Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.03.2008 - 12 CE 08.332 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2008 - 12 CE 08.332
Diese Auffassung hat es aber aufgegeben und vom Gesetzgeber verlangt, die fachgerichtlichen Rechtsschutzlücken bei Gehörsverstößen (Art. 103 Abs. 1 GG) zu schließen (BVerfG vom 30.4.2003 NJW 2003, 1924). - OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2008 - 12 CE 08.332
Diese Regelung erweist sich über den Bereich der Gehörsrügen hinaus als abschließend; daneben ist eine Gegenvorstellung nicht mehr statthaft (BayVGH vom 19.1.2006 BayVBl 2007, 221). - BVerfG, 28.03.2002 - 1 BvR 229/02
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2008 - 12 CE 08.332
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Gegenvorstellungen früher unter bestimmten Voraussetzungen als Teil des fachgerichtlichen Rechtswegs angesehen (BVerfG vom 28.3.2002 NJW 2002, 3387).
- VG Ansbach, 21.07.2008 - AN 14 K 07.30411
Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss nach …
Diese Regelung erweist sich über den Bereich der Gehörsrügen hinaus als abschließend; daneben ist eine Gegenvorstellung nicht mehr statthaft (BayVGH vom 19.1.2006, BayVBl. 2007, 221; BayVGH vom 6.3.2008, 12 CE 08.332, juris; Niedersächsisches OVG vom 4.3.2008, 10 LA 62/08, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Dezember 2007, 1 L 101/07, juris).Eine Umdeutung der Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge im Sinne des § 152 a VwGO (vgl. hierzu BayVGH vom 6.3.2008, a.a.O.) kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die Klägerseite selbst nicht behauptet hat, dass durch die Kostenentscheidung des Gerichts der Anspruch auf rechtliches Gehör entscheidungserheblich verletzt worden wäre (§ 152 a Abs. 2 Satz 6 VwGO).
- VGH Bayern, 09.02.2010 - 12 C 10.229
WohngeldrechtAuslegung des Rechtsschutzbegehrens "Erinnerung"; Anhörungsrüge; …
Da sich die Klägerin vorausgehend bereits im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Beschluss gewandt hatte, kommt eine Auslegung der "Erinnerung" als bloßer (weiterer) formloser Rechtsbehelf (Gegenvorstellung), der im Übrigen neben der Anhörungsrüge ebenfalls nicht statthaft wäre (BayVGH vom 6.3.2008 Az. 12 CE 08.332), nicht (mehr) in Betracht. - VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 ZB 10.2019
UnterhaltsvorschussrechtAnhörungsrüge; Frist versäumt; Gehörverstoß verneint
Rn. 2 Eine Gegenvorstellung wäre neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht statthaft, weil sich diese Regelung über den Bereich der Gehörsrügen hinaus im Grundsatz als abschließend erweist (vgl. BayVGH vom 6.3.2008 Az. 12 CE 08.332 und vom 19.1.2005 BayVBl 2007, 221 m. w. N.).
- VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 C 10.2018
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrechts
Rn. 2 Eine Gegenvorstellung wäre neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht statthaft, weil sich diese Regelung über den Bereich der Gehörsrügen hinaus im Grundsatz als abschließend erweist (vgl. BayVGH vom 6.3.2008 Az. 12 CE 08.332 und vom 19.1.2005 BayVBl 2007, 221 m. w. N.). - VGH Bayern, 01.10.2009 - 12 ZB 09.2099
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Eine Gegenvorstellung wäre neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht statthaft, weil sich diese Regelung über den Bereich der Gehörsrügen hinaus im Grundsatz als abschließend erweist (vgl. BayVGH vom 6.3.2008 Az. 12 CE 08.332 und vom 19.1.2005 BayVBl 2007, 221 m. w. N.). - VGH Bayern, 25.10.2010 - 12 ZB 10.2020
UnterhaltsvorschussrechtAnhörungsrüge; Frist versäumt; Gehörverstoß verneint
Rn. 2 Eine Gegenvorstellung wäre neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht statthaft, weil sich diese Regelung über den Bereich der Gehörsrügen hinaus im Grundsatz als abschließend erweist (vgl. BayVGH vom 6.3.2008 Az. 12 CE 08.332 und vom 19.1.2005 BayVBl 2007, 221 m. w. N.). - VGH Bayern, 03.03.2009 - 12 CE 09.317
Wohngeldrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Anhörungsrüge
Eine Gegenvorstellung wäre neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO nicht mehr statthaft, weil sich diese Regelung über den Bereich der Gehörsrügen hinaus als abschließend erweist vgl. (BayVGH vom 6.3.2008 Az. 12 CE 08.332).
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