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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3055
VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 (https://dejure.org/2013,3055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 (https://dejure.org/2013,3055)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 12 CE 12.2136 (https://dejure.org/2013,3055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.;… BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26;… U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach § …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26;… U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • VG München, 19.09.2012 - M 18 E 12.3845

    Angemessene Schulbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Rn. 6 Mit dem streitgegenständlichen Beschluss vom 19. September 2012 (Az. M 18 E 12.3845) lehnte das Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.
  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Erforderlich ist ferner eine zeitabschnittweise, regelmäßig auf Schuljahre abstellende Betrachtungsweise (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - JAmt 2008, 596 ff.).
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Regelmäßig liegt es auch im Interesse des Antragstellers, die Kostenübernahme erst ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beanspruchen, da es für eine rückwirkende Kostenübernahme, vorbehaltlich der Glaubhaftmachung besonderer Gründe, regelmäßig an einem Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 12 B 04.1261

    Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Heimunterbringung, Geeignetheit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.;… BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26; U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180

    Jugendhilferecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; geeignete …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Rn. 30 Will ein Betroffener wie der Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46;… B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21 ff.).
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 12 CE 09.2371

    Beschwerde; vorläufiger Rechtschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Rn. 30 Will ein Betroffener wie der Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2010 - 12 B 56/10

    Erfordernis eines drohenden Verlustes effektiver Schulzeit zur Rechtfertigung …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    Dem Schüler einer kostenpflichtigen Privatschule drohen schwere und unzumutbare, nach einer Hauptsacheentscheidung nicht mehr zu beseitigende Nachteile im genannten Sinne nur dann, wenn er ohne die vorläufige Übernahme der Schulkosten durch die Antragsgegnerin die gegenwärtig besuchte Schule verlassen müsste (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 11.3.2010 - 12 B 56/10 - juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2010 - 12 CE 10.1981

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136
    In gleicher Weise hat der Senat bereits entscheiden (BayVGH B.v. 14.9.2010 - 12 CE 10.1981), dass es dem Antragsteller für die Inanspruchnahme der Antragsgegnerin auf Leistung von Schulgeld obliegt, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die für den Schulbesuch anfallenden Kosten nicht getragen werden könnten und dass ohne die begehrte Verpflichtung der Antragsgegnerin im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Verbleib des Antragstellers an der Schule unmittelbar gefährdet sei.
  • VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711

    Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der …

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 22.12.2016 - 4 K 4471/16

    Jugendhilferechtlicher Anspruch auf sozialpädagogisch begleitete …

    Rn. 2 Die Kammer legt den Antrag der Antragstellerin sachdienlich dahin aus, dass das Antragsbegehren längstens auf den Zeitraum beschränkt ist, auf den sich auch ein Hauptsacheverfahren zulässig nur beziehen könnte, nämlich den Zeitraum bis zum Ende des Ausbildungsjahres 2016/2017; diese Beschränkung folgt daraus, dass die Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe - wie generell von Sozialleistungen - eine Hilfegewährung darstellt, deren Voraussetzungen auf Grundlage der jeweils bestehenden, ggf. geänderten Verhältnisse vom Träger der Jugendhilfe zeitabschnittsweise - und das bedeutet für schul- bzw. ausbildungsbezogene Maßnahmen regelmäßig für jedes Schul- bzw. Ausbildungsjahr - neu zu prüfen sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 08.06.1995 - 5 C 30/93 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 -, juris).
  • VG München, 31.08.2020 - M 18 E 20.3749

    Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung nach Vollendung des 21. …

    Da Hilfe für junge Volljährige aufgrund der Orientierung am konkreten Hilfebedarf des Leistungsberechtigten regelmäßig nur zeitabschnittsweise gewährt werden kann (…vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1572 - juris Rn. 7; B.v.21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 31;… VG München, B.v. 24.4.2020 - M 18 E 19.2711 - juris Rn. 48), ist vorliegend - angelehnt an die bisherige Bewilligungspraxis des Antragsgegners - auf einen Zeitraum von einem Vierteljahr abzustellen.

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 29 m.w.N.).

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