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Rechtsprechung
   VG Berlin, 06.04.2016 - 12 L 109.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7495
VG Berlin, 06.04.2016 - 12 L 109.16 (https://dejure.org/2016,7495)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.04.2016 - 12 L 109.16 (https://dejure.org/2016,7495)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. April 2016 - 12 L 109.16 (https://dejure.org/2016,7495)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 22 B 1452/98

    Prüfung; Meldefrist; Behördliche Frist; Ausschlußfrist; Vordiplom; Angemessene …

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2016 - 12 L 109.16
    Solche Fristen müssen, damit sie Außenwirkung erlangen, mit Rechtssatz bestimmt und bekanntgemacht werden (OVG Münster, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 22 B 1452/98 - juris Rdn. 11 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 22. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 10/92 - juris Leitsatz 1 und Rdn. 16 ff.).

    Rn. 6 Von solchen Ausschlussfristen unterscheiden sich die Fristen, die die Verwaltung - wie hier - aufgrund einer durch Rechtssatz geregelten Ermächtigung setzt, dadurch, dass an sie weniger strenge Rechtsfolgen geknüpft sind und dass insbesondere auf sie stets die Regelungen des § 31 Abs. 7 VwVfG Anwendung finden (OVG Münster, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 22 B 1452/98 - juris Rdn. 13).

    Die Behörde hat jedoch bei der Anwendung des § 31 Abs. 7 VwVfG in der Regel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden, wenn keine wesentlichen Gesichtspunkte dagegen sprechen (BVerwG…, Urteil vom 22. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 10/92 - juris Rdn. 25; OVG Münster, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 22 B 1452/98 - juris Rdn. 20).

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von …

    Auszug aus VG Berlin, 06.04.2016 - 12 L 109.16
    Solche Fristen müssen, damit sie Außenwirkung erlangen, mit Rechtssatz bestimmt und bekanntgemacht werden (OVG Münster…, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 22 B 1452/98 - juris Rdn. 11 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 10/92 - juris Leitsatz 1 und Rdn. 16 ff.).

    Die Behörde hat jedoch bei der Anwendung des § 31 Abs. 7 VwVfG in der Regel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden, wenn keine wesentlichen Gesichtspunkte dagegen sprechen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 10/92 - juris Rdn. 25; OVG Münster…, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 22 B 1452/98 - juris Rdn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von …

    Eine durch Verwaltungsvorschriften angeordnete Frist kann deshalb allenfalls dann eine materielle Ausschlussfrist sein, wenn sie nach der Verwaltungspraxis auch tatsächlich so gehandhabt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.1993 - 10 S 1508/93 -, VBlBW 1994, 157;… ablehnend Becker, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 4. Aufl. 2014, § 32 Rn. 49;… siehe auch Stuhlfauth, ebenda, § 40 Rn. 42; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.1998 - 22 B 1452/98 -, NWVBl 1999, 193; VG Berlin, Beschluss vom 06.04.2016 - 12 L 109.16 -, juris; nach Freiwilligkeit der staatlichen Leistung differenzierend Neumann, NVwZ 2000, 1244, 1247).
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