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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.10.1999 - 12 CE 96.1718   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,49636
VGH Bayern, 28.10.1999 - 12 CE 96.1718 (https://dejure.org/1999,49636)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.1999 - 12 CE 96.1718 (https://dejure.org/1999,49636)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 12 CE 96.1718 (https://dejure.org/1999,49636)
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Duisburg, 13.11.2007 - S 10 AS 160/07

    Voraussetzungen eines Rückforderungsanspruchs nach Vollzug einer Schenkung und …

    Zu derartigen Leistungsverpflichtungen Dritter zählt grundsätzlich auch der Rückforderungsanspruch des Schenkers gegen den Beschenkten wegen Verarmung nach § 528 Abs. 1 BGB (vgl. Bay LSG vom 24.10.2006 - Az. L 7 B 719/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.10.2007 - Az. L 23 B 146/07 SO ER zu § 2 SGB XII; Bay VGH vom 28.10.1999 - Az. 12 CE 96.1718 zu § 2 BSHG; OVG Hamburg vom 05.04.1995 - Az.: Bs IV 21/95 zu § 2 BSHG).

    Ein Rechtsanspruch auf Leistungen durch einen Dritten steht der Bedürftigkeit jedoch nur dann entgegen, wenn der Anspruch rechtzeitig durchzusetzen ist, d.h. wenn seine Verwirklichung umgehend möglich scheint und die gegenwärtige Notlage dadurch tatsächlich behoben werden kann (BVerwG vom 12.10.1993 - Az. 5 C 38/92 zu § 2 BSHG; Bay VGH vom 28.10.1999 - Az. 12 CE 96.1718 zu § 2 BSHG; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.10.2007 - Az. L 23 B 146/07 SO ER).

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass objektiv eine ganz erhebliche Diskrepanz zwischen dem Wert des übertragenen hälftigen Eigentums an dem Hausgrundstück und der als Gegenleistung vereinbarten Übernahme der Darlehensverbindlichkeiten besteht, die ein ausreichendes Indiz für eine sog. gemischte Schenkung darstellt (vgl. für ähnliche Fallgestaltungen: LSG NRW vom 22.08.2007 - Az. L 9 B 109/07 AS ER; Bay VGH vom 28.10.1999 - Az. 12 CE 96.1718; OVG Hamburg vom 05.04.1995 - Az. Bs IV 21/95).

    Zudem ist im Rahmen der Frage, ob die Durchsetzung eines Anspruches zur rechtzeitigen Bedarfsdeckung erwartet werden kann, die Erfolgsaussicht eines solchen Vorgehens aus Sicht des Bedürftigen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG v. 12.10.1993 - Az. 5 C 38/92 zu § 2 BSHG; Bay VGH v. 28.10.1999 - Az. 12 CE 96.1718).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 19/06

    Sozialhilfe

    Ein Rechtsanspruch auf Leistungen durch einen Dritten steht einem Sozialhilfeanspruch nur entgegen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.10.1999, 12 CE 96.1718).
  • OVG Saarland, 01.08.2008 - 3 A 16/08

    Landesrechtliche Aufsichtsklage wegen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für …

    Rn. 140 hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 19.12.1997 - 5 C 7.96 -, E 106, 105 und vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 - VGH München, Beschlüsse vom 18.12.2002 - 12 C 02.2734 und vom 28.10.1999 - 12 CE 96.1718 - OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.2001 - 4 Bs 210/01 -, jeweils zitiert nach Juris.
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