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Rechtsprechung
   FG München, 18.04.1989 - 12 K 12187/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,28035
FG München, 18.04.1989 - 12 K 12187/84 (https://dejure.org/1989,28035)
FG München, Entscheidung vom 18.04.1989 - 12 K 12187/84 (https://dejure.org/1989,28035)
FG München, Entscheidung vom 18. April 1989 - 12 K 12187/84 (https://dejure.org/1989,28035)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 367 AO
    Abgabenordnung; Hinweispflicht auf Möglichkeit einer verbösernden Einspruchsentscheidung

Papierfundstellen

  • EFG 1989, 443
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 10.11.1989 - VI R 124/88

    Unterbliebener Verböserungshinweis bei Vorbehaltsfestsetzung unschädlich

    Diesem Zweck entsprechend greift § 367 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nicht ein, wenn eine Entscheidung zum Nachteil des Steuerpflichtigen ungeachtet der Rücknahme seines Einspruchs möglich ist (…ebenso Brockmeyer in Klein/Orlopp, Abgabenordnung, 4. Aufl., § 367 Anm. 3; Dumke in Schwarz, Abgabenordnung, § 367 Anm. 33; Daumke, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1984, 517; Seitrich, Betriebs-Berater - BB - 1988, 1799, Fn. 3; Hildesheim, Neue Wirtschafts-Briefe - NWB - Fach 2 S. 5151, 5154 a.E.; FG Berlin, Urteil in EFG 1985, 273, sowie Urteil vom 9. Februar 1988 V 452/85, EFG 1988, 345; ähnlich bereits BFH-Urteil vom 4. Juni 1964 IV 281/61 U, BFHE 79, 568, BStBl III 1964, 439;… a.A. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 367 AO 1977 Tz. 6;… Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Rdnr. 3725; FG München, Urteil vom 18. April 1989 12 K 12187/84, EFG 1989, 443).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 20/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensmangel

    Rn. 10 Ebenso wenig besteht eine Divergenz zum Urteil des FG München vom 18.04.1989 - 12 K 12187/84 (EFG 1989, 443), das einen Verböserungshinweis auch dann verlangt, wenn die Voraussetzungen für eine Änderung des Steuerbescheids nach den Änderungsvorschriften der AO vorliegen.
  • FG Hamburg, 29.06.2000 - II 557/99

    Überprüfung der Steuerfestsetzung im

    Entsprechend hat die Rechtsprechung insbesondere in Fällen, in denen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehende Bescheide Gegenstand eines Einspruchsverfahrens waren, trotz fehlenden Hinweises auf die Verböserungsmöglichkeit eine Änderung auch im Einspruchsverfahren als rechtmäßig angesehen, weil diese auch durch Rechtsmittelrücknahme nicht hätte vermieden werden können (z.B. BFH IX R 45/96;… I 5/96 jeweils a.a.O.; a.A. FG München 18.4.1989, 12 K 12187/84, EFG 1989, 443).

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine solche Rechtsansicht in unzulässiger Weise dazu führen würde, dem Steuerpflichtigen Einwände im Einspruchsverfahren zu versperren und ihn sofort auf den Klageweg zu verweisen (s. dazu z.B. FG München 18.4.1989, 12 K 12187/84, EFG 1989, 443).

  • FG Hessen, 20.09.2001 - 12 K 5320/00

    Zustellung; Niederlegung; Wiedereinsetzung; rechtliches Gehör - Zustellung durch …

    Aus dem gleichen Grund brauchte der Senat auch nicht zu prüfen, ob die Klägerin aufgrund des den Änderungsbescheiden beigefügten Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO ) in Verbindung mit den Ausführungen in der Anlage zu diesen Bescheiden ohne Verschulden annehmen konnte, die Feststellungen seien vorläufig i.S. des § 165 AO erlassen worden (vgl. zu einem ähnlichen Fall den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8.3.1989 8 V 507/88 A, EFG 1989, 443;… ferner Klein/Rüsken, AO , 7. Aufl. 2000, § 164 Anm. 3).
  • FG Düsseldorf, 08.03.1989 - 8 V 507/88

    Abgabenordnung; notwendiger Inhalt einer Postzustellungsurkunde / …

    Beschl. v. 8.3.1989 - 8 V 507/88 A (U), EFG 1989, 443, lassen sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei Ersatzzustellung darf in der Postzustellungsurkunde nicht offenbleiben, ob der Zusteller die Sendung an einen Hausgenossen oder aber an einen Hausangestellten übergeben hat.
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