Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.04.1993 - 12 L 141/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 52 Abs. 4 StrG ND; § 1 WaStrG
Eigentümer; Angrenzend; Gemeindestraße; Niedersachsen; Bundeswasserstraßengrundstück; Straßenreinigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eigentümer; Angrenzend; Gemeindestraße; Niedersachsen; Bundeswasserstraßengrundstück; Straßenreinigung
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 30.01.1990 - 1 A 151/89
- OVG Niedersachsen, 06.04.1993 - 12 L 141/90
Papierfundstellen
- DÖV 1994, 350
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.04.1972 - VII C 43.70
Voraussetzungen der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren - Heranziehung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.1993 - 12 L 141/90
Die Rechtsprechung des 3. Senates (…a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.4.1972, NJW 1972, 1482) gebilligt, allerdings zugleich gesagt (…Urt. v. 10.5.1974, Buchholz 401.84 Nr. 24 - Benutzungsgebühren -) Landesrecht dürfe auch vorsehen, daß ein solches Grundstück (hier: ein Schienenweggrundstück der Deutschen Bundesbahn) zu(r) Straßenreinigungsgebühr(en) herangezogen werde. - BGH, 12.11.1964 - III ZR 121/64
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.1993 - 12 L 141/90
Diesen Charakter betont auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. November 1964 (DVBl 1965, 86). - BVerwG, 11.11.1960 - I B 81.60
Landesrechtliche Streupflicht der Gemeinden für Ortsdurchfahrten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.1993 - 12 L 141/90
Auch die Begründung zu § 52 NStrG (dort: § 53; LT-Drucks. 4/554) hebt die "polizeimäßige Reinigungspflicht der Gemeinden für Straßen hervor" und betont unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1960 (DVBl 1961, 248) den sicherheitsrechtlichen Charakter der - öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Straßenreinigung; ferner ist dort gesagt, es werde an das -Preußische - Gesetz über die Reinigung öffentlicher Wege vom 1. Juli 1912 (Preußische Gesetzessammlung S. 187) angeknüpft.
- OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 9 LC 131/15
Erschließungsanlage; Schienenweggrundstück; Sondervorteil; Straßenreinigung; …
Der zu Bundeswasserstraßen geäußerten Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 6.4.1993 - 12 L 141/90-), dass sich die Straßenreinigungspflicht nicht auf Grundstücke beziehen könne, die selbst dem öffentlichen Verkehr gewidmet seien, folge die Kammer nicht.Rn. 23 Die Klägerin hat am 1. September 2015 Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt, die von diesem wegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Frage, ob Schienenweggrundstücke als Flächen öffentlicher Verkehrswege prinzipiell von der Gebührenpflicht auszunehmen sind, und wegen einer Abweichung von einem Urteil des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. April 1993 (12 L 141/90) gemäß § 124 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO zugelassen worden ist.
Zur Begründung ihrer Berufung trägt sie im Wesentlichen vor: Das erstinstanzliche Urteil stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. April 1993 (12 L 141/90).
Rn. 42 Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der Senat nicht von der Auffassung des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 6. April 1993 (12 L 141/90) ab.
- VG Lüneburg, 15.07.2022 - 3 B 28/22
Straßenreinigungspflicht; Verkehrsfläche
Dieses Verständnis hat der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1993 geteilt (zur Bundeswasserstraße, Nds. OVG, Urt. v. 6.4.1993 - 12 L 141/90 -, juris Rn. 10).Rn. 7 Die Kammer weist darauf hin, dass die Annahme der bestehenden Straßenreinigungspflicht der Antragstellerin und die Vereinbarkeit mit der Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts dem von den Beteiligten zitierten Urteil zur Straßenreinigungspflicht einer Eigentümerin eines Wasserstraßengrundstücks aus dem Jahr 1993 insoweit nicht entgegensteht (Nds. OVG, Urt. des 12. Senats v. 6.4.1993 - 12 L 141/90).
