Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 11 Abs 2 S 4 AufenthG, § 11 Abs 2 S 4 AufenthG
Abschiebung ohne vorherige Entscheidung über die Dauer eines Einreiseverbotes - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.11.2015 - 13 K 145.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
§ 11 AufenthG sieht in Abs. 3 Satz 1 in der ab 1. August 2015 gültigen Fassung vom 27. Juli 2015 und auch in der gegenwärtigen Fassung vom 20. Oktober 2015 vor, dass über die Länge der Befristung nach Ermessen entschieden wird, während zuvor die Entscheidung über die Dauer der Sperrwirkung als gebundene Entscheidung angesehen wurde (vgl. BVerwG; Urteil vom 14. Februar 2012 - BVerwG 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29 Rn. 33). - BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
Erforderlich und ausreichend ist, dass die Erfolgschance mehr als nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 820/11 -, juris Rn. 10 m.w.N.; st. Rspr.). - BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
In welcher Reihenfolge Erledigungserklärungen abgegeben werden, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 -, juris Rn. 21).
- OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 PA 199/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Befristung der Wirkungen einer Abschiebung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
In diesem Zusammenhang sei lediglich angemerkt, dass das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage nicht allein deshalb verneint werden könnte, weil bei einer Aufhebung des Befristungsbescheides im Falle einer Abschiebung das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG unbefristet gelten würde und die Kläger daher ihre Rechtsstellung nicht verbessern könnten (vgl. zur Gewährung von Eilrechtsschutz: OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 8 PA 199/15 -, juris Rn. 5). - BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14
Abschiebungshaft: Haftanordnung bei fehlender Befristung des Einreiseverbots
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
Denn eine Abschiebung der Kläger ohne eine Befristung der damit einhergehenden Sperrwirkungen ist unzulässig; § 11 Abs. 2 Satz 4 AufenthG sieht nunmehr ausdrücklich vor, dass spätestens vor Durchführung der Abschiebung von Amts wegen über die Dauer des Einreiseverbots entschieden werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14 -, juris Rn. 5; VGH Kassel…, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 7 B 1413/14 -, juris Rn. 13;… Beschluss des Senats vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13 -, juris Rn. 15 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2014 - 12 S 113.13
Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
Denn eine Abschiebung der Kläger ohne eine Befristung der damit einhergehenden Sperrwirkungen ist unzulässig; § 11 Abs. 2 Satz 4 AufenthG sieht nunmehr ausdrücklich vor, dass spätestens vor Durchführung der Abschiebung von Amts wegen über die Dauer des Einreiseverbots entschieden werden muss (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14 -, juris Rn. 5; VGH Kassel…, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 7 B 1413/14 -, juris Rn. 13; Beschluss des Senats vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13 -, juris Rn. 15 ff.). - VGH Hessen, 13.10.2014 - 7 B 1413/14
Einreise und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG in unionsrechtskonformer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
Denn eine Abschiebung der Kläger ohne eine Befristung der damit einhergehenden Sperrwirkungen ist unzulässig; § 11 Abs. 2 Satz 4 AufenthG sieht nunmehr ausdrücklich vor, dass spätestens vor Durchführung der Abschiebung von Amts wegen über die Dauer des Einreiseverbots entschieden werden muss (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 194/14 -, juris Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 7 B 1413/14 -, juris Rn. 13;… Beschluss des Senats vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13 -, juris Rn. 15 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2015 - 12 M 45.15
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei beantragter Befristung einer Sperrwirkung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
Dies ist bislang jedoch nicht geschehen, so dass deren Rechtmäßigkeit im hiesigen Verfahren nicht festgestellt werden kann (vgl. entsprechend Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2015 - OVG 12 M 45.15 -, EA S. 2 f.).
- VG Berlin, 29.02.2016 - 21 K 447.15
Ausweisung eines assoziationsberechtigenden türkischen Staatsangehörigen nach …
Ebenfalls offen gelassen, ob die Befristungsentscheidung dnach § 11 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der seit dem 1. August 2015 geltenden Fassung im Ermessen der Ausländerbehörde steht (so ausdrücklich VGH München, Urteil vom 25. August 2015 - 10 B 13.715 - Juris, aber nunmehr ausdrücklich offen gelassen mit Beschluss vom 15. Januar 2016 - 10 ZB 15.1998 - Juris; von einer Ermessensentscheidung ebenfalls ausgehend, ohne allerdings auf die Problematik einzugehen OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Januar 2016 - 12 M 3.16 - und vom 16. Oktober 2015 - 12 M 45.15 -) oder weiterhin eine gebundene Entscheidung ist (so VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 - Juris mit ausführlicher Begründung).Rn. 45 Bei dieser Sachlage und im Hinblick auf § 47 Abs. 3 VwVfG kommt es nicht mehr darauf an, ob die im Ermessenswege getroffene Befristungsentscheidung des Beklagten entsprechend der Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der seit dem 1. August 2015 geltenden Fassung im Ermessen der Ausländerbehörde steht (so ausdrücklich VGH München, Urteil vom 25. August 2015 - 10 B 13.715 - Juris, aber nunmehr ausdrücklich offen gelassen mit Beschluss vom 15. Januar 2016 - 10 ZB 15.1998 - Juris; von einer Ermessensentscheidung ebenfalls ausgehend, ohne allerdings auf die Problematik einzugehen OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Januar 2016 - 12 M 3.16 - und vom 16. Oktober 2015 - 12 M 45.15 -) oder weiterhin eine gebundene Entscheidung ist (so VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 - Juris mit ausführlicher Begründung).
- VG Berlin, 26.05.2016 - 13 K 291.14
Abschiebung eines Intensivtäters (Anwendbarkeit des neuen Rechts)
Das ist zulässig (so auch OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - OVG 12 M 3.16 - VG Oldenburg, Urteil vom 11. Januar 2016 - 11 A 892/15 - VG Berlin, Urteil vom 10 Mai 2016 - VG 13 K 145.15 -). - OVG Hamburg, 22.11.2016 - 3 Bs 189/16
Beabsichtigte Eheschließung, Wiedereinreiseerlaubnis, Abschiebungsverbot, …
Das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist nach § 11 Abs. 4 Satz 3 AufenthG spätestens bei der Abschiebung (bzw. Zurückschiebung) festzusetzen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.1.2016, OVG 12 M 3.16, juris Rn. 3 m.w.N.).
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