Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 7/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnis von staatlicher und kirchlicher Gerichtsbarkeit im Mitarbeitervertretungsrecht; Umfang der Befugnis der Kirchen zur Rechtssetzung; Anwendbarkeit der Mitarbeitervertretungsordnung auf Religionsgemeinschaften; Heranziehbarkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.05.1995 - PL 52/94
- OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 7/95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 10/93
Kirchliche Mitarbeitervertretungsrechte; Kirchenrecht; Personalvertretungsrecht; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 7/95
Das Verwaltungsgericht hat die Anträge durch Beschluß vom 29. Mai 1995 unter Berufung auf eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 02. Dezember 1994, 11 L 10/93) mit der Begründung abgelehnt, daß die staatliche Gerichtsbarkeit schlechthin für die sachliche Entscheidung unzuständig sei.Zum Verhältnis zwischen staatlicher und kirchlicher Gerichtsbarkeit im Mitarbeitervertretungsrecht hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß vom 02. Dezember 1994 (11 L 10/93) folgendes ausgeführt: " Bei Streitigkeiten, bei denen es ausschließlich um die Anwendung kirchlicher Mitarbeitervertretungsrechte geht, ist die Zuständigkeit staatlicher Gerichte generell ausgeschlossen.
- BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76
Stiftungen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 7/95
Diese Ausnahmeregelung stellt die Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Gebots aus Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV durch den Gesetzgeber dar (BVerfG, Beschluß vom 11.10.1977 - 2 BvR 209/76, BVerfGE 46, 73 ff. (95)).
- BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07
Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter
Maßgeblich für die Abgrenzung ist der jeweilige Streitgegenstand (BAG 9. September 1992 - 5 AZR 456/91 - zu 1 der Gründe, BAGE 71, 157; OVG Schleswig-Holstein 12. April 1996 - 12 L 7/95 - zu II der Gründe mwN, AP MitarbeitervertretungsG-EK Schleswig-Holstein § 22 Nr. 1; Kirchlicher Arbeitsgerichtshof 25. April 2008 - M 02/08 - zu II 1 der Gründe, ZMV 2008, 198;… Richardi Arbeitsrecht in der Kirche 4. Aufl. S. 365). - VG Stuttgart, 21.07.2014 - PL 22 K 3164/14
Mitarbeitervertretungsrecht einer Religionsgemeinschaft - Rechtsweg zu den …
Für den Bereich des Personalvertretungsrechtes besteht aber nach den das verfassungsrechtliche Gebot aus Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV konkretisierenden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11.10.1977 - 2 BvR 209/76, BVerfGE 46, 73 ff, 95) Ausnahmeregelungen der §§ 112 BPersVG, 107 a LPVG gerade kein schrankenziehendes Gesetz, dessen Einhaltung von staatlichen Gerichten zu kontrollieren wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12. April 1996 - 12 L 7/95 -, PersR 1996, 293 = juris;… GKÖD Bd. V, § 112 BPersVG Rn. 20). - OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 10/93
Kirchliche Mitarbeitervertretungsrechte; Kirchenrecht; Personalvertretungsrecht; …
3. Eine Verweisung an Kirchengerichte nach den §§ 17ff GVG ist generell ausgeschlossen (ebenso 12 L 7/95, Beschl. v. 12.04.1996). - VG Stuttgart, 21.07.2014 - 22 K 3164/14
Eröffnung des Rechtswegs zu den staatlichen Gerichten für Streitigkeiten aus dem …
Für den Bereich des Personalvertretungsrechtes besteht aber nach den das verfassungsrechtliche Gebot aus Art. 140 GG , 137 Abs. 3 WRV konkretisierenden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11.10.1977 - 2 BvR 209/76 , BVerfGE 46, 73 ff, 95) Ausnahmeregelungen der §§ 112 BPersVG , 107 a LPVG gerade kein schrankenziehendes Gesetz, dessen Einhaltung von staatlichen Gerichten zu kontrollieren wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12. April 1996 - 12 L 7/95 -, PersR 1996, 293 = juris;… GKÖD Bd. V, § 112 BPersVG Rn. 20).
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