Rn. 10 Mit der vorliegenden Entscheidung nimmt die Kammer die Gegenposition zu dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zur Straßenreinigungspflicht der Eigentümerin eines Wasserstraßengrundstücks aus dem Jahr 1993 ein, soweit der 12. Senat dort feststellt hat, die Vorschrift des § 52 Abs. 4 Satz 1 NStrG sei dahin zu verstehen, dass anliegende Grundstücke nicht solche Grundstücke sind, die ihrerseits Verkehrswege sind (Nds. OVG, Urt. v. 6.4.1993 - 12 L 141/90 -, juris Rn. 14).
- VG Berlin, 20.04.2015 - 1 L 372.14
Heranziehung zur winterdienstlichen Behandlung eines Fußweges
Rn. 10 Eine abweichende Auslegung der vorstehenden Vorschriften ist auch mit Blick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 6. April 1993, nach der ein Eigentümer eines neben einer Gemeindestraße verlaufenden Bundeswasserstraßengrundstückes nach niedersächsischem Recht regelmäßig nicht zur Straßenreinigung herangezogen werden kann, nicht geboten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. April 1993 - 12 L 141/90 -, DÖV 1994, 350 f.).Ebenso wenig erfordert Art. 3 Abs. 1 GG, das Grundstück der Klägerin von der Winterdienstpflicht auszunehmen, weil über das Grundstück ein Verkehrsweg verläuft (a.A. zu Wasserstraßen OVG Lüneburg, Urteil vom 6. April 1993 - 12 L 141/90 -, DÖV 1994, 350 f; KG Berlin, Urteil vom 14. März 2007 - 11 U 28/06 -, juris).
- OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 134/13
Amtshaftung der Gemeinde bei Sturzunfall wegen Eisglätte: Satzungsmäßige Befugnis …
Rn. 9 Hinzu kommt, dass die Reinigungspflicht eine öffentliche Aufgabe der Gemeinde ist, die ihr aus Gründen der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und Ordnung auferlegt ist (z. B. OVG Lüneburg, DÖV 1994, 350). - KG, 23.11.2021 - 9 U 1093/20
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Berlin: Land Berlin als …
Dies erschließt sich auch aus der im Urteil des 11. Zivilsenates zitierten Rechtsprechung des OVG Lüneburg (zu § 52 NStrG, OVG Lüneburg, Urteil vom 06. April 1993 - 12 L 141/90 -, Rn. 14 - 15, juris). - KG, 14.03.2007 - 11 U 28/06
Öffentliche Daseinsvorsorge: Anspruch auf Erstattung von …
Denn Grundstücke, die selbst Verkehrswege darstellen, können keine Anlieger oder Hinterliegergrundstücke des öffentlichen Straßenlandes sein, weil sie durch dieses nicht erschlossen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. April 1993 - 12 L 141/90 -, DÖV 1994, 350). - VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 2604/12
Niederschlagswassergebühr Landesstraßen nichtiger Vertrag Umdeutung
Rn. 52 Aus dem entscheidungserheblich auf abweichendem, hier unanwendbarem niedersächsischem Landesrecht beruhenden Urteil des OVG Niedersachsen vom 6. April 1993 - 12 L 141/90 - folgt nichts Anderes. - VG Münster, 26.03.2014 - 7 K 1275/11
Gebührenverzicht Niederschlagswasser Landesstraßen nichtiger Vertrag Umdeutung
Rn. 57 Schließlich folgt aus dem entscheidungserheblich auf abweichendem, hier unanwendbarem niedersächsischem Landesrecht beruhenden Urteil des OVG Niedersachsen vom 6. April 1993 - 12 L 141/90 - nichts Anderes. - VG München, 12.11.2009 - M 10 K 08.2677
Straßenreinigungsgebührenpflicht von Eigentümern öffentlicher Straßen; …
Die Eigentümer von öffentlichen Straßen sind nicht schon grundsätzlich von der Reinigungspflicht beziehungsweise Gebührenpflicht ausgenommen (so aber NdsOVG, Urteil v. 06.04.1993, Az.: 12 L 141/90, juris-Dok. Rn. 15).
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