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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 12 L 2019/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8822
OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 12 L 2019/96 (https://dejure.org/1996,8822)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.09.1996 - 12 L 2019/96 (https://dejure.org/1996,8822)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. September 1996 - 12 L 2019/96 (https://dejure.org/1996,8822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 5 A 84/95
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 12 L 2019/96
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 12 L 2019/96
    Dem Strafurteil vom 1993 kann aber bereits nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit (s. dazu BVerwG, Urt. v. 15.7.1988 - BVerwG 7 C 46.87 -, BVerwGE 80, 43 (47) = Buchholz, aaO, Nr. 83 und Beschl. v. 20.12.1988 aaO, S. 38 sowie Bonk, BA 1994, 238 (247) entnommen werden, ob der Strafrichter die Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 5 (positiv) beurteilt hat.

    Hiervon unabhängig - insoweit handelt es sich um einen selbständig tragenden Grund der Berufungsentscheidung - ist die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Entscheidungsfindung auch von einem umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter in seinem Urteil vom 1993 ausgegangen, weshalb auch unter diesem Gesichtspunkt eine Bindungswirkung zu verneinen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1988 aaO, S. 47 und Beschl. v. 25.4.1994 - BVerwG 11 B 65.64 -).

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 B 199.88

    Keine Bindungswirkung an das Strafurteil, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 12 L 2019/96
    Hier hat der Strafrichter aber die Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 5 nicht mit bindender Wirkung beurteilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1988 - BVerwG 7 B 199.88 -, Buchholz 442.10 5 4 StVG Nr. 84, S. 38), auch konnte die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Entziehungsentscheidung von einem umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter ausgehen, weshalb auch aus diesem Grunde eine Bindungswirkung zu verneinen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1988, aaO, S. 39 und Beschl. v. 31.3.1995 - BVerwG 11 B 6.95 -).
  • BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63

    Blutprobe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 12 L 2019/96
    Der Strafrichter wäre nämlich gehalten gewesen, ausdrücklich zu begründen, weshalb er hier nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Klägers (…vgl. Lackner, StGB, 10. Aufl. 1991, RdNr. 6 zu § 69) entgegen der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu der Prognose gelangt ist, der Kläger werde zumindest mit Fahrzeugen der Klasse 5 künftig gleiche oder ähnliche Trunkenheitsfahrten nicht mehr begehen (vgl. BGHSt, Urt. v. 11.10.1963 - 4 StR 343/63 -, VRS 25, 426;… Rüh, in: StGB, Leibziger Kommentar, 10. Aufl. 1985, RdNr. 37 zu 5 69).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 11 B 6.95

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr - Antrag …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 12 L 2019/96
    Hier hat der Strafrichter aber die Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 5 nicht mit bindender Wirkung beurteilt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1988 - BVerwG 7 B 199.88 -, Buchholz 442.10 5 4 StVG Nr. 84, S. 38), auch konnte die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Entziehungsentscheidung von einem umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter ausgehen, weshalb auch aus diesem Grunde eine Bindungswirkung zu verneinen ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1988, aaO, S. 39 und Beschl. v. 31.3.1995 - BVerwG 11 B 6.95 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 12 M 2503/00

    Aberkennung; Alkohol; Ausland; ausländische Fahrerlaubnis; Begründung; …

    Andererseits ist zu bedenken, dass eine Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 StVG n. F. dann nicht eintritt, wenn die Entscheidung des Strafrichters zur Eignung bzw. zur fehlenden Eignung des Kraftfahrers keine Aussagen enthält (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1988 - BVerwG 7 C 46.87 - , NJW 1989, 116 = BVerwGE 80, 43(86f.) = Buchholz 442, 10 § 4 StVG Nr. 83, S. 36; Beschl. v. 1.4.1993 - BVerwG 11 B 82.92 - ; Beschl. v. 31.3.1995 - BVerwG 11 B 6.95 - ; Senat, Beschl. v. 15.8.1995 - 12 M 5004/95 - , zfs 1995, 438(439) u. Urt. v. 23.9.1996 - 12 L 2019/96 - ; Bonk, BA 1994, 238(247)).
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