Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 29.09.2004 - 12 K 72/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17 Abs. 1 S. 1 § 17 Abs. 2 S. 1 ; AO § 42
Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH zwischen Ehegatten zum Preis von 1 DM; Einkommensteuer 1996 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH zwischen Ehegatten zum Preis von 1 DM - Einkommensteuer 1996
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zum Preis von 1,00 DM an die Ehefrau des Steuerpflichtigen; Leistung gegen eine Gegenleistung als Voraussetzung für das Vorliegen einer Veräußerung im Sinne ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 712
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94
Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.09.2004 - 12 K 72/02
Entsprechendes gilt, wenn für eine wertlose Beteiligung ein symbolischer Preis von DM 1,- vereinbart wird (u.a. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 1996, 684;… Urteil vom 01. August 1996 VIII R 4/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen - BFH/NV - 1997, 215). - BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81
Zwangsvollstreckung - Einstellung
- BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.09.2004 - 12 K 72/02
Entsprechendes gilt, wenn für eine wertlose Beteiligung ein symbolischer Preis von DM 1,- vereinbart wird (u.a. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 1996, 684; Urteil vom 01. August 1996 VIII R 4/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen - BFH/NV - 1997, 215).
- BFH, 18.07.2007 - VIII B 63/06
Zulassung der Revision wegen einer Divergenz; keine Berücksichtigung verspäteten …
Nach diesen Maßstäben liegt eine Divergenz nicht vor, denn der Sachverhalt, der dem von den Klägern herangezogenen Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29. September 2004 12 K 72/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 712) zugrunde lag, ist mit dem des Streitfalles nicht vergleichbar.a) Das FG Baden-Württemberg hat sein Urteil in EFG 2005, 712 maßgeblich darauf gestützt, dass in dem von ihm entschiedenen Fall die Übertragung der Geschäftsanteile des Klägers an einer Holdinggesellschaft auf seine damalige Ehefrau keine unentgeltliche Zuwendung gewesen sei, weil auch ein fremder Dritter zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr als 1 DM für die Geschäftsanteile bezahlt hätte.
b) Unbeschadet dessen hat das FG in der Vorentscheidung auch keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu den Ausführungen des FG Baden-Württemberg in seinem Urteil in EFG 2005, 712 steht.
Wenn das FG München im Streitfall nach Würdigung der Gesamtumstände mangels Erkennbarkeit jeglicher wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher nichtsteuerlicher Gründe für den Verkauf der GmbH-Geschäftsanteile einen Rechtsmissbrauch bejaht, so liegt deshalb keine Abweichung von der Entscheidung des FG Baden-Württemberg in EFG 2005, 712 vor.
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein …
Diesbezüglich sehen sich die Kläger durch ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2004 (Az.: 12 K 72/02, DStRE 2005, 247 ) bestätigt.b) Insoweit besteht vorliegend ein wesentlicher Unterschied zu den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2004 12 K 72/02, DStRE 2005, 247 und des BFH vom 29. Mai 2008 (… IX R 77/06, a.a.O.).
- FG Saarland, 17.06.2008 - 2 K 1179/04
Gestaltungsmissbrauch und Anteilsverkauf
Bei der Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 29. September 2004, EFG 2005, 712 habe es sich um einen Einzelfall gehandelt (BFH vom 18. Juli 2007 VIII B 63/06).Kein Gestaltungsmissbrauch ist normalerweise anzunehmen, wenn objektiv wertlose GmbH-Anteile zu einem symbolischen Preis auf die Ehefrau übertragen werden (FG Baden-Württemberg vom 29. September 2004 12 K 72/02, EFG 2005, 712).
- BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
NZB: Gestaltungsmissbrauch einzelfallbezogen - grundsätzliche Bedeutung und …
Dabei hat das FG in diesem Zusammenhang auch aufgezeigt (Urteil S. 24), dass und warum der Streitfall mit dem Sachverhalt des Urteils des FG Baden-Württemberg in EFG 2005, 712 nicht vergleichbar ist (s.a. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 63/06, n.v., [...]).
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