Leistungen für abgelaufene Zeiträume zuzusprechen (st. Rspr.; z.B. BayVGH vom 14.8.2007, 12 CE 07.1690 unter Verweis auf Beschluss vom 7.10.2004, 12 CE 04.2041; VG München vom 6.9.2005, M 6 b E 05.2983).
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