Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 12 M 119.07 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 12 M 119.07 (https://dejure.org/2008,36848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2008 - 11 S 942/08
(nicht) Berücksichtigungsfähige Zeiten bei der Frist für die Erteilung einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 12 M 119.07
Da die Klägerin erst am 28. Juli 2006 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erhalten hat, stellt der Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 27. Juli 2006, in dem sie lediglich geduldet war, eine der Erteilung entgegenstehende Unterbrechung dar, die nicht angerechnet werden kann (vgl. zu alledem auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Mai 2008, AuAS 2008, 134; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 M 167/06 -, zitiert nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2006 - 2 M 167/06
Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 12 M 119.07
Da die Klägerin erst am 28. Juli 2006 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erhalten hat, stellt der Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 27. Juli 2006, in dem sie lediglich geduldet war, eine der Erteilung entgegenstehende Unterbrechung dar, die nicht angerechnet werden kann (vgl. zu alledem auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Mai 2008, AuAS 2008, 134; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 M 167/06 -, zitiert nach juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 12 M 81.09
Niederlassungserlaubnis; Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; …
Rn. 6 Es kann offen bleiben, ob § 102 Abs. 2 AufenthG allein dann anzuwenden ist, wenn der eine Niederlassungserlaubnis begehrende Ausländer - anders als die Kläger - bereits zum 1. Januar 2005 bzw. spätestens bei Ablauf der ihm vor dem 1. Januar 2005 erteilten und über den 31. Dezember 2004 hinaus gültigen Duldung im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis bzw. einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen war (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2008 - OVG 12 M 119.07 - VGH BW, Beschluss vom 19. Mai 2008, InfAuslR 2008, 300;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 102 Rn. 17 f.). - VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 7447/09
Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltszeiten, Duldung, Ermessen
Nach engerer Auffassung ist § 102 Abs. 2 AufenthG allein dann anzuwenden, wenn der eine Niederlassungserlaubnis begehrende Ausländer bereits zum 1. Januar 2005 bzw. spätestens bei Ablauf der ihm vor dem 1. Januar 2005 erteilten und über den 31. Dezember 2004 hinaus gültigen Duldung im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis bzw. einer Aufenthaltserlaubnis war (so VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 11 S 942/08 -, juris, LS 2 und Rn. 7; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2010 - OVG 12 M 81.09 -, juris, Rn. 6, unter Hinweis auf Beschluss vom 9. Juli 2008 - OVG 12 M 119.07 -).
dejure.org
Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.