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| VGH Bayern, 02.03.1990 - 12 CE 89.2251 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Vorleistungspflicht bei Zuständigkeitsstreit zwischen Sozialhilfeträgern - hier, Außenwohngruppe Behinderter
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 29
Wird zitiert von ... (2)
- VG Kassel, 02.12.2004 - 7 E 3348/03
Bedeutung des tatsächlichen Aufenthaltes für die sachliche Zuständigkeit für …
Rn. 20 Ob daneben § 43 Abs. 1 SGB I anwendbar ist, oder ob diese Vorschrift sogar § 7 Abs. 1 HAG/BSHG verdrängt, kann dahingestellt bleiben (vgl. zum Meinungsstand: Bei VGH, Beschluss vom 11.01.1994, Az.: 12 CE 92.3726, FEVS 45, 233 ff. unter Aufgabe von bei VGH, Beschluss vom 02.03.1990, 12 CE 89.2251, FEVS 39, 408; BVerwG, Beschluss vom 29.10.1992, 5 B 87/92, Buchholz 435.11 § 43 SGB I, Nr. 4). - VG Kassel, 07.04.2003 - 7 G 366/03 Rn. 6 Zweck dieser Bestimmung ist es zu verhindern, dass ein etwaiger Zuständigkeitsstreit "auf dem Rücken" des Hilfeempfängers ausgetragen wird, denn die Zweifel über die Frage der endgültigen sachlichen Zuständigkeit dürfen nicht zu Lasten des Hilfeberechtigten gehen, der die ihm gebührende Hilfe nur deshalb nicht erhält, weil sich die Träger der Sozialhilfe über die Zuständigkeit streiten (…VGH Kassel aaO; VGH München zu der vergleichbaren Vorschrift des Art. 8 BayAGBSHG, Beschluss vom 02.03.1990 -12 CE 89.2251-, NVwZ-RR 1991, 29 ff.).
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