Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde; vorläufiger Rechtschutz Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte; Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht; Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht; Teilhabebeeinträchtigung nicht glaubhaft gemacht Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 06.2859
Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2009 - 12 CE 09.2371
Erst auf dieser Grundlage kann der Jugendhilfeträger den tatsächlich aktuellen Hilfebedarf des Betroffenen - wiederum durch Fachkräfte - feststellen und hieraus - insoweit gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar - auf die notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen schließen (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859).Rn. 27 Eine darüber hinausgehende qualifizierte Aussage zu einer Teilhabebeeinträchtigung, in welcher Intensität nach Breite, Tiefe und Dauer eine seelische Störung beim Antragsteller vorliegt und in welchen Bereichen bei ihm die Ausübung sozialer Funktionen und Rollen beeinträchtigt ist (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859), hat auch der Antragsteller nicht vorgebracht.
- VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Rn. 30 Will ein Betroffener wie der Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21 ff.). - VG Augsburg, 21.05.2015 - Au 3 E 15.667
Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund (Glaubhaftmachung verneint); …
Trifft ein fachärztlicher Gutachter jenseits des von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII gezogenen Rahmens Aussagen zum Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung, darf das Jugendamt diese nicht ignorieren, sondern muss sie verwerten und - will es von ihnen abweichen - ihnen nachvollziehbare, fachlich begründete Argumente, unter Umständen auch ein neues Sachverständigengutachten, entgegensetzen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 42;… B.v. 7.12.2010 - 12 CE 10.2326 - juris Rn. 18; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 25;… OVG NW, B.v. 23.1.2012 - 12 B 1582/11 - juris Rn. 5 ff.;… NdsOVG, B.v. 4.2.2009 - 4 LC 514/07 - juris Rn. 45 ff.).Will ein Betroffener wie der Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30;… B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.).
- VG Bayreuth, 22.09.2014 - B 3 K 13.106
Fehlende Kongruenz von Hilfeleistungen nach § 27, § 33 SGB VIII und § 27 BVG
Rn. 49 "Soweit der Kläger meint, die von ihm gewährten Leistungen könnten in Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII umgedeutet werden, steht dem bereits entgegen, dass hierfür zumindest die gesetzlich vorgesehene Entscheidung durch Fachkräfte über eine Teilhabebeeinträchtigung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII bei M. fehlt, die notwendige Grundlage für die Auswahl der notwendigen und geeigneten Hilfeart im Einzelfall (§ 35a Abs. 2 SGB VIII) ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859; vom 18.2.2008 JAmt 2008, 596; zuletzt vom 11.1.2010 Az. 12 CE 09.2371).
- VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064
Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule durch Jugendhilfeträger
Dass ein Besuch der "..." - nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - die einzig notwendige und geeignete Hilfemaßnahme zur Bewältigung der beim Antragsteller unstreitig vorhandenen seelischen Behinderung und der daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigung wäre (vgl. zu diesem Maßstab näher BayVGH, Beschluss v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21;… Beschluss v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris, Rn. 46, Beschluss v. 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 30), lässt sich deshalb - jedenfalls derzeit - nicht feststellen. - VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691
Übernahme der Kosten für Privatschulbesuch und Unterbringung in angegliederter …
Rn. 31 Will ein Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den in den Grenzen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30;… B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.). - VG Augsburg, 03.08.2015 - Au 3 K 15.666
Ambulante Jugendhilfe (heilpädagogische Maßnahme)
Trifft ein fachärztlicher Gutachter jenseits des von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII gezogenen Rahmens Aussagen zum Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung, darf das Jugendamt diese nicht ignorieren, sondern muss sie verwerten und - will es von ihnen abweichen - ihnen nachvollziehbare, fachlich begründete Argumente, unter Umständen auch ein neues Sachverständigengutachten, entgegensetzen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 42;… B.v. 7.12.2010 - 12 CE 10.2326 - juris Rn. 18; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 25;… OVG NW, B.v. 23.1.2012 - 12 B 1582/11 - juris Rn. 5 ff.;… NdsOVG, B.v. 4.2.2009 - 4 LC 514/07 - juris Rn. 45 ff.).Will ein Betroffener wie der Kläger die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30;… B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.).
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.942
Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen …
Rn. 41 Soweit der Kläger meint, die von ihm gewährten Leistungen könnten in Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII umgedeutet werden, steht dem bereits entgegen, dass hierfür zumindest die gesetzlich vorgesehene Entscheidung durch Fachkräfte über eine Teilhabebeeinträchtigung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII bei J. fehlt, die notwendige Grundlage für die Auswahl der notwendigen und geeigneten Hilfeart im Einzelfall (§ 35a Abs. 2 SGB VIII) ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859; vom 18.2.2008 JAmt 2008, 596; zuletzt vom 11.1.2010 Az. 12 CE 09.2371). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 12 E 260/19 Rn. 6 Ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss vom 10. August 2017, - 12 B 745/17 -, juris Rn. 21 m. w. N.; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 31. März 2020 - 10 ME 69/20 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 12 CE 09.2371 -, juris Rn. 25.
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen …
Rn. 42 Soweit der Kläger meint, die von ihm gewährten Leistungen könnten in Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII umgedeutet werden, steht dem bereits entgegen, dass hierfür zumindest die gesetzlich vorgesehene Entscheidung durch Fachkräfte über eine Teilhabebeeinträchtigung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII bei M. fehlt, die notwendige Grundlage für die Auswahl der notwendigen und geeigneten Hilfeart im Einzelfall (§ 35a Abs. 2 SGB VIII) ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859; vom 18.2.2008 JAmt 2008, 596; zuletzt vom 11.1.2010 Az. 12 CE 09.2371). - VG Bayreuth, 15.06.2023 - B 10 E 23.356
Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Web-Schule, Kernbereich der …
Rn. 59 Will ein Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den in den Grenzen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (…BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30;… B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.;… VG Würzburg, B.v. 16.8.2021 - W 3 E 21.2021 - juris Rn. 68). - VG Augsburg, 19.08.2014 - Au 3 E 14.1140
Jugendhilfe; einstweiliger Rechtsschutz; stationäre Unterbringung in Einrichtung …
- VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
Eingliederungshilfe; seelische Behinderung; Teilhabebeeinträchtigung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".