Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.01.1996 - 12 CE 95.2256 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vorleistungspflicht bei Streitigkeiten zwischen Jugend- und Sozialhilfeträger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 98.81
Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei auswärtiger Unterbringung …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.1996 - 12 CE 95.2256
Die Vorschrift gehört zu den Regelungen, die die Nachteile abwenden sollen, die sich aus der institutionellen Gliederung des Sozialleistungssystems und sich daraus ergebenden etwaigen Zuständigkeitszweifeln und negativen Kompetenzkonflikten für den Leistungsberechtigten ergeben können (BVerwGE 66, 335/341).
- VG Gera, 10.11.2004 - 6 E 1866/04
Sozialrecht (ohne Sozialhilfe); gewöhnlicher Aufenthalt; Zuständigkeitsstreit; …
Die strittige Frage, wer der zuerst angegangene Sozialhilfeträger im Sinne des § 43 Abs. 1 SGB I ist, kann offen bleiben (vgl. einerseits OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 26. November 1997 - 4 L 3566/96 -, und vom 10. April 1997 - 4 L 3821/96 -, andererseits BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 12 CE 95.2256 -, jeweils zitiert nach juris, zuerst angegangen ist nur derjenige Träger, an den sich der Hilfebedürftige mit einem Eilantrag gewendet hat).
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